Besonderes elektronisches Anwaltspostfach geht heute online
von , veröffentlicht am 28.11.2016Heute teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass ab heute das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betrieb gegangen ist. Der Termin war mehrfach verschoben worden. Zuletzt stand eine einstweilige Verfügung im Weg, die zwei Rechtsanwälte erwirkt hatten. Am 25.11.2016 hob der AGH Berlin beide Verfügungen auf, nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung Klarstellungen vorgenommen hatte, die dem AGH genügten.
Die Inbetriebnahme kommt wohl für die Anwaltschaft ziemlich überraschend, auch die Mitteilung über die Presse. Jetzt sollten die Kolleginnen und Kollegen bald ihre beA-Karte nutzen, um die Grundeinstellungen im Postfach vorzunehmen.
Wer bereits vorgesorgt hat und über beA-Karte und Lesegerät verfügt, kann nunmehr erste Schritte gehen. In Hessen, Berlin, Sachsen und Brandenburg können alle Gerichte erreicht werden. Die anderen Bundesländer werden folgen. Dort empfiehlt es sich, in der jeweils geltenden Rechtsverordnung nachzulesen, welche Gerichte bereits erreichbar sind.
Pressemitteilung BRAK vom 18.11.2016
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenMustermann kommentiert am Permanenter Link
Na dann:
https://gersheim.rechtsanwaltskanzlei-saarland.de/aJX1_bea_ende_zu_ende_...
Ich kenne so einige, die sind nur Anwalt geworden, weil sie in jungen Jahren dem Staat nicht vertraut haben.
O tempores, o mores
Enrico Weigelt,... kommentiert am Permanenter Link
ACHTUNG ! Zu den schon bekannten existenziellen Sicherheitsbedrohungen (Vertraulichkeit der Anwalts-IT nicht mehr gewährleistet!) kommen noch gravierende gewerbsmäßige Urheberrechtsverstöße hinzu.
Die haben hier freie Software unter der AGPL-Lizenz eingebaut, ohne selbst den Quellcode ihrer eigenen Software offen zu legen. Damit ist die Lizenz erloschen - darf nicht eingesetzt oder verbreitet werden.