Neue Gesetze gegen Terror?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.12.2016

Terroranschläge können nicht absolut verhindert werden. Weder durch eine andere Flüchtlingspolitik noch durch andere Ausländer-oder Strafgesetzgebung lässt sich ausschließen, dass ideologisch oder religiös verblendete Menschen an einer der Stellen zuschlagen, die in einer freien Gesellschaft einfach nicht vollständig geschützt werden können. Ein fast vollständiger Schutz könnte allenfalls dann gelingen, wenn wir im Gegenzug unsere Lebensweise erheblich einschränkten. Wir wollen aber OpenAir-Konzerte, wir  wollen Weihnachtsmärkte, wir wollen freien Zugang zu Bahnhöfen und zu Fußgängerzonen, wir wollen draußen Silvester feiern. Das alles gehört zu unserem Lebensstil, den wir uns von Terroristen nicht verderben lassen wollen und werden.

Aber es  ist selbstverständlich richtig und legitim, alle Möglichkeiten des Rechtsstaats auszuschöpfen, um Sicherheit so weit wie irgend vertretbar herzustellen. Deshalb muss auch im Fall des Anschlags von Berlin analysiert werden, welche Maßnahmen diese konkrete Tat erschwert oder verhindert hätten, um solche zumindest künftig anwenden zu können. Nun hat sich herausgestellt, dass man den Attentäter – mit sehr großer Wahrscheinlichkeit der inzwischen in Mailand getötete Tunesier Amri –  seitens der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz) schon länger  „auf dem Schirm“ hatte, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde, dass er ausreisepflichtig war, dass er teilweise auch überwacht wurde, dies aber nicht konsequent geschah. Das ist nicht nur ein tragischer Zufall, sondern zeigt, dass es möglich gewesen wäre, diesen mörderischen islamistischen Terrorakt zu erschweren oder ihn sogar zu verhindern.

Nun wird überlegt, mit welchen neuen gesetzlichen Maßnahmen man auf den Terrorakt reagieren kann. Aber indem man seitens der Bundesregierung und der für die Sicherheit primär zuständigen Landesinnenministerien argumentiert, gegen eine wirksamere Überwachung des als „Gefährder“ eingestuften Amri sei man rechtsstaatlich gehindert  gewesen, wird das schon vorhandene gesetzliche Arsenal verschwiegen und dem Publikum der sprichwörtliche Bär aufgebunden. Die Schuld schiebt man lieber den konkurrierenden politischen Parteien zu, die angeblich strengere Gesetze blockiert hätten oder –  noch bequemer – dem Ausland, hier also Tunesien, das nicht bereit gewesen sei, den tunesischen Staatsbürger Amri  zurück zu nehmen.

Ex-Staatsanwalt Heribert Prantl hat demgegenüber in der Süddeutschen Zeitung  zutreffend darauf hingewiesen, dass das Arsenal an Maßnahmen und rechtlichen Möglichkeiten gegen Amri offensichtlich nicht ausgeschöpft worden sei; insbesondere die Möglichkeit des Aufenthaltsgesetzes, als „gefährlich“ eingestufte und zur Ausreise verpflichtete Personen per Auflagen zu beaufsichtigen und bei Verstößen ggf. zu inhaftieren. So erlauben die §§ 56 („Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit“), 58a („Abschiebungsanordnung“) und 61 („Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen“) des Aufenthaltsgesetzes schon nach derzeitigem Stand einschneidende und umfangreiche Maßnahmen, die bei Amri – obwohl er mit seinen Vorbelastungen auf den ersten Blick sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllte und es sogar konkrete Warnungen vor einem Terroranschlag gab  – offensichtlich nicht ergriffen bzw. nicht durchgesetzt wurden. Nach § 95 AufenthG sind Verstöße gegen entspr. Meldeauflagen strafbar.

Die nun demnächst auf neue Überwachungsgesetze pochenden Innenminister der Länder und des Bundes sollten beizeiten von der Medienöffentlichkeit daran erinnert werden, dass neue Gesetze keinen Sinn machen, wenn man die schon bestehenden nicht konsequent nutzt bzw. anwendet. Zudem: Wie soll z.B. eine Videoüberwachung aller Bürger ein Delikt verhindern, bei dem die Täter ohnehin nicht darauf setzen, unerkannt zu bleiben? Eine Überwachung macht allenfalls Sinn für die Aufklärung und Beweissicherung von Verbrechen, deren Täter typischerweise unerkannt bleiben wollen, nicht aber bei Terroristen, die ohnehin lieber sterben als sich einem Strafprozess auszusetzen und die passenderweise sogar ihre Personalpapiere und ihr Handy am Tatort zurücklassen.

Sollte  sich allerdings, wie Prantl andeutet, herausstellen, dass, wie schon im Fall des NSU, die Sicherheitsbehörden lieber eine neue „Quelle“ abschöpfen wollten als eine gefährliche Person festzusetzen, dann sollte auch hier die politische Führung konsequent reagieren. Geheimdienste, die nicht Sicherheit, sondern Unsicherheit produzieren, können und dürfen wir uns nicht leisten.

Update 27.12.2016: Politiker machen nun einige Vorschläge. Aber was ist davon zu halten?

Nach dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière ein allgemeines Versagen der Sicherheitsbehörden im Fall des mutmaßlichen Attentäters Anis Amri bestritten.

Niemand behauptet ein "allgemeines Versagen". Meiner Meinung nach geht es um das spezielle Versagen, die gesetzlichen Möglichkeiten gegen Herrn Amri tatsächlich zu nutzen. Verantwortlich sind dafür die Personen in den Sicherheitsbehörden, die über die Anwendung des AufenthG (zB in NRW) konkret entscheiden. Die politische Verantwortung trägt der dortige Innenminister. Hier wird der einzelne Polzeibeamte in Schutz genommen - was richtig ist, und immer gut ankommt -, um die politische Verantwortung dahinter zu verstecken.

"Es gibt bisher juristisch keine ausreichende Möglichkeit, jeden dieser Gefährder rund um die Uhr überwachen zu lassen", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag".

Das kann so sein, aber warum hat nicht stattdessen wenigstens die Möglichkeiten genutzt, die das AufenthG jetzt schon bietet (siehe oben)? Hier wird ein Strohmann-Argument aufgebaut, um die Verantwortung wegzuschieben.

Zu diesem Zeitpunkt schon ein abschließendes Fazit zu ziehen, wäre nicht seriös, betonte de Maizière. "Selbstverständlich werden wir den Fall aber bis ins Detail aufarbeiten und einen entsprechenden Bericht vorlegen."

Ja, darauf warten wir. Ich bin ziemlich sicher, dass man mit der internen Analyse so lange brauchen wird, bis kein Journalist mehr konkrete, unangenehme Fragen stellen kann, oder bis die Öffentlichkeit nicht mehr hinreichend interessiert ist.

Der nordrhein-westfälische CDU-Parteichef und Bundesvize Armin Laschet forderte rechtliche Konsequenzen nach dem Anschlag. Man müsse jetzt genau untersuchen, "was schief gelaufen ist", welche gesetzlichen Regelungen verbessert und welche Lücken in der Inneren Sicherheit geschlossen werden müssten, sagte Laschet am Samstag im "Morgenecho" auf WDR 5.

Bevor die Untersuchung beginnt, schon einmal rechtliche Konsequenzen zu fordern, nimmt das Ergebnis der Untersuchung (rechtliche Mängel) vorweg.

Tagesspiegel:

De Maizière (CDU) forderte den Berliner Senat auf, seine Haltung zur Videoüberwachung „dringend“ zu überdenken. De Maizière verwies in der „Bild am Sonntag“ auf die Linie der Bundesregierung: „Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen erleichtert und damit einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung leisten wird.“

Auch das ist eine Ablenkung. Videoüberwachung mag ja an bestimmten Stellen sinnvoll sein, um bestimmte Arten von Straftaten zu verhindern oder deren Aufklärung zu erleichtern. Jeder rational denkende Mensch weiß aber, dass Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen keine terroristischen Akte verhindern kann. Der Anschlag und seine Opfer werden hier benutzt, um alte Forderungen durchzusetzen.

Update (28.12.2016): Leyendecker in der Süddeutschen wundert sich:

Der Mann war nur einer von 549 Gefährdern, und dennoch wussten sie fast alles über ihn: mit welchen wirklich üblen IS-Sympathisanten er sprach, wen er anrief, wessen Telefone er benutzte. Alles bekannt - auch weil die Behörden in die Szene einen V-Mann eingeschleust hatten. Sie kannten die vielen Alias-Namen des Tunesiers, sie wussten, wo er welche und wie viele Moscheen (15) besucht hatte. Der Generalbundesanwalt war eingeschaltet, der Berliner Generalstaatsanwalt auch. Als sich Amri im Februar dieses Jahres in einem Chat jemandem vom IS als Selbstmordattentäter anbot, wurde seine Offerte von Sicherheitsbehörden mitgelesen.

(...)

Und dann ist doch passiert, was nie hätte passieren dürfen. Die Staatsschützer hatten keinerlei Fortune. Sie haben ihn am Ende doch falsch eingeschätzt. Vermutlich haben sie ihn doch irgendwie für einen Schwätzer gehalten, der zwar über Attentate redete, aber letztlich nur schwadronierte.

Am Ende stellt Leyendecker die richtigen Fragen:

Was bleibt, sind andere Fragen, und die meisten zielen auf die Regierenden in Nordrhein-Westfalen. Wie konnte es sein, dass es in dem Bundesland für Amri keine strengen Meldeauflagen gab? Wie konnte es sein, dass ein Gefährder wie er nach der Ablehnung seines Asylantrags ungehindert umherreisen konnte? Nordrhein-Westfalen verzichtete im Fall Amri auf alles, was gegriffen hätte. Polizei, Staatsschutz machten ihre Arbeit, aber die notwendigen Konsequenzen, die sich beispielsweise aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben, wurden nicht gezogen: Wenn einer in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist und sich vorwiegend in Berlin aufhält, muss ihn Nordrhein-Westfalen einsacken. Das geht. Da braucht man keine neuen Gesetze.

Update (30.12.2016): NRW-Innenminister Jäger reagiert ggü. der FAZ:

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger hat die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Fall des mutmaßlichen Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri verteidigt. Der Tunesier sei längere Zeit beobachtet worden. Dabei hätten sich keine Hinweise darauf ergeben, dass er konkret einen Anschlag plante, sagte der SPD-Politiker am Freitag im „Morgenmagazin“ der ARD. Es sei nicht zulässig, jemanden präventiv in Haft zu nehmen, weil er möglicherweise gefährlich sei. Gehe es um sogenannte Gefährder, also Menschen, denen zugetraut wird, einen Anschlag zu begehen, müssten die Behörden zwischen Prahlerei und tatsächlichen Hinweisen unterscheiden. Bei der Observierung Amris vor allem in Berlin sei der Eindruck entstanden, dass er sich eher vom Salafismus weg- und zur allgemeinen Kriminalität hinbewege und ins Drogenmilieu abrutsche. „Wir diskutieren heute mit dem Wissen von heute. Mit dem Wissen von damals sieht das ein bisschen anders aus“, sagte Jäger.

Ja, es stimmt, dass man Gefährder nicht unmittelbar inhaftieren kann. Aber die Duldung des Amri galt nur für NRW. Eine Reisetätigkeit nach Berlin (und auch ein Abrutschen in allg. Kriminalität außerhalb von NRW) konnte durch konsequente Anwendung des AufenthG verhindert werden (s.o.). Nur wurde das Gesetz eben nicht angewendet. Verantwortlich: Dem Innenminister unterstellte Ausländerbehörden. Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass man seitens der Journalisten den Innenministern, die jetzt nach neuen Gesetzen rufen, nicht immer wieder diese konkreten Fragen nach der Anwendung des AufenthaltsG stellt, solange, bis eine plausible Antwort gegeben wird.

Update (4.1.2017): Mein geschätzter Kollege Prof. Kubiciel hat auf LTO eine präventive Inhaftierung von Gefährdern in die Diskussion gebracht. Ich habe mich dort an der Diskussion beteiligt und hauptsächlich zwei Kritikpunkte angeführt:

1. Bevor nicht das Vollzugsdefizit bei §§ 56, 95 AufenthaltsG untersucht wird, halte ich die Diskussion um solche weitreichenden Eingriffsgesetze für wenig sinnvoll.

2. Selbst wenn eine solche Präventivhaft existierte, zweifle ich daran, dass sie zutreffend angewendet werden würde. Diese Zweifel beruhen gerade auf der mir fehlerhaft/ungenau erscheinenden Anwendung der bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten.

Update (5.1.2017):

Spiegel Online berichtet einige Details zu den Ermittlungen/Überwachungen des Amri im Jahr 2016. Nachdem er schon mehrfach aufgefallen sei (u.a. wegen doppeltem Kassieren von Soziallleistungen und wegen der Suche nach Anleitungen zum Bombenbau) ist nach diesem Bericht  im "Sommer 2016" die Ausländerbehörde Kleve tätig geworden:

Sommer 2016: Die Ausländerbehörde in Kleve stellt Amri eine Duldungsbescheinigung auf den Namen Ahmed Almasri aus. Die Behörden wollen ihn so in dem Glauben lassen, dass sie seine wahre Identität nicht kennen. Im Juli 2016 soll er nach Informationen eines Undercover-Agenten damit geprahlt haben, ein Blutbad anrichten zu wollen.

Einem Ausländer eine falsche Identität zu verschaffen ist eigentlich keine Aufgabe der Ausländerbehörde. Man kann - wenn die Darstellung von SPON stimmt -  hier nur vermuten, dass damit eine verdeckte Überwachung von Geheimdienstseite aufrechterhalten  werden sollte. 

Das würde die auch schon von Heribert Prantl angestellte Vermutung stützen, Amri sei behördlicherseits ganz bewusst nicht mit Meldeauflagen am Verlassen von NRW gehindert worden. Vielleicht, weil man annahm, so auf die Spur noch gefährlicherer Personen zu kommen (?). Dass man bei der sinnvollen und wichtigen geheimdienstlichen Terrorbekämpfung auch einmal unabsichtlich falsch liegen kann, ist mir bewusst. Daraus allein würde ich auch noch keinen Vorwurf formulieren. Aber ich zweifle daran, dass dieselben Behörden, die nach der Spiegel-Meldung Amri mit einer falschen Identität ausgestattet haben statt Meldeauflagen durchzusetzen,  Amris präventive Inhaftierung veranlasst hätten, selbst wenn sie die (jetzt von einigen geforderte) gesetzliche Möglichkeit dazu gehabt hätten.

Update (11.01.2017):

Der Bundesinnen- und der Justizminister haben einige Gesetzesvorschläge gemacht, die wohl schon recht bald umgesetzt werden sollen. Es geht v.a. um eine erleichterte Abschiebehaft und um die Ermöglichung (präventiver) Fußfesselüberwachung für "Gefährder".

„Dies zeigt, dass wir in sehr kurzer Zeit imstande sind, vernünftige Ergebnisse zu erzielen, die die Sicherheit der Bürger erhöhen, ohne Freiheiten einzuschränken“, kommentierte de Maizière.

Eine Folge schneller Gesetzesänderung ist, dass damit die harten Nachfragen der Journalisten gezielt abgelenkt werden können. Die Verantwortung der Exekutive für die Behandlung Amris wird dann leicht vergessen. Es ist nach wie vor nicht geklärt, warum Amri nicht mit den bisher schon geltenden gesetzlichen Maßnahmen bedacht wurde.  Dies weckt meinen Zweifel am Sinn von schnellen Neuregelungen. Insbesondere wirft dies die Frage auf: Werden denn diese neuen Regeln in vergleichbaren Fällen auch angewendet? Die Einstufung als "Gefährder" hängt bislang von polizeilichen/geheimdienstlichen Erwägungen ab. Sobald daran harte Rechtsfolgen geknüpft werden, muss die Gefährdereigenschaft aber gerichtsfest belegt werden können. Wird man, um "Quellen nicht zu verbrennen", doch wieder Gefährder lieber an der langen Leine "führen" wollen?

Zudem: Die Abschiebehaft gilt nur für einen Teil der Gefährder. Ca. die Hälfte der so eingeschätzten Islamisten haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Abschiebehaft kommt für sie gar nicht in Betracht.

Und bei allem sollte man auch rechtsterroristische Gefährder nicht aus den Augen verlieren.

Update 20.01.2017

Ich habe heute ein im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion NRW erstelltes Gutachten zu den ausländerrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten im Fall Anis Amri in Düsseldorf vorgestellt.
Hier ein Pressebericht dazu: Welt.
Noch einer: Westdeutsche Zeitung
Hier ein kurzes Video-Interview dazu: YouTube.

Mein Gutachten ist jetzt von der FDP-Fraktion Online gestellt worden: Link

Update 28.01.2017:

In einem Interview mit dem Spiegel bestätigt nun Bundesinnenminister de Maiziere meine im Gutachten vertretene Auffassung:

"Im Oktober 2016 hat Tunesien einem Verbindungsbeamten des BKA mitgeteilt, dass Amri sein Staatsbürger ist. Spätestens da hätte auf Basis des geltenden Rechts ein Antrag auf Abschiebehaft gute Erfolgsaussichten gehabt."

(Kostenfreie) Quelle: T-Online

Update 26.03.2017: Heute berichten die Medien (zB BamS  RP-Online) verstärkt darüber, das Innenministerium sei schon Anfang 2016 gewarnt worden, Anis Amri plane einen Anschlag. Das ginge aus einem damals überwachten Chat hervor. Allerdings waren ähnliche Informationen schon im Dezmeber 2016/Januar 2017 verfügbar. Es war schon Grundlage meines Gutachtens, dass Anfang 2016 vor Anis Amri gewarnt wurde, weil er sich offenbar damit gebrüstet hatte, er wolle einen Anschlag mit Schnellfeuerwaffen begehen. Was heute (erneut und zutreffend) Innenminister Jäger vorgeworfen wird, ist also m.E. weniger neu als es manchem Journalisten erscheint (anders  Miriam Hollstein auf Twitter). Es bestätigt aber das Ergebnis  meines Gutachtens: Jäger ist keineswegs bis an die "Grenzen des Rechtsstaats" gegangen. Er hat nicht mal versucht, bei den Gerichten anzuklopfen.

Update 28.03.2017: Mein Kollege Bernhard Kretschmer hat gestern sein Gutachten (105 Seiten) vorgelegt, mit dem er im Ergebnis Fehler der nordrheinwestfälischen Exekutive im Fall Amri verneint. Zu seinem Gutachten haben ihm die Akten der Strafverfahren und der ausländerrechtlichen Verfahren vorgelegen, so dass seine Datenbasis umfangreicher ist als diejenige, die ich im Januar für mein Gutachten (25 Seiten) zur Verfügung hatte. Seine rechtlichen Bewertungen sind aber auch unabhängig davon in einigen Punkten abweichend. Teilweise mag das mit dem Wortlaut des Gutachtenauftrags zusammenhängen. Ich wurde beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten im Fall Amri zu begutachten, ob Behörden "Fehler" gemacht haben, sollten andere erst auf Grundlage des Gutachtens beurteilen. Derzeit wird darüber gestritten, ob Herr Kretschmer tatsächlich so unabhängig ist, wie die Landesregierung behauptet, da er derzeit über eine Position an der Uni Bielefeld verhandelt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

173 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Gast schrieb:

Viele Bürger erleben das Gegenteil, sowohl die Absichten als auch die Fähigkeiten des Staates betreffend.

Man kann nicht alles haben. [...] Es geht nie um alles oder nichts.

Vorher schon:

Über erdrückende Kosten dieser Maßnahmen wurde nichts bekannt. Manche halten das für Einmauerung und sinnlosen Aktionismus, man könne unsere Freiheit nicht zubetonieren. Attentäter würden einfach auf andere Ziele ausweichen. Die allgemein präferierte Debatte um Mängel der Sicherheit hat viel "Bedeutenderes" im Blick. Verschärfte Überwachung allerorten, Ausnahmezustandsgesetzgebung, strenge Regeln zum Aufenthalt und schnelle Abschiebungen von Flüchtlingen ......

Verschwörungstheorien sind eine Sache, Kritik mit Augenmaß ist m.E. eine andere.

0

Mir ist nicht ganz klar, wo Sie Verschwörungstheorien im Gegensatz zu Kritik mit Augenmaß sehen.

Bleiben wir bei den Fakten: Nach dem Anschlag schlürften die Berliner ihren Punsch auf pollergeschützten Weihnachtsmärkten, ohne das dafür eine öffentlich diskutierte Maßnahmeplanung, Gesetzesänderung oder ein Sonderopfer notwendig wurde. Weihnachtsmärkte in Großstädten und LKW als Anschlagswaffe gehörten schon seit Längerem zu bekannten Sicherheitsrisiken, die Reaktion kam einen Anschlag, 12 Tote und viele Verletzte später. Ein bekannter Gefährder konnte frei agieren, trivial planen und posierte als Terrorverdächtiger auch vor diversen Videoüberwachungsanlagen, wobei seine Identität nicht immer sicher feststellbar war. Als vorläufiger Fahndungserfolg der Sicherheitskräfte zum Anschlag gilt nun nach der Tötung des Verdächtigen, der videoüberwachte Fingerzeig des verdächtigen Toten am Bahnhof Zoo und die Verhaftung eines Flüchtlings wegen des Verdachts auf Sozialbetrug. Noch besser mit der Sicherheit kann es laut Bundesinnenminister nur mit einer grundlegenden Aufwertung des "starken Staates" werden. Das kostet sicher wieder Einiges, nicht nur an Freiheit und Privatheit, könnte aber auch den Sozialbetrug weiter eindämmen. Welches Augenmaß braucht Kritik, um das Versagen bei der Offenbarung des möglichen Versagens bei der Terrorprävention und dem gegenüber stehenden Erfolgen bei der Ermittlung von Leistungserschleichung durchs Prekariat zu thematisieren, ohne sich damit das Stigma einer vermeintlich augenmaßlosen Verschwörungstheorie einzuhandeln?     

0

Lutz Lippke schrieb:

Mir ist nicht ganz klar, wo Sie Verschwörungstheorien im Gegensatz zu Kritik mit Augenmaß sehen.

Bleiben wir bei den Fakten: [...] Welches Augenmaß braucht Kritik, um das Versagen bei der Offenbarung des möglichen Versagens bei der Terrorprävention und dem gegenüber stehenden Erfolgen bei der Ermittlung von Leistungserschleichung durchs Prekariat zu thematisieren, ohne sich damit das Stigma einer vermeintlich augenmaßlosen Verschwörungstheorie einzuhandeln?     

Das Wort von der "Verschwörungstheorie" stammt aus diesem Kommentar: Lutz Lippke kommentiert am Di, 2016-12-27 18:17:

Manches werden Ermittlungen, Spekulationen, offizielle und inoffizielle Verschwörungstheorien zwar noch ans Licht bringen, aber soviel ist klar, man kann ohne allgemeine Überwachung und restriktive Flüchtlingsverarbeitung nicht alles vorhersehen, geschweige denn verhindern.

Und wer über "erdrückende Kosten dieser Maßnahmen" im gleichen Kommentar lamentiert, wenn Betonpoller aufgestellt wurden, dem geht eben das Augenmaß m.E. ab.

Wenn Sie das jetzt aber auch noch als ein "Stigma" ansehen, dann übertreiben Sie schon wieder.

 

0

Sehr geehrter GR,

der Kommentar stammt also von Ihnen. Wie schon im vorhergehenden Kommentar haben Sie mich unklar zitiert. Am 27.12.16 schrieb ich u.a.: 

"Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt berührt mehrere Themenfelder im Bereich der Sicherheit. Nicht alle werden tatsächlich beachtet und ausreichend beleuchtet."

Ich verwies also auf Lücken in der öffentlichen Debatte. Auf eine solche Lücke ging ich detaillierter ein:

"Wenig später wurden, weitgehend kommentarlos, aber auch Szenen gezeigt, in denen schnell mobile Betonpoller vor Weihnachtsmärkten positioniert wurden. Über erdrückende Kosten dieser Maßnahmen wurde nichts bekannt."

Es ist also doch ganz einfach. Der Anschlag hat nicht nur erdrückendes Leid bei Betroffenen und Ängste verursacht, sondern verursacht auch erhebliche Kosten für Rettungsmaßnahmen, Ermittlungen usw.. Dagegen waren und sind die Kosten einer wirksamen Prävention mit Betonpollern läppisch und waren als eine konkrete Sicherheitsmaßnahme hinterher offensichtlich umgehend realisierbar. Die konkrete Frage ist also, ob das vorherige Versäumnis einer solchen problemlosen Präventionsmaßnahme auf fehlende Regelungen, unklare Verantwortlichkeiten, mangelnde Obacht oder eindeutige Pflichtverletzungen zurückzuführen war. Das ist wie bei anderen katastrophalen Ereingnissen einfach notwendig, um die Verantwortlichkeiten zu klären, u.a. um damit zukünftig das Pflichtbewusstsein zu schärfen, weiterhin aber auch um etwaige Regelungsmängel umgehend zu beheben. Das hat mit Lamentieren also doch nichts zu tun, ganz im Gegenteil ist es konkret und anerkannte Regel. Die Klärung dieser Fragen zu übergehen, zeugt nicht von notwendiger Transparenz in der Sicherheitsdebatte. Dies zu kritisieren ist doch wohl Kritik mit Augenmaß in Ihrem Sinne, oder doch nicht?  

Meine nachfolgende Annahme zu den allgemein deutlich bevorzugten Themen und Absichten kommen auch nicht aus meinem Zauberhut, sondern unmittelbar aus der öffentlichen Debatte. Ich schrieb: 

"Die allgemein präferierte Debatte um Mängel der Sicherheit hat viel "Bedeutenderes" im Blick. Verschärfte Überwachung allerorten, Ausnahmezustandsgesetzgebung, strenge Regeln zum Aufenthalt und schnelle Abschiebungen von Flüchtlingen bis hin zur allgemeinen Flüchtlingsbekämpfung sind die Themen, mit denen man das Problem erst populistisch auf den Tisch und dann repressiv vom Tisch bringen will."

Dieses Statement war deswegen allgemein gehalten, weil die Anzahl der Ideen und ihre Protagonisten erheblich ist und diese öffentlich bereits kontrovers diskutiert werden. Sie können sich allenfalls daran stören, dass ich ein populistisches Ausschlachten des Anschlags mit der Absicht der Durchsetzung der aufgezählten repressiven Mittel und Wege behaupte.
Mein Vorwurf des Populismus bezog sich konkret darauf:

"Es gibt zwar das Prinzip der Gefährdungsanalyse und der Sicherheitskonzepte zu anschlagsgefährdeten Orten und Personen ...aber die galten trotz aller Hinweise bisher wohl nicht für den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Das ist nicht für Jeden sofort zu verstehen."

und verwies auf das Übergehen der Erörterung konkreter Versäumnisse und Sicherheitsmängel.
Dass die in der öffentlichen Debatte präferierten neuen oder z.T. wiedergekäuten Maßnahmen vorwiegend repressiven Charakter haben, lässt sich unabhängig von einer konkreten Bewertung kaum leugnen. Zum Versäumnis der gesetzlich bereits vorhandenen Repressionsmaßnahmen hält uns Prof.Dr. Müller ja auf dem Laufenden. 

Beispielhaft möchte ich zu dem Thema Ausbau der Videoüberwachung als informierter Techniker, nicht unbedingt Video-Spezialist, ein paar Anmerkungen einbringen. Echte Prävention ist bei besonders schützenswerten Objekten mit recht hohem Aufwand und ständiger Eingriffsmöglichkeit von geeignetem Personal vor Ort möglich. Die Augen dieses Sicherheitspersonals sind dann überall dort, wo Kameras etwas "sehen" können. Ansonsten kann Videoüberwachung Ereignisse nicht verhindern, sondern nur eventuell die nachträgliche Aufklärung vereinfachen. Das ist keinesfalls sicher, da tatsächlich aussagekräftige und verwertbare Aufzeichnungen wiederum nur mit hohem Aufwand möglich sind und zudem die Auswertung erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordert. Die Kosten für eine fachmännische Planung, die für den Betrieb notwendigen Mittel wie Stromversorgung, sichere Übertragungswege, mechanischen Schutz und Instandhaltung übersteigen die reinen Anschaffungskosten der Videotechnik um ein Vielfaches. Daher werden in der Praxis ganz häufig Kameras ziemlich planlos installiert, die damit allenfalls als Abschreckung und unsichere Hinweisgeber taugen. Solche Videotechnik allerorten wird also kaum zu einer flächendeckenden und brauchbaren Sicherheitsarchitektur gegen Terrorismus beitragen, sondern nur den Anschein davon erwecken. Dazu fehlt in der Debatte leider jede sachliche Erörterung und Einbeziehung von fachlich-technischer Expertise, vollkommen unabhängig von den rechtlichen Fragen. Damit sind wir wieder bei der Kritik am Fehlen von echter Gefährdungsanalyse und Sicherheitskonzeption. An fehlender Aufmerksamkeit und Priorität kann das ja nicht liegen. Terrorismusabwehr ist seit vielen Jahren ein öffentlich beherrschendes Thema. Aber irgendwo ist da doch nun wirklich der Wurm drin.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Lippke

0

Lutz Lippke schrieb:

Sehr geehrter GR,

der Kommentar stammt also von Ihnen. Wie schon im vorhergehenden Kommentar haben Sie mich unklar zitiert. [...] An fehlender Aufmerksamkeit und Priorität kann das ja nicht liegen. Terrorismusabwehr ist seit vielen Jahren ein öffentlich beherrschendes Thema. Aber irgendwo ist da doch nun wirklich der Wurm drin.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Lippke

Sehr geehrter Herr Lippke,

jedes Zitieren birgt den Keim von Verkürzungen in sich, dessen sind wir beide uns sicher bewußt.

Sie wissen aber auch, daß nicht alle diese Bedrohungen präventiv verhindert werden können und daher oft später drauf reagiert wird, ja werden muß.

Hand auf´s Herz, Herr Lippke, was hätten Sie geschrieben, wenn vorher alle solche, und auch ähnliche Weihnachtsmärkte oder Veranstaltungen im Freien mit Betonpollern zugestellt worden wären?

Im übrigen sehe ich eine Videoüberwachung auch unter diesen Aspekten, selbst wenn ein Attentäter falsche Spuren damit absichtlich legen sollte oder diese zur Tatbekennung nutzen sollte, ergeben sich auch daraus noch Erkenntnisse für die Ermittlungen und für die Aufklärung des ganzen Tathergangs. Aber angemessen reagieren kann man auch dabei meistens nur hinterher, auch was eine Erfolgskontrolle betrifft.

Wenn Sie daher nun alle Videoüberwachungen, oder Betonpoller, oder auch eine Kompetenzverschiebung beim Terrorismus zum Bund hin als sinnlos ansehen sollten, dann ist das Ihnen ja unbenommen.

Von Ihnen kam ja auch schon die große internationale Lösung unter Einbeziehung der Russischen Föderation, aber die geht gegen solche Anschläge und Attentäter ja viel repressiver und auch noch militärisch aktiver vor als die BRD, die schickte ja auch ihren einzigen Flugzeugträger mit Kampfjets ins Mittelmeer vor Syrien, die dort dann auch bombardierten.

 

Mit freundlichen Grüßen

GR

0

Damit Sie aber auch noch einen Adressaten haben, Herr Lippke, ich hatte gerade mein Kürzel vergessen.

GR

0

Weitere relevante Pressestimmen, übernommen aus LTO:

"Sicherheitsarchitektur: Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat für seine "Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten" sowohl Kritik von den Ländern als auch der Opposition im Bund geerntet, wie lto.de berichtet.

Heinrich Wefing (Die Zeit) hält viele der Überlegungen de Maizières für vernünftig. Er werde bei der Realisierung "getragen von einer politischen Stimmung, die eindeutig zu mehr Sicherheit, mehr Staat" neige. Jost Müller-Neuhof (Tsp) plädiert für ein Vertrauen, das in die Sicherheitsbehörden gesetzt werden müsse und für eine Politik, die "Druck widersteht, statt ihn zu erzeugen". Kritik übt Christian Bommarius (BerlZ). Seiner Meinung nach brauche ein starker Staat einen "Bundesinnenminister, der nicht nach einem Terroranschlag den Kopf verliert", sondern "besonnen reagiert".

De Maizière hat doch tendenziell recht! Gegen den globalen Terrorismus wird man nicht mit dem in Deutsch-Mikronesien herrschenden Föderalismus und den eifersüchtig gehüteten zersplitterten Länderzuständigkeiten mit all den immer merkwürdiger werdenden angeblichen "Pannen" ankämpfen können, die aber nur ein Symptom für die Grundkrankheit sind, die wir uns jeden Tag immer weniger leisten können.

0

Spiegel Online berichtet einige Details zu den Ermittlungen/Überwachungen des Amri im Jahr 2016. Nachdem er schon mehrfach aufgefallen sei (u.a. wegen doppeltem Kassieren von Soziallleistungen und wegen der Suche nach Anleitungen zum Bombenbau) ist nach diesem Bericht  im "Sommer 2016" die Ausländerbehörde Kleve tätig geworden:

Sommer 2016: Die Ausländerbehörde in Kleve stellt Amri eine Duldungsbescheinigung auf den Namen Ahmed Almasri aus. Die Behörden wollen ihn so in dem Glauben lassen, dass sie seine wahre Identität nicht kennen. Im Juli 2016 soll er nach Informationen eines Undercover-Agenten damit geprahlt haben, ein Blutbad anrichten zu wollen.

Einem Ausländer eine falsche Identität zu verschaffen ist eigentlich keine Aufgabe der Ausländerbehörde. Man kann - wenn die Darstellung von SPON stimmt -  hier nur vermuten, dass damit eine verdeckte Überwachung von Geheimdienstseite aufrechterhalten  werden sollte. 

Das würde die auch schon von Heribert Prantl angestellte Vermutung stützen, Amri sei behördlicherseits ganz bewusst nicht mit Meldeauflagen am Verlassen von NRW gehindert worden. Vielleicht, weil man annahm, so auf die Spur noch gefährlicherer Personen zu kommen (?). Dass man bei der sinnvollen und wichtigen geheimdienstlichen Terrorbekämpfung auch einmal unabsichtlich falsch liegen kann, ist mir bewusst. Daraus allein würde ich auch noch keinen Vorwurf formulieren. Aber ich zweifle daran, dass dieselben Behörden, die nach der Spiegel-Meldung Amri mit einer falschen Identität ausgestattet haben statt Meldeauflagen durchzusetzen,  Amris präventive Inhaftierung veranlasst hätten, selbst wenn sie die (jetzt von einigen geforderte) gesetzliche Möglichkeit dazu gehabt hätten.

Im Moment ist das noch die reine Spekulation, das ist mir schon klar. Aber kann es sein, dass sich eines Tages herausstellt, dass der Attentäter ein "aus dem Ruder gelaufener" V-Mann war?

Die Nachrichten heute sind voll davon, dass irgendwelche Politiker oder Behördenleiter entgegen aller zahlreichen Vorhalte eine V-Mann-Tätigkeit des Attentäters vehement dementieren ....

Das Wort Breitscheidtplatz kannten bis zum Anschlag wohl nur Berliner.

Für die meisten Leute war es bis dahin umgangsprachlich wohl eher "(der Platz) vor der Kaiser-Wilhem-Gedächtniskirche".

Die kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche ist neben dem Brandeburger Tor und dem Reichstag eines der Wahrzeichen von Berlin.

Dort führt eine Art Innenstadt-Verkehrknotenpunkt vorbei, und der Platz ist ein sehr beliebter Verabredungs- und Treffpunkt für Touristen aus aller Welt.

Eine Videoüberwachung an solchen Orten würde die Sicherheit dort und das Sicherheitsgefühl (und damit die Unbeschwertheit der Menschen dort) wohl ganz allgemein erhöhen. Videoüberwachung ist auch an Flughäfen, großen Fußballstadien, großen Bahnhöfen, und großen U-Bahn- und Busbahnhöfen sinnvoll.

Ein Eingriff in die Intimsphäre liegt dort regelmäßig wohl nicht vor, da man dort sowieso schon von einer unüberschaubaren Menge fremder Menschen gesehen wird, und (anders als im Schlafzimmer daheim, im Pool, im Freibad, in der Sauna, am FKK-Strand, im Bordell, im Dark-Room oder im Swinger-Club) normalerweise auch bekleidet ist und sich keine Blöße gibt.

Eine Videoüberwachung kann zumindest manchmal wohl auch helfen, bei Schadensgroßereignissen (wie etwa bei der sich seinerzeit anbahnenenden  Loveparade-Katasstrophe) schneller Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zu alarmieren.

Sie kann auch helfen, andere Straftaten, wie etwa Raub, gewerbsmäßiger Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, aufzuklären.

Aus der mit Hilfe von Videoaufzeichnungen möglichen Rekonstruktion von Straftaten könnte man vielleicht auch Hinweise für einer bessere Vorbeugung ableiten.

In manchen Staaten gibt es zwar eine Tendenz zu einem an Orwell erinnernden Überwachungsstaat, aber eine Videoüberwachung an berühmten Sehenswürdigkeiten und Wahrzeichen dürfte wohl eher zu den geringsten Beinträchtigungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gehören (wenn man bedenkt wie dieses Recht durch andere Maßnahmen nicht nur staatlicher sonder auch privater Stellen weitgehend entwertet wird). 

0

Der Täter jedenfalls, der einer jungen Frau auf einer Treppe in den Rücken getreten hatte, konnte durch Videoaufnahmen rasch ermittelt werden.

Wenn der hessische Datenschutzbeauftragte sogar einen gegenteiligen Effekt sieht bei der Veröffentlichung in den Nachrichten (Zitat):

"Die Aufzeichnung von Anschlägen habe sogar noch einen negativen Effekt: "Wenn das dann in den Nachrichten gebracht wird, dann wird das auch noch für Reklamezwecke von den Terroristen verwendet", gab Ronellenfitsch zu bedenken. "Das ist staatlich finanziertes Propagandamaterial für Terroristen." In der Nachbereitung eines Anschlags, wenn der oder die Täter flüchtig sind, dann sei eine Videoaufzeichnung jedoch hilfreich."

(http://hessenschau.de/politik/datenschutzbeauftragter-gegen-mehr-videoue...

dann liegt es doch auch an den Behörden, ob sie diese Aufzeichnungen auch in diesen Fällen dann in die Nachrichten geben.

0

Kaum jemand behauptet, dass Videoüberwachung gar keinen Nutzen hat. Es geht aber um Abwägung von Nutzen und Nachteilen, sowie um Fachkompetenz. Keiner der fordernden Politiker und Beamten beherrscht sachlich und fachlich die Fragen zur Technik, deren Nutzen und Nachteile und Kostenfragen. Populistische Wichtigtuerei und die Ablenkung von tatsächlichen Mängeln und Defiziten sind wohl das Ziel.

Videoüberwachung in Bahnhöfen, Bussen und Bahnen ist vielerorts bereits Standard. Allerdings lhäufig leider mit der Einsparung von Sicherheitspersonal motiviert. Statt die Technik zur Ergänzung und Unterstützung der präventiven und unmittelbaren Wirkung von Personal mit Hausrecht und direkten Eingriffsmöglichkeiten zu nutzen, verlagert man den Schutz der Bürger postfaktisch auf Ermittlungen zu bereits realisierten Taten, die ja eigentlich gerade vermieden bzw. verhindert werden sollen. Deswegen auch der ständige Ruf nach längeren Speicherfristen. Nicht die Verhinderung von schwerwiegenden Gefahren ist das Ziel, sondern der zeitlich möglichst unbefristete Zugriff auf Daten aller Art auf Vorrat. Mit einem äußerst schwachen Prinzip der Abschreckung durch nachträgliche Strafverfolgung verletzen die Verantwortlichen aber ihre originären Sicherungs- und Fürsorgepflichten. Wie absurd eine solche Verlagerung ist, lässt sich leicht bei analoger Anwendung des Prinzips auf Großveranstaltungen nachvollziehen. Statt Ordnungskräfte einzusetzen, könnten man sich auch bei Großveranstaltungen, z.B. in Fussballstadien und Diskotheken darauf beschränken, eine vollständige Videoüberwachung und -aufzeichnung zu realisieren. Jede Randale, jeder Übergriff und jeder Diebstahl würde somit aufgezeichnet und könnte dann für Straf- und Owi-Verfahren ausgewertet werden. Abgesehen davon, dass das bei geplantem erweiterten Suizid, bei Amokläufen oder Terroranschlägen schon grundsätzlich keine Abschreckungswirkung hat, versagt eine solche "Sicherheitsstrategie" auch bei sich spontan zuspitzenden Zwischenfällen und Katastrophen. Für einen sinnvollen und sachlich begründeten Einsatz von Videotechnik braucht es offensichtlich keine neuen Gesetze. Es sei denn, man möchte die bestehenden gesetzlichen Auflagen zu Fürsorge- und Sicherungspflichten und die Beschränkung auf das sachlich Notwendige umgehen, und stattdessen deren Erfüllung sukzessive durch Videotechnik und Strafverfolgung ersetzen. Vielleicht sollten sich die Behörden dazu mal einem Eigentest unterziehen. Wie würde denn die Sicherheitseinschätzung für ein vollständig videoüberwachtes Bundeskanzleramt ohne sonstige Schutzvorrichtungen und anwesende Sicherheitskräfte ausfallen?    

0

Ihren Ansatz versteht vermutlich jeder hier, Herr Lippke, genau so könnten Sie natürlich das gesamte Strafrecht in Frage stellen, das ja auch nur über die nachträglich verhängte Strafe generalpräventiv und individualpräventiv wirkt.

Die Strafandrohung verhindert auch nicht alle Straftaten, wie doch auch jeder weiß. Diese Debatte führen Sie jetzt m.E. hier, leicht abgewandelt nur.

0

Herr Lippke, ich weiß nicht, wie oft Sie bei Verhandlungen in Amts- und Landgerichten mal selber zuschauen.

Es ist heute durchaus erlebte Praxis, daß auch noch nach einem Dutzend einschlägiger Straftaten und Bewährungsstrafen die Verteidiger wieder auf eine Bewährungsstrafe als Chance zur Besserung plädieren, obwohl die Angeklagten auf Nachfrage von Gerichten und Staatsanwälten nichts an ihren Verhaltenweisen aber beweisbar geändert haben.

Sehen Sie das als vernünftige Justiz-Praxis an?

0

Mir ist der Bezug zum Thema nicht ganz klar. Ich spreche mich nicht gegen ein wirksames Strafrecht aus. Allenfalls halte ich Strafrecht im Prinzip für den erforderlichen Notnagel, wenn gesellschaftliche Verantwortung und Einwirkung fehlgeschlagen sind. Niemand wird als Straftäter geboren und auch nicht als Terrorist. Unbegründete Milde hilft Deliquenten ganz sicher nicht. Warum konnte der mutmaßliche Täter sich nun so frei bewegen? Weil Gesetze fehlten oder weil sie inkonsequent angewandt wurden?

0

Lutz Lippke schrieb:

Allenfalls halte ich Strafrecht im Prinzip für den erforderlichen Notnagel, wenn gesellschaftliche Verantwortung und Einwirkung fehlgeschlagen sind.

Eine Gesellschaft kann allenfalls Verantwortung für die übernehmen, die zu ihr gehören und das auch noch länger bleiben wollten, indem sie die Normen dieser Gesellschaft anerkennen und einhalten, einwirken kann sie allerdings auch noch auf die anderen. Die Abschiebung in das Heimatland gehört da dann auch noch dazu, auch unter Vollzug des § 62 AufenthG.

0

§ 62 Abschiebungshaft
...(3) Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen (Sicherungshaft), wenn ...
5. im Einzelfall Gründe vorliegen, die auf den in § 2 Absatz 14 festgelegten Anhaltspunkten beruhen und deshalb der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung durch Flucht entziehen will (Fluchtgefahr).

§ 2 Begriffsbestimmungen
...(14) Konkrete Anhaltspunkte im Sinne von § 62 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 können sein:...
2. der Ausländer täuscht über seine Identität, insbesondere durch Unterdrückung oder Vernichtung von Identitäts- oder Reisedokumenten oder das Vorgeben einer falschen Identität,..

Darauf beziehen Sie sich vermutlich. Es ist also konkret zu klären, ob das Gesetz nicht anwendbar war, oder es aus welchen Gründen nicht angewendet wurde oder warum die Anwendung missglückte.

Mal salopp umgangssprachlich ausgedrückt, ist § 62 schlicht der Hammer um einen Abschiebekandidaten vorläufig festzunageln. Nun erklären Politiker und hohe Beamte, dass sie dafür aber Bohrhämmer, Stemmhämmer oder sogar Abbruchhämmer (neue Sicherheitsgesetze) und eine Nagelschablone (Videoüberwachung) benötigen. Das ist Nonsens oder zumindest äußerst erklärungsbedürftig.   

0

Herr Lippke, dann will ich Ihnen genau so salopp antworten:

Als erfahrener Häusleumbauer komme ich auch nicht mit einem einzigen Hammer aus, auch ich brauche Bohrhämmer, Stemmhämmer und sogar Abbruchhämmer und Vorschlaghämmer, und eine Nagelschablone für Holzbinder habe ich mir auch schon mal gemacht.

Und für die Karosserie vom Auto benütze ich Ausbeulhämmer, für die Sense einen Dengelhammer, für die Fliesen einen Fliesenhammer.

Und das ist nur eine kleine Auswahl aller Werkzeuge und Hämmer, die der Mensch in manchen Fällen so brauchen kann.

Spaß beiseite, ohne Repressionen, nur mit Sozialpädagogik geht es nicht. Die ökonomische Seite dabei ist aber auch nicht zu vergessen.

Auf Mao soll ja folgendes Zitat zurückgehen: "Bestrafe einen, erziehe hunderte!" und er hatte vermutlich damit Abschreckung und Generalprävention gemeint, denn so hatte er es ja auch selber praktiziert gehabt.

0

Sehr geehrter GR, lesen Sie noch einmal den Artikel von Prof. Dr. Müller mit allen Updates. Sämtliche Werkzeuge des AufenthG und des Strafrechts zur effektiven Beschränkung und Kontrolle wurden im Fall Amri unterlassen oder aus zweifelhaften Gründen eingestellt.

Wenn Sie also konsequent die oberste Landesbehörde in NRW und das Bundesinnenministerium befragen und kritisieren, dass sie nicht wenigstens gem. § 58a Abs. 1 oder Abs.2 AufenthG handelten, dann bin ich voll bei Ihnen. Die Antworten zu tatsächlichen Gründen stehen immer noch aus. Transparenz schaffen, gern auch in einem Untersuchungsausschuss, mit Videoüberwachung und mit Androhung von dienstrechtlichen Repressionen und politische Folgen. Sie müssten also gar nicht auf repressive Werkzeuge verzichten.    

0

Das schreibt die LTO zum Thema:

"Anis Amri: Im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags nahm Innenminister Ralf Jäger (SPD) Stellung zum Fall Anis Amri, dem mutmaßlichen Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz. Versäumnisse von Behörden bestritt der Minister. Trotz einer "durchgehend engmaschigen Beobachtung" durch eine Anzahl von Beamten habe es keine konkreten Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag gegeben, schreibt die FAZ (Reiner Burger) über die Darstellung Jägers. Gleichwohl müsse geprüft werden, ob und wie als Gefährder eingestufte Personen leichter inhaftiert werden könnten. Nach aktuellen ausländerrechtlichen Bestimmungen sei auch eine Abschiebung nach Tunesien nicht umsetzbar gewesen. Weitere Berichte über die Anhörung, aber auch über Amris mehrfache, unter verschiedenen Identitäten unternommenen Registrierungen bringen Hbl (Kathrin Witsch/Frank Specht) und Welt (Kristian Frigelj).

Nach dem Kommentar Kathrin Witsch (Hbl) zieht sich der Innenminister mit seiner Einschätzung "gekonnt aus der Affäre". Bereits nach den Silvesterübergriffen vor einem Jahr habe er es verstanden, Verantwortung weit von sich zu schieben."

Viele Politiker bringt sich ja nun verstärkt in Stellung, oder versuchen sich aus der medialen Schußlinie zu bringen.

Kommt mir ja alles sehr bekannt vor.

Soeben wurde auch in Hessen von der Justizministerin die elektronische Fußfessel für Gefährder (auch für Neo-Nazis schon früher) erneut ins Gespräch gebracht und dazu wäre eine Rechtsgrundlage mit richterlicher Anordnung erst noch zu schaffen.

(Bitte übrigens um gnädige Vergebung, daß ich vorhin nicht vom mutmaßlichen Täter geschrieben hatte.)

0

Ich empfehle in dem Zusammenhang sich auch noch einmal die Daten des selbsternannten "Kalifen von Köln" anzusehen, steht ja alles im Internet und bei WP:
Metin "Kaplan stammte aus der Türkei und kam im August 1982 mit einem Touristenvisum, welches bis zum 25. Dezember 1982 gültig war, nach Deutschland. Eine Verlängerung des Touristenvisums wurde abgelehnt und Metin Kaplan drei Monate Zeit zum Verlassen der Bundesrepublik gegeben." Aber erst 22 Jahre später war in der letzten Instanz darüber entschieden worden, er war ja auch hier straffällig gewesen.
"Am 7. Dezember 2004 wurde die Revision von Kaplan gegen seine Abschiebung durch das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen."

Er hatte auf der ganzen Klaviatur des Sozial- und Rechtsstaats gespielt und hohe Kosten und viel Arbeit bei vielen Behörden und Gerichten verursacht.
Damals war er aber noch ein Einzelfall gewesen. Er wurde in der Türkei wegen eines geplanten Attentats verurteilt, das er vom deutschen Boden aus geplant hatte. "Am 16. November 2016 wurde Kaplan aufgrund seiner Krebserkrankung frühzeitig aus der Haft entlassen."
(Die Zitate waren aus der WP.)

0

Als Praktiker im Bereich der Sicherheit stellt sich mir allerdings die Frage nach der tatsächlichen Anwendung der §§ des Aufenthaltsgesetzes. Glaubt den tatsächlich jemand, daß eine Straftat nach §95 AufenthaltsG zu einer Inhaftierung führen wird?

Eine Meldeauflage nach 56 AufenthaltsG ist ja eine feine Sache. Wie aber soll die zuständige Polizeidienststelle davon Kenntnis erhalten und was sind die tatsächlichen und nicht die theoretischen Konsequenzen einer Nichtbeachtung?

Und wenn wir über Vollzugsdefizite bei den §56 und 95 AufenthaltsG sprechen, landen wird dabei nicht unweigerlich bei den zuständigen Gerichten? 

0

Gast schrieb:

 Glaubt den tatsächlich jemand, daß eine Straftat nach §95 AufenthaltsG zu einer Inhaftierung führen wird?

[...]

Und wenn wir über Vollzugsdefizite bei den §56 und 95 AufenthaltsG sprechen, landen wird dabei nicht unweigerlich bei den zuständigen Gerichten? 

Bevor das bei den Gerichten landen kann,  wären ja auch noch erst Straf-Anzeigen zu stellen, eine Anklage muß auch noch zugestellt werden können.

0
Das wäre dann auch noch vor den Strafgerichten das Aus:   § 230 StPO
Ausbleiben des Angeklagten

(1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.

Ohne U-Haft ist dann ja auch nichts zu machen.

0

Nun ist es doch aber so, das selbst bei Erstattung einer Anzeige (wer soll diese eigentlich erstatten?) der Erlass eines Haftbefehls  erst nach Antrag der Staatsanwaltschaft auf Basis zureichender Haftgründe durch einen Richter erfolgen kann. Bis zu einer Hauptverhandlung ist es da noch ein weiter und steiniger Weg. Meine Erfahrungen zeigen leider, das häufig sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Richterschaft wenig Interesse am Erlass eines Haftbefehls, selbst bei weitaus schwerwiegenderen Delikten als einer Straftat nach §95 AufenthaltsG , besteht. Weiterhin hat die Polizei operativ im Asylverfahren außer Anlaufadresse für Meldepflichten gar keine Karten im Spiel. Und selbst diese Meldepflichten müssten vom Ausländeramt erst geliefert werden, was aus unterschiedlichen Gründe nicht geschieht. Theoretisch und aus der Ferne hört sich vieles immer so einfach an, was für die praktisch damit befaßten Personen kaum durchführbar ist.
 

0

Sehr geehrter Herr John,

Sie schreiben:

Eine Meldeauflage nach 56 AufenthaltsG ist ja eine feine Sache. Wie aber soll die zuständige Polizeidienststelle davon Kenntnis erhalten und was sind die tatsächlichen und nicht die theoretischen Konsequenzen einer Nichtbeachtung?

Wenn Ihre Frage ernst gemeint ist und Sie tatsächlich ein "Profi" im Sicherheitsbereich sind, dann sind die Vollzugsprobleme tatsächlich noch weit schlimmer als ich vermute. Selbstverständlich setzt der Vollzug eines Gesetzes (auch ALLER neu zu erfindender) voraus, dass man sich zur Ausführung Gedanken macht. Dazu gehört, dass die Polizeidienststelle, bei der sich ein Überwachter zu melden hat, davon weiß, dass der sich zu melden hat. Und dass es klare Anweisungen gibt, was zu tun ist, wenn derjenige sich nicht meldet. Ich glaube allerdings nicht, dass Sie Recht haben. Ich glaube, man hat aus anderen als den jetzt vorgebrachten Gründen bei Amri bewusst darauf verzichtet, ihn durch Meldeauflagen zu überwachen. Das ist grausam schief gegangen. 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Tatsächlich leite ich eine Polizeidienststelle und kann daher aus erster Hand und eigener Erfahrung beurteilen, das 56 AufenthaltsG ein weitgehend zahnloser Tiger ist. Die Polizei hat im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes lediglich die Aufgabe und Zuständigkeit, als Meldestelle für Meldepflichtige Personen zu dienen. Diese Meldepflicht wird i.d.R. durch das zuständige Ausländeramt generiert. Nichteinhaltungen der Meldepflichten werden auch nicht unverzüglich durch die zuständige Polizeiwache verfolgt, sondern schlicht an das zuständige Ausländeramt gemeldet, da dort zu prüfen ist, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt oder die betroffene Person schlicht in die Zuständigkeit einer anderen Polizeidienststelle verlegt wurde. Ein Umstand, der durch die Polizei nicht geprüft werden kann, da sie gar keine Karten im diesem Zuständigkeitsspiel hat.

Mir ist darüber hinaus im ganzen Bereich des Polizeipräsidiums, dem ich angehöre, nicht eine Meldeauflage nach dem Aufenethaltsgesetz bekannt. Und selbst wenn tatsächlich eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegt ist es doch höchst unwahrscheinlich, das im Rahmen der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl beantragt wird.

 

0

Und das schreibt die LTO sonst noch so zum Thema:

"Innere Sicherheit: Die Koalition streitet weiterhin über den richtigen Schutz der inneren Sicherheit. Während hinsichtlich der schnellen Abschiebung von "Gefährdern" Einigkeit besteht und Justizminister Heiko Maas eine Erleichterung der Abschiebungshaft plant, gehen die Meinungen über die Zentralisierung des Verfassungsschutzes auseinander, wie die Montags-FAZ (Heike Schmoll) und die Montags-taz (Daniel Bax) berichten. In einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ stellt der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel ein "grundlegend anderes Konzept" zu den von Thomas de Maizière präsentierten Leitlinien vor, in dem Sicherheit als "soziales Bürgerrecht" begriffen und eine Zuständigkeitsverschiebung als "Scheinlösung" bezeichnet wird.

René Pfister (Spiegel) begrüßt die von Thomas de Maizière geforderte Zentralisierung. Die Demokratie nehme Schaden, wenn sie im Kampf gegen den Terrorismus zu schwach erscheine. Christian Rath (Samstags-taz) meint zwar, dass man über eine Neuordnung der Kompetenzen durchaus diskutieren könne, der Vorstoß jedoch zur Unzeit komme, da noch unklar sei, ob es föderale Reibungsverluste gegeben habe. Wichtiger sei es, offensiv gegen potenzielle Terroristen vorzugehen. Heribert Prantl (Samstags-SZ) beklagt, dass es "zu viel Nebeneinander, zu viel Gegeneinander und zu wenig Miteinander" im Feld der Sicherheit gebe und fordert, den Kampf gegen gewalttätigen Extremismus bei Staatsanwaltschaften und Polizei zu konzentrieren. Dann hätten sich auch die Klagen über mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle des Verfassungsschutzes erledigt.

Die bestehende Sicherheitsarchitektur sowie ihre Stärken und Schwächen analysieren der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) sowie Michael Reissenberger im Podcast auf lto.de.

Elektronische Fußfessel: Die Montags-taz (Christian Rath) befasst sich nun auch mit dem von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der GPS-Überwachung von Straftätern. Danach sollen zukünftig auch Personen überwacht werden können, die wegen Terrorvorbereitung, Terrorfinanzierung oder Unterstützung einer Terrorgruppe verurteilt wurden. Die hessische Innenministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert, dass die elektronische Fußfessel auch bei nicht verurteilten "Gefährdern" eingesetzt wird. Auch der Rechtsprofessor Henning Ernst Müller analysiert auf lto.de den Gesetzentwurf und meint, dass man von der elektronischen Fußfessel "keine Wunderdinge" erwarten dürfe. Einen zur Tatbegehung entschlossenen Extremisten werde auch die GPS-Überwachung nicht von einem Anschlag abhalten."

Das übrigens schreibt Wikipedia zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt

https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_auf_den_Berliner_Weihnachtsmarkt_...

In den vier Tagen nach dem Anschlag hatte dieser Wikipedia-Artikel Abrufzahlen zwischen 20.000 und 38.000 pro Tag. Inzwischen ließ das Interesse allerdings merklich nach.

RA Würdinger schrieb:

In den vier Tagen nach dem Anschlag hatte dieser Wikipedia-Artikel Abrufzahlen zwischen 20.000 und 38.000 pro Tag. Inzwischen ließ das Interesse allerdings merklich nach.

Das ist der Lauf der Welt, auch unsere Damen und Herren aus der Politik zeigen momentan angesichts bevorstehender Wahlen das Verhalten eines aufgeschreckten Hühnerhaufens, der den Fuchs gesehen hat, auch wieder salopp ausgedrückt.

Nach meiner Einschätzung werden solche Attentate für Jahrzehnte - oder länger - uns nun begleiten, deshalb sollte man auch längerfristige Maßnahmen und Umbauten der Sicherheitsarchitekturen nicht mehr von vornherein ausschließen.

Föderale Strukturreformen - auch auf diesem Sektor - inbegriffen. Wir werden sehen, was wirklich dabei passiert.

Große Hoffnungen aber wären nach Lage der Dinge fehl am Platz, solange noch in erster Linie "Schwarzer Peter" auf allen Ebenen gespielt wird.

0

Die Berichterstattung auf LTO zum Thema:

"Fußfesseln und längere Abschiebehaft: Trotz anhaltenden Streits zeichnen sich kurz vor einem Spitzengespräch zur inneren Sicherheit erste gesetzliche Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Berlin ab. Wie die SZ (Nico Fried) schreibt, wollen sich Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas an diesem Dienstag im Grundsatz auf einen verschärften Umgang mit sogenannten terroristischen Gefährdern verständigen. Es solle demnach einfacher werden, Gefährder über einen längeren Zeitraum in Abschiebehaft zu behalten. Zudem solle die elektronische Fußfessel auch bei Gefährdern, die bisher nicht strafrechtlich verurteilt wurden, zur Anwendung kommen, berichtet die taz (Christian Rath).

Nach Einschätzung von Jost Müller-Neuhof (Tsp) hat die anstehende Diskussion der Vorhaben den politischen Vorteil, dass der Gesetzgeber näher beschreiben muss, welcher Gefährder ein echtes Risiko darstellt und welche Gefahren von ihm ausgehen müssen, um seine Freiheitsrechte verfassungskonform beschränken zu können. Heribert Prantl (SZ) hält die Vorschriften gegen Gefährder für scharf genug. Statt weitere Verschärfungen zu fordern, müsse gefragt werden, warum die vorhandenen Möglichkeiten nicht zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang macht Christian Rath (taz) darauf aufmerksam, dass Anis Amri bereits nach gegebener Rechtslage 18 Monate lang hätte in Abschiebehaft einsitzen können. Eine Alternative zur Haft sieht Christian Rath (taz) in der elektronischen Fußfessel. Deren präventive Anwendung verletze auch nicht die Unschuldsvermutung, die nur bei der Strafverfolgung gelte. Der Professor Michael Kubiciel argumentiert auf lto.de dagegen für die Ausweitung des Präventivgewahrsams für Gefährder."

Daraus allein würde ich auch noch keinen Vorwurf formulieren. Aber ich zweifle daran, dass dieselben Behörden, die nach der Spiegel-Meldung Amri mit einer falschen Identität ausgestattet haben statt Meldeauflagen durchzusetzen,  Amris präventive Inhaftierung veranlasst hätten, selbst wenn sie die (jetzt von einigen geforderte) gesetzliche Möglichkeit dazu gehabt hätten.

schrieb Herr Prof. Dr. H.E. Müller in einem update.

Die bestehenden Gesetze verlangen ja für eine Überführung eines Tatverdächtigten und spätere Verurteilung eine unmittelbar bevorstehende Tatausführung, da darf dann erst im letzten Moment zugegriffen werden ("smoking gun").

Bei solch hohen Hürden aber sind Pannen ja nicht ausgeschlossen und mögliche Hintermänner, Komplizen und Gehilfen auch nur sehr schwierig so dingfest zu machen, daß damit auch erfolgreich Anklagen erhoben und Verurteilungen durchgeführt werden können.

Wer da zu früh zugreift, warnt außerdem ja auch noch alle Beteiligten.

0

Sehr geehrter GR, dass mit den rauchenden Colts ist für einen rechenschaftspflichtigen Staat im Zeitalter der Aufklärung viel zu spekulativ. Es geht ganz einfach: Zugriff erfolgte nicht, weil ... (Nachweis), Zugriff fehlgeschlagen, weil ... . (Nachweis). Das nennt sich Transparenz und Verantwortung und steht vor jedem Expertentum im Glaskugelblicken. Wer das als demokratisch verfasster Staat verweigert, wird den Verdacht der Inkaufnahme durch Schlamperei, Passivität, Mitwisserschaft, Vorteilsnahme oder sogar des Inside-Jobs ernten. Offensichtlich möchte man auch im Wahljahr lieber allerlei Verschwörungstheorien bedienen, als mit der Wahrheit rausrücken.

0

Lutz Lippke schrieb:

Wer das als demokratisch verfasster Staat verweigert, wird den Verdacht der Inkaufnahme durch Schlamperei, Passivität, Mitwisserschaft, Vorteilsnahme oder sogar des Inside-Jobs ernten. Offensichtlich möchte man auch im Wahljahr lieber allerlei Verschwörungstheorien bedienen, als mit der Wahrheit rausrücken.

Sehr geehrter Herr Lippke, wollen Sie nicht weitere Ermittlungen, Recherchen, evtl. auch Veröffentlichungen, oder einen Untersuchungssausschuß zu diesem Attentat in Berlin erst mal noch abwarten?

Denn jetzt spekulieren Sie doch selber kräftig.

0

Ein Abwarten, währenddessen bereits politisch und rechtlich die Kulissen verschoben werden, halte ich nicht für hinnehmbar. Transparenz und Analyse gehört vor Entscheidungen. Die geltenden Regeln und Verantwortlichkeiten sind bekannt. Die Antworten zum Fehlschlagen der Sicherheitskonzepte sind aber bisher ausweichend, an der Sache vorbei oder nicht überzeugend. Dafür gibt es spätestens seit dem 19.12.2016 keine Rechtfertigung und auch kein Grund für Fristverlängerung. Meine Prognose zu den Folgen einer ausbleibenden Aufklärung ist wenig hellseherisch, sondern eine normale Konsequenz von Intransparenz.

0

Sehr geehrter GR,

offenbar haben Sie den Beitrag und die genannten Normen nicht gelesen. Hier noch einmal deutlich (vielleicht mögen Sie es ja jetzt lesen?):

Man hat Amri keine Meldeauflagen (§ 56 AufenthaltsG) aufgegeben, so dass er unbehelligt herumreisen durfte und in verschiedenen Bundesländern und sogar in der Schweiz seine Vorbereitungen treffen konnte. Die Aussage, er sei ja nicht festzunehmen gewesen, deshalb habe man ihn mit falschen Identitäten herumreisen  lassen müssen, ist für mich eine Verschleierungstaktik der Politiker, die offenbar ihre Dienste und Behörden (Polizei/Ausländerbehörde) nicht ganz im Griff hatten. Wer relativ eng gestaltete Meldeauflagen nicht einhält, der macht sich nach § 95 AufenthaltsG ganz ohne "smoking gun" strafbar.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter GR,

offenbar haben Sie den Beitrag und die genannten Normen nicht gelesen. Hier noch einmal deutlich (vielleicht mögen Sie es ja jetzt lesen?):

Man hat Amri keine Meldeauflagen (§ 56 AufenthaltsG) aufgegeben, so dass er unbehelligt herumreisen durfte und in verschiedenen Bundesländern und sogar in der Schweiz seine Vorbereitungen treffen konnte.

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

den Beitrag hatte ich sehr wohl gelesen gehabt, daß er keine Meldeauflagen zu erfüllen hatte, obwohl es rechtlich möglich gewesen wäre, das ist ja allen bekannt.

Die Aussage, er sei ja nicht festzunehmen gewesen, deshalb habe man ihn mit falschen Identitäten herumreisen  lassen müssen, ist für mich eine Verschleierungstaktik der Politiker, die offenbar ihre Dienste und Behörden (Polizei/Ausländerbehörde) nicht ganz im Griff hatten. Wer relativ eng gestaltete Meldeauflagen nicht einhält, der macht sich nach § 95 AufenthaltsG ganz ohne "smoking gun" strafbar.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Diese "Aussage" stammt ja nicht von mir, die kenne ich aber auch bisher noch nicht, woher haben Sie die denn?

Mir scheint, Sie haben da lediglich eine "Aussage" konstruiert.

Bitte Sie daher um eine Aufklärung.

Beste Grüße

GR

(Anmerkung: Auch hier scheint es bei der Software des Blogs Pannen zu geben.)

0

Sehr geehrter GR,

die "Aussage" habe ich tatsächlich aus den bisherigen Äußerungen von Innenpolitikern konstruiert. Es wurde (ohne Verweis auf das AufenthaltsG) gesagt, es habe keine gesetzl. Möglichkeiten gegeben, den Amri effektiv(er) zu überwachen. Es gibt die Angabe, die Ausländerbehörde habe ihn mit falscher Identität reisen lassen (s.o.). Es wird darauf hingewisesn, dass es keine Möglichkeit gegeben habe, den Amri zu inhaftieren, da es (wie Sie es ausdrücken) keine "smoking gun" gegeben habe.

Mein Punkt ist, dass man zuerst einmal herausfinden muss, wie die bestehenden Gesetze besser anzuwenden sind, bevor man Gesetzesvorschläge macht, die z.B. bei entsprechender Einflussnahme der Geheimdienste ("wir lassen ihn besser an der langen Leine", "bloß keine V-Leute verbrennen bei der Festsetzung eines kleinen Fischs") wieder nicht richtig angewendet werden. 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller
 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

besten Dank  für Ihre Richtigstellung.

Verschleierungstaktiken von Politikern überraschen mich ja auch nicht mehr, eigene Versäumnisse später als Regierungskunst zu bezeichnen, ist nur eine davon.

In Ergänzung Ihres anderen Zitats "Terroristen, die ohnehin lieber sterben als sich einem Strafprozess auszusetzen" erinnere ich aber an den Herrn Salah Abdeslam , "der als einer der Hauptverdächtigen der Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris gilt" (nach WP), und der mit den französischen Behörden kooperierte und an sie ausgeliefert werden wollte.
Sein Prozeß steht noch aus.

Besten Gruß

GR

0

Immer wenn auch auf Informationen eigener oder fremder Geheimdienste zurückgegriffen wird, werden Sie als interessierter Bürger auch nicht alles in der Zeitung lesen können, ebenso halten sich aus ermittlungstaktischen Gründen auch Polizeien nicht selten bedeckt während der Ermittlungen.

Die von Ihnen angemahnte Transparenz scheint nach meinem Eindruck überhaupt keine Dienstgeheimnisse mehr zu kennen.

 

 

0

Wer doch polizeiliche Meldeauflagen zu erfüllen hat und auch genug Verstand außerdem noch hat, der wird aller Erfahrung nach die Füße vorübergehend still halten und auch Kontakte zu evtl. anderen Mitwissern unterlassen, denn er muß ja auch mit weiteren Observierungen und auch einer TÜ rechnen.

Irgendwann hört das dann aber wieder auf, da muß er nur etwas abwarten, oder er taucht gleich unter.

Das dürfte heute sogar etwas einfacher als noch zu den Zeiten der RAF sein.

 

0

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.