Nur kurz mal: Urteilsbesprechung für lau -> angemessener Zeitraum für Ersatz von Mietwagenkosten

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 03.01.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2143 Aufrufe

Nur einmal wieder ein kurzer Hinweis auf eine Urteilsbesprechung im Fachdienst Straßenverkehrsrecht. Wie immer vorübergehend kostenfrei lesbar - hier! Es geht darum, wie lange eigentlich ein Mietwagen in Anspruch genommen werden darf. An dieser Stelle füge ich nur den Leitsatz ein. Die Besprechung bitte im vorstehenden Link nachlesen.

Der Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten umfasst neben dem Zeitraum für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung den Zeitaufwand, der für die Gutachtenseinholung erforderlich ist, sowie eine daran anschließende angemessene Überlegungsfrist von drei oder vier Tagen. Steht die Dauer der Inanspruchnahme des Mietwagens in eklatantem Missverhältnis zur Vorschätzung eines Sachverständigen, so hat der Geschädigte näher vorzutragen, weshalb die Reparatur tatsächlich wesentlich länger als veranschlagt gedauert hat. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden.

OLG Jena, Urteil vom 05.07.2016 - 5 U 165/15 (LG Mühlhausen), BeckRS 2016, 20367

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