EU-Parlament nimmt Service von Billiglöhnern in Anspruch

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 09.01.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3246 Aufrufe

Ein Bericht des Spiegels rückt das EU-Parlament in ein ungünstiges Licht. Es geht um die Arbeitsbedingungen der ca. 200 in Brüssel tätigen Servicekräfte. Diese sind zwar nicht beim EU-Parlament angestellt, sondern bei einem privaten Dienstleister. Hauptkunden sind aber die EU-Parlamentarier. Die betroffenen Mitarbeiter im Catering, Kellner und Barkeeper in den Brüsseler Parlamentsrestaurants verdienen nach Informationen des Spiegel oft weniger als 800 Euro im Monat, sodass sie auf Lohnersatzleistungen aus der belgischen Arbeitslosenversicherung angewiesen sind. Sie bekommen nur Lohn während der Brüsseler Sitzungswochen. Für den Rest der Zeit müssen sie sich arbeitslos melden und bekommen Unterstützung vom belgischen Staat. Das Dienstleistungsunternehmen betont, es halte sich an europäische Gesetze, wolle aber zu Details mit Verweis auf die "Vertraulichkeit der Vertragsabsprachen" keine Stellung nehmen. Jutta Steinruck, die beschäftigungspolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten schrieb an die Parlamentsverwaltung, es gebe "zahlreiche Anfragen", dass die Catering-Mitarbeiter "nicht zu angemessenen Konditionen" eingestellt seien. Der belgische Liberale Gérard Deprez berichtete schriftlich Parlamentspräsident Martin Schulz im Juli 2016 von Catering-Mitarbeitern, die "über zunehmenden Stress und den ständigen Einsatz von Arbeitslosenhilfe" klagten.

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