Nur mal kurz: BAG zur Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen harter Drogen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.01.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1724 Aufrufe

Es findet sich im Bereich "Fachdienst" einmal wieder eine interessante Entscheidungsbesprechung "für lau". Daher hier ein kurzer Hinweis auf den Leitsatz:

BAG: Konsum «harter» Drogen rechtfertigt außerordentliche Kündigung eines Berufskraftfahrers auch ohne konkrete Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit
BGB §§ 241 II, 626 I, II 1, 2

Die Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die außerordentliche Kündigung eines Berufskraftfahrers auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass die Fahrtüchtigkeit bei von ihm durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt war.

BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 (LAG Nürnberg), BeckRS 2016, 74469

Hier geht`s zur Besprechung.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen