Reaktion auf den Fall Amri: Elektronische Aufenthaltsüberwachung gegen terroristische Gefährder

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 02.02.2017
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologie18|8574 Aufrufe

In meinem Beitrag vom Dezember, kurz nach dem Berliner Anschlag, habe ich mich vor allem gegen die politische Forderung nach neuen Gesetzen gewandt. Der Ruf nach neuen Gesetzen erschien mir voreilig, wenn nicht zuvor die (möglichen) Versäumnisse beim Vollzug der schon bestehenden analysiert wurden.

Meine Befürchtung, dass Politiker mit neuen Forderungen an die Legislative erfolgreich von Versäumnissen der Exekutive ablenken könnten, ist nur teilweise eingetroffen. Hartnäckige journalistische Nachfragen und nicht zuletzt der Wahlkampf in NRW (und bald auch im Bund) haben dazu geführt, dass die Sicherheitsbehörden bezüglich der Geschehnisse um Anis Amri ins Schwitzen gerieten und zu selten anzutreffender Transparenz genötigt wurden. Die FDP-Oppositionsfraktion in NRW hat mich mit einem Gutachten beauftragt, um NRW-Innenminister Jäger (SPD) zu widerlegen, man sei bei Amri schon „bis an die Grenzen des Rechtsstaats gegangen“, die Gesetze hätten jedoch nicht ausgereicht, ihn zu inhaftieren. Zuletzt hat auch der Bundesinnenminister de Maiziere (CDU) das Ergebnis meines Gutachtens bestätigt, dass man Amri in Abschiebehaft hätte nehmen können. Nun soll ein Professorenkollege aus Gießen als unabhängiger Gutachter für die Landesregierung NRW die behördlichen Maßnahmen im Fall Amri prüfen. Dazu soll er offenbar auch Zugang zu bis jetzt nicht veröffentlichten Informationen erhalten.

Derzeit ist wohl „herrschende Meinung“, dass man Amri zunächst heimlich überwachen wollte, um möglicherweise sein „Netzwerk“ auszukundschaften und dann, als die Überwachung zu aufwändig wurde bzw. nicht mehr zielführend erschien, man ihn schlicht aus den Augen verloren hat und gar nicht mehr über Abschiebehaft nachdachte. Innenminister Jäger bestritt dies in der heutigen Sitzung des Innenausschusses allerdings: Das stimme hinten und vorne nicht (Twittermeldung Piratenfraktion).

Als Hintergrund war wohl entscheidend, dass man Amri – trotz der Anschläge in Nizza, Würzburg und Ansbach, die alle von vorher relativ „unauffälligen“ Tätern begangen wurden – nicht für sonderlich gefährlich hielt.

Allerdings hat die noch nicht abgeschlossene Analyse des Amri-Falls die Politik nicht davon abgehalten, neue Gesetzesvorschläge zu machen, die zum Teil schon konkretisiert wurden.

Im Vordergrund steht dabei seit gestern die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für Gefährder, die nun im BKA-Gesetz verankert werden soll (Gesetzentwurf pdf) :

§ 56 BKAG-Entwurf

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

(1)   Das Bundeskriminalamt kann eine Person dazu verpflichten, ein technisches Mittel, mit dem der Aufenthaltsort dieser Person elektronisch überwacht werden kann, ständig in betriebsbereitem Zustand am Körper bei sich zu führen und dessen Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen, wenn 

1.    bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat nach § 5 Absatz 1 Satz 2 begehen wird, oder

2.    deren individuelles Verhalten eine konkrete Wahrscheinlichkeit dafür begründet, dass sie eine Straftat nach § 5 Absatz 1 Satz 2 begehen wird,

um  diese  Person  durch  die  Überwachung  und  die  Datenverwendung  von  der  Begehung dieser Straftaten abzuhalten.

Zugleich soll, wie schon angekündigt, § 66 StGB so erweitert werden, dass die EAÜ auch bei bisher nicht genannten (weniger schweren) terroristischen Delikten greift, allerdings erst nach einer Verurteilung (dazu hier mein Beitrag auf LTO)

Der Bund ist in der Gefahrenabwehr nur für internationalen Terrorismus zuständig (vgl. § 5 BKAG). Terroristische Gefährder ohne internationalen Hintergrund (links- wie rechtsextrem) sind davon nicht erfasst. Hierfür müssen die Bundesländer eigene Gesetze erlassen.

Problematisch:  Die EAÜ ist ein relativ schwerwiegender Eingriff, der nur dann verhältnismäßig ist, wenn eine auf Tatsachen beruhende Gefährdungseinschätzung vorliegt, die auch vor einem Gericht standhält. Genau dies hat das Vollzugsproblem bei Anis Amri ausgelöst: Die Behörden meinten, die (offenbar v.a. verdeckt ermittelten) Hinweise seien nicht hinreichend „gerichtsverwertbar“ gewesen. Zudem wollte man Amri gegenüber nicht offenbaren, dass man ihn schon erfasst hatte. Selbst wenn also  § 56 BKAG schon 2016 existiert hätte, hätten die zuständigen Behörden wohl auch keine EAÜ für ihn beantragt, ebenso wenig, wie sie andere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen (§ 56 AufenthG) gegen ihn implementierten. Die EAÜ ist zudem zur effektiven Kontrolle bzw. Verhinderung eines Anschlags durch einen entschlossenen Täter nicht sonderlich geeignet (Beitrag Gudula Geuther auf DLF).

Andererseits wird insbesondere  die Polizei argumentieren, dass die EAÜ immerhin besser als gar nichts sei, wenn man eine ganze Reihe von eher unauffällig agierenden Gefährdern halbwegs unter Kontrolle halten will und nicht die Kapazitäten hat, sie alle rund um die Uhr zu observieren. Immerhin werde es Gefährdern dann erschwert, Kontakte anzubahnen und Vorbereitungen zu treffen.

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18 Kommentare

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Aus dem Umstand, daß man nun auch nach den offiziellen Verlautbarungen der Behörden hierzulande nicht genug Kapazitäten hat, um alle islamistischen oder terroristischen (auch gewaltbereite rechtsextreme oder linksextreme) Gefährder rund um die Uhr zu überwachen, hätte man bereits früher mehrere Konsequenzen ziehen müssen, und zwar unter anderem

1) Alles tun, um deren Anzahl hier gering zu halten, also z.B. bei gewaltbereiten Islamisten diese gar nicht erst einreisen lassen, und oder so schnell wie möglich ausweisen und abschieben.

2) Die Sicherheitsbehörden in jeder Hinsicht, also auch personell, so auszustatten, daß sie ihre (Schutz-)Aufgaben erfüllen können.

Manche Politiker und Medienvertreter neigten bis zum Berliner Anschlag wohl dazu, hierzulande die Terrorgefahr zu bagatellisieren. Völlig in Vergessenheit geraten scheint, daß ein Großteil der Attentäter vom 11. September 2001 sich vor der Tat in Deutschland (unter anderem Hamburg und Bochum) aufgehalten und hier auf die Taten vorbereitet hat. Außerdem wurde in der Öffentlichkeit hierzulande der von terroristischen Straftaten ausgehende Schaden oft bagatellisiert und auf die Anzahl der jeweiligen unmittelbar betroffenen Todesopfer reduziert. Man verschloss die Augen davor, daß solche Taten nicht nur die unmittelbaren Todesopfer treffen, sondern Kriegserklärungen an den Staat und die Mehrheitsgesellschaft sind, und das solche Taten zuweilen auch Kriege nach sich ziehen (NY 11.09.2001, Sarajevo 28.06.1914,  Harpers Ferry 16.10.1859, Prag 23.05.1618, Prag 30.06.1419), oder tendenziell freie Gesellschaften zu tendenziell polizeistaatlichen Gesellschaften machen (London 05.11.1605, Mannheim 23.03.1819), oder allgemein ein die Menschen belastendes Klima der Angst und Spannung verbreiten (Bad Griesach 26.08.1921, Berlin 24.06.1922, Bologna 02.08.1980, Amsterdam 02.11.2004, Paris 07.01.2015).

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Erste Einschätzung: Zumindest in Alt. 1 wird eine konkrete Freiheitsbeschränkung von einer Verdachtsstufe abhängig gemacht, die in der klassischen Polizeirechtsdogmatik dem Gefahrenverdacht entspricht. Dieser rechtfertigt ja normalerweise nur weitere Aufklärungsmaßnahmen. Die jetzt vorgesehenen Rechtsfolgen dürften daher einer strengen Verhältnismäßigkeitspfung unterliegen. Und da habe ich, angesichts des Umstands, dass islamistischer Terror Gottseidank eher das Sicherheitsgefühl als die tatsächliche Sicherheit bedroht, verfassungsrechtliche Bedenken... 

Auch, ob eine sinnvolle Eingrenzung durch einschränkende Auslegung hilft, scheint zweifelhaft. Wenn man eine konkrete Gefahr fordert, dürften die klassischen Instrumente greifen. Ich fürchte, die Politik will Härte zeigen und gibt den schwarzen Peter ans Verfassungsgericht weiter. 

Abgesehen davon, dass das Gesetz die im obigen Kommentar genannten Maßnahmen zur Ausstattung der Sicherheitskräfte und der Durchsetzung des Meldewesens nicht erübrigt, scheint durch das Gesetz noch ein anderes Problem nicht gelöst. Die Schwierigkeit bzgl. der notwendigen Beweise liegt, unabhängig von der erforderlichen Verdachtsstufe ja oft nicht im Fehlen von Beweismitteln. Es gibt ja die Zeugen. Das Problem dürfte häufiger der  verständliche Widerwille der Sicherheitsbehörden sein, diese dem Gericht zugänglich zu machen. Von daher wäre vielleicht eine neue Diskussion darüber sinnvoll, wie man Beobachtungen von V-Männern und verdeckten Ermittlern rechtsstaatlich gerichtsverwertbar bekommt, ohne diese zu zerschießen.

Hier werden einem liberalen Rechtsstaat mal seine eigenen Grenzen aufgezeigt, und das ist ja auch der Sinn dieses Terrorismus und auch Intention seiner (klammheimlichen) Unterstützer. Aber im Gegensatz zur RAF und ihrem Terrorismus könnte es nun noch wesentlich ernster werden, denn ich sehe noch keine wirksamen Konzepte dagegen.

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

liegt bei Ihnen schon eine Meinungsbildung darüber vor, daß heute bekannt wurde, der Generalbundesanwalt habe in Briefen an die Justizminister der Länder diese um Hilfe gebeten mit folgender Warnung: "Die Grenzen der Leistungsfähigkeit sind erreicht".

Diese Briefe zeigen m.E. schon eine gewisse Dramatik auf.

Mit den besten Grüßen

GR

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Den Vorgänger von Herrn Frank, den Herrn Range, hatte der Bundesjustizminister Maas ja noch abserviert gehabt. Dabei war das höchst fragwürdig gewesen, was auch diese Schlagzeile vermuten läßt:

"Vermerk der Bundesanwaltschaft belastet Minister Maas"

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/heiko-maas-vermerk-der-bundesa...

Könnte es sein, daß solches Verhalten nicht gerade förderlich für die Personalausstattung / Personalpolitik, und damit auch noch ursächlich für jetzige Personal-Probleme bei der Bundesanwaltschaft war?

Wurde das auch mal hier im Beck-Blog schon thematisiert?

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Nur zur Abrundung bei der Bundesanwaltschaft:

 "Dieses Weisungsrecht schadet dem Ansehen der Justiz"

"Deutschland sei einer der ganz wenigen Staaten, der dem Justizminister ermögliche, Weisungen zu erteilen, sagte Christoph Frank vom Deutschen Richterbund im Deutschlandfunk. Diese Möglichkeit berge die Gefahr, dass Entscheidungen der Staatsanwaltschaft als politisch beeinflusst verdächtigt werden.[...]

Die Länder, die 16 Länder, haben sich auf unsere Forderungen hin in den letzten Jahren entschlossen, diesen Status abzuschaffen, weil sie ihn für die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, die streng gesetzesgebunden arbeitet, für schädlich halten. Der Bund hat das nicht getan."

Christoph Frank war bis 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

http://www.deutschlandfunk.de/bundesanwaltschaft-dieses-weisungsrecht-sc...

 

 

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Zur Abrundung auch zwei Artikel der Sueddeutschen Online:
"20. Januar 2017, 18:03 Uhr Innere Sicherheit Wie ein Computerprogramm Attentäter aufspüren will" http://www.sueddeutsche.de/politik/innere-sicherheit-wie-ein-computerpro...

"17. Februar 2017, 20:14 Uhr Islamischer Staat Der Mann, der den Drahtziehern der Pariser Anschläge half"
http://www.sueddeutsche.de/politik/islamischer-staat-der-mann-der-den-dr...

Keine alten Hüte also zum Abarbeiten, sondern aktuelle Artikel, die SZ ist auch nicht als heimlicher Hofberichterstatter der CSU, oder deren bayrischer Staatsregierung und deren Minister bisher bekannt geworden, aber auch die SZ begreift m.E. langsam die Dimension der Herausforderung durch den islamistischen Terror.
10 koordinierte und zeitgleiche Anschläge wie jetzt in Berlin, verteilt in 10 deutschen Großstädten, keine Unmöglichkeit, und dann möchte ich das Rauschen im Blätterwald aber mal hören.

10 koordinierte und zeitgleiche Anschläge wie jetzt in Berlin, verteilt in 10 deutschen Großstädten, keine Unmöglichkeit, und dann möchte ich das Rauschen im Blätterwald aber mal hören.

Wenn man die Krise wie ein Pawlowscher Hund so herbeiredet, wie Sie es tun, braucht man sich nicht wundern, wenn sie wirklich kommt.

 

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Gast schrieb:

Wenn man die Krise wie ein Pawlowscher Hund so herbeiredet, wie Sie es tun, braucht man sich nicht wundern, wenn sie wirklich kommt.

Vorausschauende Politik stellt sich auch auf denkbare und durchaus ja mögliche Szenarien ein, zumindest muß darüber auch mal nachgedacht werden. Der islamistische Terror jedenfalls hat genau solche Szenarien auch auf seiner Agenda, siehe auch noch Nine-Eleven.

Den Kopf in den Sand zu stecken, ist jedenfalls keine vorausschauende Politik.

Ein von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens bestellter Gutachter (Bernhard Kretschmer, Uni Gießen) hat jetzt im Gutachten keine "durchgreifenden Anhaltspunkte" für ein "relevantes Fehlverhalten oder für relevante Versäumnisse von Stellen und Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen gefunden". Der Gutachter verhandelt lt. LTO angeblich gerade mit dem Land NRW über einen Wechsel an die Uni Bielefeld. Die FAZ von heute ("Irren ist behördlich") weist darauf hin, dass Henning Ernst Müller (Regensburg) schon im Januar 2017 als Gutachter für die FDP-Fraktion eine andere Auffassung vertreten hatte.

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