BAG: Gestellungsverträge mit DRK-Schwestern sind Arbeitnehmerüberlassung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 27.02.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|4324 Aufrufe

Vor einigen Wochen hatte ich hier im BeckBlog über das Urteil des EuGH zu Gestellungsverträgen von DRK-Schwestern berichtet. Der EuGH hatte entschieden, dass diese Gestellungsverträge in den Anwendungsbereich der Leiharbeits-Richtlinie 2008/104/EG fallen können, die abschließende Beurteilung jedoch dem BAG überlassen.

Diese ist nun im Beschluss vom 21.2.2017 erfolgt. Zur Überzeugung des Erstens Senats handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung, wenn eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt wird, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein. Deshalb könne der Betriebsrat des Krankenhauses dieser Einstellung die nach § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt.

Der Beschluss dürfte für die DRK-Schwesternschaft und eine Reihe von Krankenhäusern die Notwendigkeit verursachen, ihre Zusammenarbeit neu zu organisieren.

BAG, Beschluss vom 21.2.2017 - 1 ABR 62/12, Pressemitteilung hier

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Ausgerechnet eine SPD-Arbeitsministerin will diese Arbeitnehmerinnen ihrer Rechte berauchen - Frontal 21:

Mit dieser Entscheidung würden Rotkreuzschwestern auch unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen, das am 1. April 2017 in Kraft tritt – und für die gesamte Zeitarbeitsbranche eine Begrenzung der Einsatzdauer von höchstens 18 Monate vorsieht. Danach müssten sie in den Klinken festangestellt und mit allen Rechten des Klinikpersonals ausgestattet werden. Doch ausgerechnet diese Reform, mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles(SPD)den Missbrauch bei Leiharbeit künftig bekämpfen will, soll für die DRK-Krankenschwestern nicht voll gelten. Denn die Ministerin und das DRK haben sich auf eine Sonderregelung geeinigt, für die sich Andrea Nahles persönlich stark gemacht hat. Per Gesetzesänderung will sie durchsetzen, dass DRK-Schwestern weiterhin ohne Arbeitsvertrag auf Dauer als Pflegepersonal ausgeliehen werden dürfen. Viele Rotkreuz-Schwestern sind darüber entsetzt: Nach jahrelangem Kampf dachten sie, endlich in ihren Kliniken festangestellt zu werden. Doch auf Grund des Eingreifens der Bundesarbeitsministerin ist diese Hoffnung schon bald dahin.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-28-maerz-2017-100.h...

Kommentar hinzufügen