Accountants, Be Prepared!

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 08.03.2017
Stadtmauer von York bei Nacht, 09/2014, C.Koss

"Be Prepared" - 'Allzeit bereit', lautet der Wahlspruch der Pfadfinder. Das gilt beim Austritt des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union (BREXIT) in besonderem Maße für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Debatte in der zweiten Kammer des Britischen Parlaments, dem House of Lords, zeigt, das der Prozess noch einige Wendungen haben wird. Da Prozessumstellungen in Kanzleien der steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf auch ihre Zeit brauchen, gilt es, sich frühzeitig Gedanken zu machen.

Erste Überlegungen: gibt es Mandate mit Bezug zu Großbritannien? Das kann das Einkommensteuermandat des Ingenieurs aus Schottland sein, der deutsche Windkraftanlagen betreut. Das kann aber auch das große Unternehmensmandat mit Niederlassungen und Tochterunternehmen auf der anderen Seite des Kanals sein. Hier sollte auf den ausreichenden Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflicht im Fall des Falles geachtet werden. Denn akuell sehen die Versicherungsverträge nur einen Versicherungsschutz auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU vor.

Zweite Überlegung: Massengeschäft Buchhaltung. Solange das Vereinigte Königreich dazu gehört, sind die Lieferungen innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerbe. Dann gilt für die Lieferungen von und auf die Insel das gleiche wie für Helgoland: umsatzsteuerliches Ausland mit der Folge Einfuhrumsatzsteuer und evtl. Einfuhrabgaben. Hier empfiehlt sich die frühzeitige Überprüfung der Debitorenkonten: wo sind die Briten?

Weitere Hinweise auf mögliche Änderungen hat der Verfasser in seinem Übersichtsartikel im DATEV-magazin 03/2017 zusammengestellt (Kostenfreier Download unter https://www.datev.de/web/de/datev-shop/material/datev-magazin-0317/)

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