Anklage wegen Meineids - Fortsetzung des Falls Mollath?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.03.2017

Heute ist allgemein bekannt worden (Süddeutsche Zeitung, Mittelbayerische Zeitung), dass gegen einen Zeugen im "Fall Mollath" Anklage wegen Meineids (§ 154 StGB) und wegen uneidl. Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags (§ 153 StGB) erhoben wurde.

Beim Meineidvorwurf geht es um die am 4. Tag der Regensburger Hauptverhandlung (10. Juli 2014) getätigte Aussage, Frau Mollath habe zu Beginn der ganzen Mollath-Affäre bei ihm, dem Zeugen, angerufen und ihm ein Vorgehen gegen Gustl Mollath quasi angekündigt. Er habe diese Ansage der Fau Mollath  praktisch im Wortlaut notiert, später auf eine Schreibunterlage übertragen und könne dieses Telefonat und seinen Inhalt deshalb genau rekonstruieren.

Die Aussage, wie sie von der damaligen Verteidigung Mollaths dokumentiert wurde, kann man hier nachlesen: Strate Dokumentation

Schon im Prozess war deutlich geworden, dass Gericht und Staatsanwaltschaft die Wahrheit dieser Aussage bezweifeln. Im Urteil wird die Aussage des Zeugen ebenfalls als "nicht überzeugend" bezeichnet (siehe Urteil Seite 32 f.), im Übrigen aber als für den Tatvorwurf gegen Gustl Mollath nicht entscheidend angesehen.

Laut SZ soll die Verhandlung vor dem AG Regensburg bereits nächste Woche beginnen, lt. MZ wird der Prozess erst Ende März "eröffnet".

Hier noch einmal als Erinnerungs-Link: Meine Anmerkungen zur Urteilsbegründung im Fall Mollath (November 2014)

UPDATE 5.4.: Wegen Meineids wird der Angeklagte zu 14 Monaten Freiheitsstrafe und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Urteil ist infolge beidseitigen Rechtsmittelverzichts rechtskräftig.

Einzelheiten insbesondere im Artikel der SZ (Hans Holzhaider), hier ein Auszug:

Mollaths Ex-Frau bestritt, dass ein Gespräch mit diesem Inhalt stattgefunden habe, und die Staatsanwaltschaft klagte den Zahnarzt wegen Meineides an. Vor Gericht stand Petra M., vormals Mollath, allerdings nun in Regensburg nicht als Zeugin zur Verfügung: Sie sei, ließ sie mitteilen, wegen einer dauerhaften Erkrankung nicht vernehmungsfähig.

Bei dieser Sachlage hatte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Alexander Guth doch erhebliche Zweifel, ob Petra M. die Wahrheit gesagt hatte. Zwar sei auch die Glaubwürdigkeit des Angeklagten nicht über jeden Zweifel erhaben, aber einen Beweis dafür, dass das fragliche Telefonat nicht wie geschildert stattgefunden habe, gebe es jedenfalls nicht.

B.s Aussage, er habe sich "zeitnah" nach dem Telefongespräch eine Notiz auf seine Schreibtischunterlage gemacht, hielt das Gericht jedoch für widerlegt. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts hatte erklärt, ein Vergleich der fraglichen Notiz mit anderen Eintragungen und mit dem Vergilbungsgrad des Papiers lasse den Schluss zu, dass B. die auf das Telefongespräch bezogenen Stichwörter erst sehr viel später geschrieben habe.

Der Staatsanwalt hatte, zum Entsetzen des Verteidigers, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Gutachten des Sachverständigen halte wissenschaftlichen Kriterien nicht stand, sagte er. Das Gericht hatte aber keine Zweifel am Sachverstand des Gutachters.

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Menschenrechtler schrieb:

Die zitierte Aussage des Vorsitzenden des Amtsgerichts .....

.... wirft m.E. nun die Frage auf, warum die vormalige Frau Mollath noch nie vor einem Gericht als Zeugin oder Angeklagte erscheinen mußte. Die bayrische Justiz geht doch sonst entschlossen vor bei allen Rechtsverstößen, jedenfalls wird das oft so kolportiert. Auch der RiAG Dr. Alexander Guth hatte schon solche Verfahren geführt, auch schon mal wegen recht geringer Rechtsverstöße:

Mann wegen 1,49 Euro vor Gericht

Im Januar soll der 65-Jährige, der unter Gedächtnisaussetzern leidet, Kaugummi gestohlen haben. Bislang ist er unbescholten.

http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/stadtteile/innenstadt/m...

bei einem anderen, weniger geringfügigen Fall:

War Schmid nur der Schmidl?   Bürgermeister oder Unterschriftenautomat?

http://www.regensburg-digital.de/buergermeister-oder-unterschriftenautom...

Wenn die vormalige Frau Mollath genau so mal in die Enge getrieben werden würde vor einem Gericht durch hartnäckige Befragungen, genau so wie der Zeuge Dr. Braun beim WAV, könnte sie jetzt denn da auch noch evtl. andere nennen oder belasten, die aber Schwarzgeld in die Schweiz für eine Steuerhinterziehung mit ihrer Hilfe gebracht hatten? Das ist doch eine ganz naheliegende, wenn auch zugegeben eine spekulative (oder eine brisante) Frage.

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Sehr geehrter Menschenrechtler,

es freut mich, dass bei aller medialen Verwirrung es noch Menschen gibt, die komplexe Zusammenhänge erkennen und den Urteilsspruch richtig zu deuten wissen.

Ja - Escher, Koller, Lindner und Meindl haben in diesem Verfahren ihr Handeln 2014 selbst demaskiert.
Der versuchte Beweis, dass 2014 richtig geurteilt wurde, war ein kolossaler Schlag ins Wasser.
Schon deshalb musste Edward B. verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft mit der Anklage und die Zulassung der Klage durch das Gericht waren die ersten Fehler. Eine Blamage der Justiz kann kaum größer sein.

Deutlich wird das auch im bisher nicht veröffentlichten Material. Ein Gutachten, dass selbst die Leistungen der Gutachter im Mollath-Verfahren unterbietet.
Drei sehr ähnlich klingende "dienstliche Stellungnahmen" der Richter mit dann drei ziemlich unterschiedlichen Aussagen. Mir war schon bei der ersten Durchsicht der Akten klar, dass ich niemals ein Fragerecht eingeräumt bekommen würde. Die Sorge jemand könne die Justiz öffentlich blamieren war dann doch zu groß. Es war teilweise zu bizarr, was sich beim Amtsgericht abspielte. Die Arroganz war es IMO, die dieses Meineidverfahren in Gang gesetzt hat. Wollte man Hasso Nerlich und anderen einen Gefallen tun?

Ich zitiere wörtlich aus dem Minterheitenbericht des Untersuchungsausschusses Seite 24:

"Hasso Nerlich war noch als Amtsgerichtspräsident in Nürnberg selbst mit einer Strafanzeige von Herrn Mollath befasst gewesen. Dass er die Glaubwürdigkeit des Zeugen Braun in Zweifel zieht, ohne ihn je gesehen zu haben, spricht Bände92. Das Argument, die Ausführungen von Herrn Braun seien weitschweifig, wirkt an den Haaren herbeigezogen. Herr Braun hat auf seine Art versucht, seine Beziehung zu Herrn Mollath zu erläutern. Aufgrund einer bloß subjektiv so empfundenen „Weitschweifigkeit“ zu unterstellen, Herr Braun habe unter Umständen nicht die Wahrheit gesagt, zeugt von einer Arroganz, wie sie in diesem Verfahren leider nicht selten anzutreffen war."

und weiter Seite 25

"Die Ministerin gibt an, erst am 30.11.2012 einen Wiederaufnahmegrund erkannt zu haben und dann umgehend gehandelt zu haben. Der Grund hierfür sei der Anruf von Herrn Brixner beim Finanzamt gewesen.93 Diesen Wiederaufnahmegrund hat Nerlich aber kassiert. Die Aussage Brauns lag bereits 2011 im Ministerium vor, der Hinweis auf das verfälschte ärztliche Attest erfolgte bereits vor dem 30.11.2012. Da nur ein Wiederaufnahmegrund erforderlich ist, hätte die Weisung also bereits 2011 nach Vorliegen der Aussage von Herrn Braun erfolgen können und müssen. Vor diesem Hintergrund sind also die despektierlichen Äußerungen von Herrn Nerlich zur Glaubwürdigkeit von Herrn Braun zu lesen. Sie sollen eine Rechtfertigung bieten, dass die Staatsanwaltschaft und die Ministerin nicht bereits 2011 die Aussage von Herrn Braun als Gelegenheit ergriffen, um eine Wiederaufnahme in Gang zu bringen."

Jeder kann sich nun denken, warum Edward Braun angeklagt und verurteilt werden musste. Die Beweiskette des OStA Dr. Pfaller war schnell zusammengebrochen. Ein Journalist sprach den Staatsanwalt in Hörweite eines Beobachters empört an, da bleibe ja nichts mehr übrig. Und so war es auch. Nur der Gutachter war die Rettung. Die Angelegenheit hat hoffentlich noch ein Nachspiel. Eine ordentliche Staatsanwaltschaft hat jedenfalls genug Gelegenheit endlich aktiv zu werden. 

PS: Nicht thematisiert wurde, dass der Versuch der Staatsanwaltschaft das Verfahren beim Landgericht laufen zu lassen scheiterte. Man hätte dem Angeklagten so eine Instanz genommen.

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Gast schrieb:

Das Meineidsverfahren führt zur Wahrheit!

Im Wiederaufnahmeverfahren wurde die in sich schlüssige und glaubhafte Aussage von Herr Braun über den Anruf der Ex-Frau mit ihren Androhungen nicht als glaubwürdig bewertet, obwohl die angekündigten Androhungen exakt von Frau P.M. skrupellos umgesetzt wurden.

Im Gegensatz dazu erklärt der Vorsitzende im Meineidsverfahren vor dem Amtsgericht folgendes: (lt. Berichterstattung der Mittelbayerischen Zeitung vom 7.4.2017 http://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/mollath-prozess-zeuge-verurteilt-21705-art1505500.html

„ Die vom Zeugen gemachte Aussage könne durchaus stimmen, meinte das Gericht. Nur seine dazu angeblich zeitnah gefertigten Aufzeichnungen seien nachweislich erst deutlich später entstanden. Dass aber ein Telefonat zwischen den beiden – und auch mit diesem Inhalt – stattgefunden habe, „könne durchaus so gewesen sein“, so der Vorsitzende.

Dies ist m.E. eine sehr bemerkenswerte, außerordentliche, geradezu sensationelle offizielle Erklärung des Amtsgerichtes, die einer verantwortlichen und auch juristisch-professionellen Bewertung bedarf.

Diese Feststellung, dass die Ex-Frau bei Herrn Braun angerufen haben kann und auch mit diesem Inhalt und diese vom Zeugen gemachte Aussage d u r c h a u s stimmen kann, hätte im Wiederaufnahmeverfahren m.E. zwingend zu einem anderen Urteil führen können, wenn nicht sogar müssen.

Die Aussage von Herrn Braun beweist vollumfänglich, das Frau P.M. einen systematischen Vernichtungswillen hatte und rücksichtslos bereit war ihn durchzusetzen und auch nicht davor zurückgeschreckt hat, die für das Verfahren und Urteil entscheidende Körperverletzung manipulativ vorzutäuschen.

Wie im WA-Verfahren, im Gabriele Wolff-Blog und auch hier im Beckblog wurden akribisch und umfassende Belege, Widersprüche, verdächtige Tatsachen zusammengetragen, insbesondere auch hinsichtlich des Verdachtes auf die manipulative Dokumentation des Attestes, die nicht nur zu Zweifeln an der angeblichen Körperverletzung und der Glaubwürdigkeit von Frau P.M.geführt haben.

Diese o.a. vom Amtsgericht Regensburg gemachte Feststellung hätte nach meinem Dafürhalten im WA-Verfahren dazu führen müssen, dass Herrn Gustl Mollath die Körperverletzung nicht angelastet werden kann und das WA-Verfahren mit einem echten Freispruch, eine volle Rehabilitatierung erreicht wird, mindestens ein Freispruch „in dubio pro reo“.

Die unerbittliche Anhörung von Herrn Braun im WA-Verfahren, die einem Verhör glich und auch die sehr merkwürdige, späte Anklage wegen eines Meineids nach 2 1/2 Jahren und ebenfalls unerbittliche Verurteilung belegt, dass Vertreter der  Justiz mit allen Mitteln diese zentrale entlastende Kernaussage von Herrn Braun als unglaubwürdig  eliminieren wollten und im Meineidsverfahren sogar noch als Verbrechen gewertet hat.

Die zitierte Aussage des Vorsitzenden des Amtsgerichts stellt m.E. alle Justizverfahren gegen Herrn Mollath und insbesondere das WA-Verfahren m.E. auf den Kopf.

Infolge dieser m.E. bedeutenden Feststellung des Vorsitzenden Richters bitte ich die blog-Leser und auch Herrn Professor Müller um zahlreiche Kommentare!

Nach einer seriösen Information soll das Amtsgericht Regensburg versucht haben, dass das Meineidsverfahren nicht beim Amtsgericht, sondern am Landgericht verhandelt wird. Das Landgericht Regensburg hat dieses Ansinnen abgelehnt. Die Gründe sind dafür nicht bekannt. Ist es zutreffend, dass die Zuständigkeit des Landgerichts nur bei sehr schwerwiegenden Meineidsverfahren mit einer Verurteilung bis zur Höchststrafe gegeben ist?

Die merkwürdige Verquickung der Juristen, die mit dem Fall Mollath befasst haben: 

  Der frühere Oberstaatsanwalt Herr Meindl war weisungsgebunden beauftragt den Antrag   auf den Wiederaufnahmeantrag zu stellen und auch Zeuge im Untersuchungsausschuss. 2014 war er der anklagende Oberstaatsanwalt im Wiederaufnahmeverfahren. Der stellvertretende Staatsanwalt im WA-Verfahren fungierte im Meineidsverfahren als Vertreter der Anklagebehörde. Zwischenzeitlich wurde Herr Meindl der stellvertretende Leiter des Amtsgericht (angeblich zwischenzeitlich der Leiter) an dem dieses Meineidsverfahren stattgefunden hat, in dem er gleichzeitig als Zeuge im Meineidsverfahren aufgetreten ist. Bestand die tatsächliche Notwendigkeit diese Doppelfunktionen  so zu organisieren und den nachhaltigen Eindruck auf eine formierte Phalanx und eine mögliche Befangenheit zu erwecken. Um dies im vornherein zu vermeiden, bestand die Notwendigkeit, den Meineidsprozess an einem anderen Gericht durchführen oder ein Antrag auf Befangenheit wäre nachvollziehbar und auch begründet gewesen.                   

                                                                     

 

 

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Paradigma schrieb:

Um dies im vornherein zu vermeiden, bestand die Notwendigkeit, den Meineidsprozess an einem anderen Gericht durchführen oder ein Antrag auf Befangenheit wäre nachvollziehbar und auch begründet gewesen.   

Was aber kann denn jetzt noch wirklich erreicht werden? Hier weiter nur zu schreiben, das reicht mutmaßlich nicht aus.

Die Justiz hat den Fall doch nun abgeschlossen und großer öffentlicher Druck ist auch in Sachen Mollath nun nicht mehr vorhanden. Ob der aber auch wieder aufzubauen sein wird, das wage ich doch nun zu bezweifeln, denn inzwischen stehen auch andere Dinge auf der Agenda und mehr in der öffentlichen Aufmerksamkeit, und damit auf der Tagesordnung.

Man kann es bedauern, aber m.E. nicht groß mehr ändern.

 

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Wenn die Augsburger Allgemeine zur Verurteilung schreibt: "Angeklagter erfand Telefonat mit Mollaths Ex-Frau...
steht das in eklatantem Widerspruch zum Bericht der SZ: "Das Gericht sprach den 69-Jährigen des Meineids schuldig, berücksichtigte aber auch, dass nicht abschließend geklärt werden kann, ob ein von B. angegebenes Telefonat mit Mollaths Ex-Frau stattgefunden hat oder nicht."

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Erhielt gestern abend einen Anruf aus dem früheren Unterstützerkreis von Herrn Mollath. Ergebnis der Mitteilungen, es menschelt doch sehr unter den Teilnehmern von damals. Es ist irgendwie Unfrieden eingekehrt, er war wohl von Anfang an latent da. Offensichtlich glauben auch Viele, ihr Tun habe zur überraschend schnellen (nach Ablehnung des Wiederaufnahmeantrages) Freilassung von Herrn Mollath beigetragen. War nun am ersten und letzten Prozeßtag anwesend. Als Herr Braun die Gelegenheit zum letzten Wort erhielt, brach er sichtlich physisch zusammen, der Richter legte 10 Pause ein. Wegen der Unterzuckerung, die Herr Braun ansprach, ging ich zu ihm, bot ein Stück Marzipan an, das ich Morgens intuitiv kaufte, mit dem Gedanken "Unterzuckerung". Bei der Gelegenheit gab es durch ein Gespräch mit dem Anwalt von Herrn Braun eine interessante Information, deren Bedeutung untersucht werden müsste. Ursprünglich habe die Staatsanwaltschaft den Meineidsprozeß am Landgericht führen wollen, so der Anwalt. Das Landgericht habe dies abgelehnt, deswegen das Verfahren am Amtsgericht. Habe diesmal, anders als im Wiederaufnahmeprozeß, wortwörtlich wichtige Zitate des Richters, des Staatsanwaltes notiert. Im Zusammenhange der Aufzeichnungen welche Herr Strate am Landgericht veranlasst hatte, ergeben sich interessante Zusammenhänge, welche neue Gedankenergebnisse ermöglichen.

Kleines Detail am Rande: war der erste Besucher im Gerichtssaal am letzten Prozeßtag. Mollath setzte sich zwei Plätze links von mir entfernt, einige Minuten vor Beginn der Verhandlung Ilona Haslbauer direkt rechts von mir. Ich unterbrach Ihr Gespräch, um Klärung herbeizuführen. Durch ein gezieltes Wort konnte langsam ihre Erinnerung geweckt werden. Später im Flur erwachte ihre Erinnerung umfassender, denn ich hatte sie einst während der Aufführung im Studententheater zu Elly Maldaque (Psychiatrieopfer) erkannt, als das Schicksal von Mollath und Haslbauer in der Pause links und rechts der Bühne abwechselnd auf eine Leinwand abgebildet wurde. Wir kennen uns persönlich von vor 1990 (hängt mit Yoga zusammen). So saßen links sieben Jahre Forensik, rechts sieben Jahre Forensik, ich selbst mit nur 12 Tagen normaler Psychiatrie, doch wurde ich ab Frühjahr 1996  mit 17 Monate Anklage in der Sonderform eines Strafbefehles "bedroht". Kurz vor Prozeßbeginn nahm die Regensburger Staatsanwalt die Anklage zurück. Von einem Journalisten hatte ich erfahren, die Richterin wolle mit einem Gutachten überprüfen lassen, ob ich schuldunfähig sei, also möglicherweise stand "Forensik" für meine Person bereit. Dies als lebendige Erfahrung im jetzigen Verfahren von Herrn Braun. Das Leben schreibt die interessantesten Romane. - Die Aufzeichnungen im Prozeß werden gesondert verarbeitet, gesondert verbreitet.

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Ich habe den Einruck, dass alle diese "Unterstützer" die Sache nicht wegen der Sache an sich unterstützen oder wegen der Angeklagten, denen man angeblich helfen will. sondern wegen der eigenen beschädigten Egos, die man an diesen Mollath-Sachen wunderbar aufmöbeln kann und wegen der eigenen nachteiligen Justizerfahrungen, die man mit dem Fehlurteil in Sachen Mollath hervorragend schönreden kann. Warum der Dentist an Ort und Stelle Rechtsmittelverzicht erklärte  bzw. das Urteil akzeptierte, ist unerklärlich, wenn die Verurteilung wirklich verfehlt sein sollte. Dann hätte er selbstverständlich Berufung einlegen müssen. Man kann nicht auf den Rechtsstaat schimpfen, wenn man die Mittel des Rechtsstaats nicht nutzt, ebensowenig, wie man sich über Verdursten beschweren kann, wenn man sich nicht aus der gefüllten Trinkflasche bedient.

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Lieber Gast,
Sie haben Recht. Wenn man sich bei den Unterstützern umhört, so kommt man nicht umhin von Mikrowellenbestrahlung, Kindesentzug, Arbeitslosigkeit, Vorwürfe des Sexuellen Missbrauchs, Spionage durch den Staat etc. zu lesen. Feinde hierbei sind alle Behörden und Einrichtungen, dabei ist es egal, ob wir von Polizei, Gerichten, Arbeitsamt, Jugendamt, Kirche, Krankenhäusern oder so sprechen. In diesem grundsätzlichen Misstrauen findet man sich dann zusammen und startet Projekte. Man setzt sich für Menschen ein, die immer und ausnahmslos völlig unschuldig in Haft sind oder untergebracht. Die Methoden der vermeintlichen Unterstützung sind oft mehr als fragwürdig. Noch in jedem Falls, den ich näher betrachtet habe, ist dieses gemeinsame Misstrauen nicht genug, um dauerhaften Zusammenhalt zu gewährleisten. Streitereien und Eitelkeiten brechen über kurz oder lang die Gruppe auseinander.

 

Lieber Herr Heidingsfelder,
ich kann nicht glauben, dass Dr. Braun in der ersten Instanz sich "dem System" wehrlos geschlagen gibt, wenn die Beweisführung gegen ihn wirklich so löchrig ist wie Sie beschreiben. Immerhin geht es um seinen Ruf und um eine nicht unerhebliche Strafe.

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Sehr geehrter Herr Greger,

bei allem Respekt für Ihre Auffassungen möchte ich klarstellen, dass Ihr Statement und Ihre Bewertung über die "Unterstützer" in keiner Weise zutreffend ist, wie ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Die Unterstützer für Gustl Mollath, waren ein kleiner Kreis, der sich keineswegs mit den von Ihnen aufgeführten Themen befasst hat. Der weitverbreitete Mißbrauch von Gutachtern, in der Forensik und in der Justiz waren das Thema und ist insgesamt wesentlich auch durch diese couragierten Menschen in der breiten Öffentlichkeit publik und sehr kritisch reflektiert worden, bis hin zu den angeblich so einfachen Menschen auf der Straße. Sie können Mollathunterstützer nicht pauschal zusammentun mit systemkritischen, vielfach schwer betroffenen Menschen, die Unrecht erlitten haben, dies nicht verarbeiten, nicht differenzieren können und vielfach bei ihrem nachvollziehbaren Mißtrauen teilweise paranoide Tendenzen aufweisen.

Ihre anschließende Bewertung über die Dynamik stimme ich Ihnen weitgehend zu. Gemeinsames Mißtrauen und allerdings auch ein ausgeprägtes kritisches Unrechtsbewußtsein ist tatsächlich keine Basis für einen dauerhaften Zusammenhalt.

Diese Problematik findet sich jedoch nicht nur bei engagierten Menschen, sondern hat mit unserer gegenwärtigen Gesellschaft zu tun, mit der Vereinzelung, der übertriebenen Individualisierung, dem aufgeblähten Ego und der weit verbreiteten Unfähigkeit gemeinsam zu handeln.Diese Sozialisation wird wesentlich auch durch die egozentrischen, kapitalistische Wirtschaftsform "Jeder gegen Jeden" gefördert. Statt Gemeinsinn weitverbreitet Gemeinheit, statt Zivilcourage ein erschrecken weitverbreiteter K o n f o r m i s m u s . Der Psychoanalytiker Horst Eberhard Richter hat dazu das wichtige Buch geschrieben "Lernziel Solidarität".

Die vielen Bewegungen, Initiativen für eine historisch notwendige Emanzipation der Menschen sollten zwar kritisch begleitet, jedoch auch gestärkt und nicht niedergemacht werden. Sonst suchen Menschen die Nähe von dumpfen populistischen, agitierenden Kreisen. Deshalb hat insbesondere auch  die Justiz, die Psychiatrie und auch die Medien eine große Mitverantwortung für die Stabilität der Demokratie. Dieser Verantwortung werden die eingefahrenen Institutionen nicht ausreichend gerecht.

Die aktuelle unkritische oberflächliche Berichterstattung der Medien und auch das Urteil im Meineidsverfahren stärkt nicht das Vertrauen in unser Gemeinwesen.

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Problematik der Vereidigung ohne Wortprotokoll - präsumerische Zustände in der

Hauptverhandlung

Die Idee der Vereidigung ist grundsätzlich gut. Eine beeidete Aussage hat mehr Gewicht, auch weil sie bei Unstimmigkeit mit erheblichen Konsequenzen geahndet wird. Allerdings ist die Vereidigung regelrecht vorsintflutlich  geregelt, wie das Wiederaufnahme-Verfahren Mollath gnadenlos ans Licht der Öffentlichkeit bringt - mit seinen zahlreichen Schwächen, Fehlern und Mängeln des Strafprozesses.

     "Nach einer Unterbrechung hat die Kammer beschlossen, den Zeugen zu vereidigen. Von Richterin E. wird B. belehrt, dass ein Meineid mit Freiheitsstrafe bestraft wird. Braun würde gerne nur seine Kernaussage vereidigen lassen - das geht aber nicht. Später hebt er die recht Hand und schwört, die Wahrheit gesagt zu haben."  [Mittelbayerische, Mollath live, 4. Tag]

    Das ist alles andere als ein Kasperletheater, sondern eine sehr ernste Situation für die ZeugIn und unser Rechtssystem, wenn noch nicht einmal ein exaktes Protokoll dessen, was beeidet werden soll, vorliegt und auch gar nicht vorgesehen ist. Eine solche Konstruktion hat natürlich weder etwas mit gesundem Menschenverstand, noch mit Recht und schon gar nichts mit Rechtssicherheit zu tun. Eine solche Konstruktionen ist vielmehr hochgradig  absurd und präsumerisch. Denn: Keiner in der Hauptverhandlung kennt den Wortlaut der Aussage, die zu beeiden ist, wenn nicht vorher ein Wortprotokoll (Tonaufzeichnung) beantragt wurde. Die RichterIn, die RechtsanwältIn und die StaatsanwältIn als die drei wichtigsten Gerichtsorgane machen sich zwar in der Regel Notizen, aber sie dürften sich alle mehr oder minder deutlich voneinander unterscheiden, weshalb ja auch meist die Revision eine bloße Farce ist. Der Inhalt des Eides ist also unbestimmt, unklar und unsicher. So etwas einer ZeugIn, der Angeklagten und dem Rechtssystem zuzumuten, ist wahrlich eine Fehlleistung ohnegleichen.

Es ist ein zwingendes Gebot des gesunden Menschenverstandes, der Fairness, aber auch der Beweis- und Rechtssicherheit, der ZeugIn noch einmal zu präsentieren, was sie beeiden soll. Und darüber wäre selbstverständlich ein Wortprotokoll zu fertigen.

Quelle:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Problematik%20der%...

An dem, was der Zeuge damals beeidigt hatte, gab und gibt es doch überhaupt keinen Zweifel! Es ging doch immer nur um die Richtigkeit. Ein Wortprotokoll hätte also in diesem konkreten Fall keiner Seite auch nur das geringste gebracht. Ob es "präsumerisch" ist, was Sie fordern, weiß ich nicht, weil ich (wie vermutlich Sie ebenfalls) nicht weiß, wie es (wann?) vor den Sumerern (wo?) zuging. Auf jeden Fall ist es aber prälogisch und vor allen Dingen extrathematisch.

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Sumerisch steht hier für die Erfindung der Schrift - HV also auf dem Stand 5000 v.Chr.

http://www.planet-wissen.de/gesellschaft/lernen/erfindung_der_schrift/in...

Will sagen: Wenn es die Möglichkeit gibt, wichtige Aussagen intersituationell (HV) schriftlich und genau zu fixieren, dann muss das in einer rechtsstaatlichen HV, die diesen Namen wirklich verdient, auch geschehen. Wenn dies nicht geschieht, so muss man sich natürlich fragen warum das nicht geschieht, also wem nutzt es, das präsumerische Niveau? Das ist wieder einmal ein schönes Beispiel dafür, dass man das Recht keineswegs den JuristInnen überlassen darf, sonst bleibt es bein präsumerischen "Niveau". 

 

 

Wort-Protokoll im Strafverfahren gegen Gustl Mollath Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg am 10.07.14

4. Hauptverhandlungstag unter anderem, Wortprotokoll Edward Braun als Zeuge.

Interessant: Dr. Strate hatte damals die Vereidigung des Zeugen Edward Braun als Erster beantragt, siehe hierzu Seite 37

Wegen der widersprüchlichen Aussagen: Elke Escher beantragt Vereidigung des Zeugen Edward Braun und gibt ihm die Gelegenheit seine Aussage zu korrigiern:"Ich würde Ihnen jetzt nochmal Gelegenheit geben, selbiges zu korrigieren, weil die Auswirkungen entsprechend sind. Passt das alles?", siehe hierzu S. 41

Sollte man lesen, es dürfte so Manches in einem anderen Licht erscheinen!

Quelle: https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07...

 

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Embla Maudi Latuhr schrieb:

Wegen der widersprüchlichen Aussagen: Elke Escher beantragt Vereidigung des Zeugen Edward Braun und gibt ihm die Gelegenheit seine Aussage zu korrigiern:"Ich würde Ihnen jetzt nochmal Gelegenheit geben, selbiges zu korrigieren, weil die Auswirkungen entsprechend sind. Passt das alles?", siehe hierzu S. 41

Sollte man lesen, es dürfte so Manches in einem anderen Licht erscheinen!

Quelle: https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07...

Die VRiinLG Escher hat die Vereidigung nicht beantragt, sondern nach Antrag von RA Dr. Strate und ohne Widerspruch von StA Dr. Meindl die Vereidigung nach einer Beratung der Kammer als Beschluß verkündet und durchgeführt.

Fortsetzung der Sitzung um 12.37 Uhr.
VRiinLG Escher: Die Kammer hat beraten und ich werde einen entsprechenden Beschluss
verkünden.
Der Zeuge ist gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu vereidigen.
Ich möchte noch erklären, ich habe Sie vorher belehrt, dass ein Meineid
strafbar, dass ein fahrlässiger Meineid auch strafbar ist. Dass Sie auch
die Strafdrohung wissen und, wenn etwas doch nicht gestimmt haben
sollte, Sie das jetzt noch berichtigen können.
Belehrung über Strafdrohung.

Ich würde Ihnen jetzt nochmal Gelegenheit geben, selbiges zu
korrigieren, weil die Auswirkungen entsprechend sind. Passt das alles?
Edward Braun: Was wird beeidet? Möchte gerne Kernaussage beeiden lassen.
VRiinLG Escher: Das geht nicht. Kann nichts vorlesen. Es gibt kein Wortprotokoll.
Edward Braun: Insgesamt, na gut.
VRiinLG Escher: Mit Gott oder ohne?
Edward Braun: Ich war 12 Jahre Kirchenvorstand, deshalb schon mit Gott.
VRiinLG Escher: Erläutert Ablauf der Vereidigung.

Der Zeuge wird vereidigt mit religiöser Formel.
Zeuge entlassen um 12.40 Uhr.
VRiinLG Escher: Die Notizbücher lassen Sie uns zukommen?

 

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"Zeuge Braun um 09.03 Uhr.

Fortsetzung der Sitzung um 12.37 Uhr.

VRiinLG Escher: Die Kammer hat beraten und ich werde einen entsprechenden Beschluss verkünden. Der Zeuge ist gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu vereidigen. Ich möchte noch erklären, ich habe Sie vorher belehrt, dass ein Meineid strafbar, dass ein fahrlässiger Meineid auch strafbar ist. Dass Sie auch die Strafdrohung wissen und, wenn etwas doch nicht gestimmt haben sollte, Sie das jetzt noch berichtigen können. Belehrung über Strafdrohung. Ich würde Ihnen jetzt nochmal Gelegenheit geben, selbiges zu korrigieren, weil die Auswirkungen entsprechend sind. Passt das alles?

Edward Braun: Was wird beeidet? Möchte gerne Kernaussage beeiden lassen.

VRiinLG Escher: Das geht nicht. Kann nichts vorlesen. Es gibt kein Wortprotokoll.

..."

Die abgefragte Einschränkung des Zeugen: nur Kernaussage, was ja als eine Korrektur ausgelegt werden müsste/könnte wird als unmöglich angegeben.

Ich würde das als Farce bezeichnen. 3 1/2 Stunden Kreuzverhör durch viele Frager und Fragen mit einer Pause von ca. 15 Minuten. Was beeidet werden soll, ist vollkommen unklar. Das was im Auftrag der Verteidigung privat protokolliert wurde oder das was sich die VRi'in gemerkt hatte oder die Beisitzer oder sollte das später entschieden werden?

Kann nichts vorlesen. Hatte sich die Kammer also nicht einmal Notizen gemacht? Wer wollte 3 1/2 Stunden Fragespiel zu welchem Zweck vereidigen, ohne dazu irgendeine Notiz zu haben? Das ist doch extrem lebensfremd! Das geht doch gar nicht. Was hat das mit Professionalität und Rechtsstaatlichkeit zu tun. Vielleicht könnten auch Juristen sich mal dazu klar äußern.

Diese Kritik hat nichts damit zu tun, dass der Zeuge möglicherweise zum Zeitpunkt der Notiz auf dem Kalenderblatt die Unwahrheit sagte. In dem Prozess gab es aber viele Unwahrheiten, strauchelnde Zeugen, denen zielgerichtet geglaubt wurde, was ins vorbestimmte Ergebnis passt und schnell vergessen, was Verdacht aufkommen lassen musste. 

 

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Das empfinde ich auch als eine unmögliche Situation bzw. eine Zumutung für den Herrn Dr. Braun, und wenn ich mich in seine Situation vesetze, dann hätte ich eben da auch keinesfalls geschworen unter diesen Umständen. Was hätte ihm denn groß passieren können bei einer verweigerten Eidesleistung?

Außerdem schreibt RA Dr. Ulrich Sommer in

[PDF]Maßnahmen des Verteidigers in der Hauptverhandlung

www.strafverteidigerbuero.de/download/publikationen/Verteidiger_Hauptver...

unter der Ziffer 8. Zeugenvereidigung auch Näheres noch dazu, aber auch zu den anderen Aspekten der Verteidigung in der Hauptverhandlung. Aber der Zeuge Dr. Braun war darauf m.E. nicht ausreichend vorbereitet gewesen in der WAV.

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Sommer, Maßnahmen des Verteidigers in der Hauptverhandlung, stammt aus 1994 (!), ist 23 (!) Jahre alt und hoffnungslos veraltet, insbesondere auch im Hinblick auf die Vereidigungsvorschriften, die in Art. 3 des 1. JuMoG vom 24.08.2004, BGBl I, Nr.45, S. 2198 grundlegend geändert wurden,  was unter verantwortlichen Zeitgenossen eine Zitierung im Zusammenhang mit Vereidigungsvorschriften ausschließt.

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Gast schrieb:

Sommer, Maßnahmen des Verteidigers in der Hauptverhandlung, stammt aus 1994 (!), ist 23 (!) Jahre alt und hoffnungslos veraltet, insbesondere auch im Hinblick auf die Vereidigungsvorschriften, die in Art. 3 des 1. JuMoG vom 24.08.2004, BGBl I, Nr.45, S. 2198 grundlegend geändert wurden,  was unter verantwortlichen Zeitgenossen eine Zitierung im Zusammenhang mit Vereidigungsvorschriften ausschließt.

Den Artikel 3 habe ich durchgelesen mit seinen detaillierten Vereidigungsvorschriften, die dort  auch sehr genau beschrieben sind (jedem Leser auch zu empfehlen), was früher die Regel nach Prof. Dr. Sommer war, ist nun die Ausnahme bei der Vereidigung, aber was dem Herrn Dr. Braun nun konkret hätte passieren können, wenn er sich durch verschiedene - ihm ja gegeben Möglichkeiten - einer Eidesleistung entzogen hätte, indem er

a) gesundheitliche Gründe der Physis vorgebracht hätte,

b) religiöse Gewissensgründe dagegen vorgebracht hätte,

c) Gründe der momentanen kognitiven Überforderung dagegen vorgebracht hätte

d) oder prinzipielle Gründe, basierend auf dem Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" vorgebracht hätte,

das ist doch noch unbeantwortet geblieben.

Und was sind denn da Ihre eigenen Einschätzungen und juristischen Darlegungen für verantwortliche Zeitgenossen dazu, die ich mit großem Interesse nun erwarte?

 

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Ebenso hätte sich Dr. Braun auch einer Bekräftigung der Wahrheit seiner Aussage entziehen können, werter Gast.

Nun, was hätte ihm denn Schlimmes dabei wirklich passieren können? Im Vergleich mal zu 5000 Euro Geldstrafe und 14 Monaten Haftstrafe mit 3 Jahren Bewährung gesehen, was ihm der Eid doch nun eingebrockt hatte?

Unter verantwortlichen Zeitgenossen wäre das doch m.E. auch mal ein Grund für nähere Betrachtungen, außerhalb einer rein formal(istisch)en mit dem Alter einer Veröffentlichung zur Strafverteidigung und den darin aufgeführten Vereidigungsvorschriften.

 

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Jetzt auch dazu mal ganz konkret zitiert aus dem 1. Justizmodernisierungsgesetz von 2004:

§ 64

(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Wort richtet:
"Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
"Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe"

(die Hervorhebung durch Fettung erfolgte durch mich!)

So sollte die moderne Vereidigung also ablaufen nach dem 1. Justizmodernisierungsgesetz von 2004 als verbindliche Vorschrift, und das war auch der ganz genaue Wortlaut der VRiinLG Elke Escher bei der Vereidigung von Dr. Braun in 2014? Hätte sie nur ein einziges Wort dabei weggelassen oder verändert, dann hätte sie ja gegen eine geltende Vorschrift verstoßen, insbesondere war sie ja auch durch diese Vorschrift angehalten, Gott die Eigenschaften der Allmächtigkeit und Allwissenheit zuzuschreiben. Damit wurde aber m.E. ein weltlicher Gerichtssaal zu einem fundamentalistischen Sakralsaal mit einem ganz bestimmten Gottesbild gemacht, das doch m.E. aus der Zeit inzwischen auch bei vielen religiösen Menschen gefallen ist, werter Gast.
Für Ihre Vorlage mit diesen Vorschriften zur wortwörtlichen Eidesformel danke ich Ihnen noch ausdrücklich.

(Daß ich selber ein Agnostiker aus prinzipiellen und besonders aus rationalen Gründen inzwischen bin, das tut hier ja nichts zur Sache, aber ich habe es auch nicht nötig, das zu verschweigen.)

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Damit wurde aber m.E. ein weltlicher Gerichtssaal zu einem fundamentalistischen Sakralsaal mit einem ganz bestimmten Gottesbild gemacht

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Statt lange über "Gottesbilder" und "Agnostiker" zu sinnieren, hätten Sie nur § 65 StPO zur Kenntnis nehmen müssen, wo der Eid ohne religiöse Beteuerung geregelt ist. Si tacuisses...

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[quote=Gast

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Statt lange über "Gottesbilder" und "Agnostiker" zu sinnieren, hätten Sie nur § 65 StPO zur Kenntnis nehmen müssen, wo der Eid ohne religiöse Beteuerung geregelt ist. Si tacuisses...

[/quote]

Auch das hatte ich ja schon längst berücksichtigt gehabt, werter Herr Gast!

Haben Sie nur wieder einmal überlesen, denn das ist doch der § 65 StPO gewesen!

Das Zitat dazu war vom Di, 2017-04-11 23:37:

Ebenso hätte sich Dr. Braun auch einer Bekräftigung der Wahrheit seiner
Aussage entziehen können, werter Gast.

Werter Gast, damit gilt für Sie selber: "Si tacuisses..."

Das ist Ihnen nun auf die eigenen Füße gefallen.

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Was ist denn der § 65 StPO?

§ 65
Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen

mit 3 Absätzen

Genau so ist es, und darauf hatte ich doch auch Bezug genommen, werter Herr Gast.

Wollen Sie das wirklich abstreiten, oder welches Huhn soll dieses Mal dafür herhalten müssen?

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Zumal die Spracherkennungssoftware immer besser wird, sodass man sich vorstellen könnte, dass die ganze HV im Wortprotokoll niedergelegt werden könnte. Das wäre schön, traumhaft schön.

Aber: Urteilsfeststellungen des Tatrichters, Herr Sponsel, sind in der Regel in der Revision unantastbar. Dazu gibt es eine Ausnahme: Das Wortprotokoll. Mit einem Wortprotokoll ließen sich tatrichterliche Feststellungen angreifen. Das Wortprotokoll erhöht also automatisch die Erfolgsaussichten der Revision.

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Ohne das Einleiten konkreter juristischer Schritte, wie Anzeigen, Klagen, Anträgen auf Wiederaufnahme, Anklageerzwingungsverfahren usw. passiert doch sowieso nichts mehr in Sachen Mollath. Alles Andere tropft vermutlich doch nur ab.
 

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Beschwerden können natürlich immer fristlos, formlos, auch (i.d.R.) zwecklos noch eingereicht werden, soweit ich die Justiz inzwischen selber kenne.

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Es melden sich Fachleute verschiedenster Richtungen. Die von Herrn Sponsel vorgetragenen Gesichtspunkte sind stimmig. Ich will deshalb aus dem letzten Prozeßtag hervorheben, der Richter betonte, die Zeugenaussage von Herrn Braun zum Telephonat der damaligen Ehefrau von Mollath könne so stattgefunden haben, oder auch nicht. Das Gericht könne die Wahrheit nicht feststellen. Also die Kernaussage, der Anruf wurde nicht durch Bestrafung eines Meineides geahndet.

Als "Kasperletheater" muß empfunden werden - wer vor Ort war - die angebliche Verfärbung der Kulischrift auf der Unterlage führte nun zur Verurteilung. Das Beweismittel der Staatsanwaltschaft hat aber nichts mit der "Kernaussage" von Herrn Braun zu tun.

Weil viele Kritiker, ob Juristen, Psychologen, Psychiater sich zu Wort melden: wer die Aussage des Anwaltes von Herrn Braun vernahm, in welcher gesundheitlichen Verfassung der Angeklagte sich befindet (wird hier nicht veröffentlicht), wird nachvollziehen können, warum Herr Braun auf Rechtsmittel verzichtete.

Am Freitag 7.April 2017 erschien in der SZ der Artikel "Unbehagen der Justiz - Richter und Staatsanwälte sorgen sich um den Rechtsraum Europa". Jeder, der von seiner persönlichen Lebenskraft sich für die Freiheit von Herrn Mollath einsetzte, besonders Anwalt Herr Strate, wird nicht ohne Sorge zu dem Gebaren der Justiz in Regensburg blicken. Da mancher Mitleser vielleicht nicht die Kenntnis davon hat, auch das Amtsgericht Regensburg war 1989 unmittelbar beteiligt an meiner Psychiatrisierung. Als ich den Richter fragte, warum ich mich hier befinde (meine spätere Anwältin Claudia Schenk war als Gast bei dem Termin im Bezirkskrankenhaus Regensburg anwesend) antwortete nur "Sie stören die Ordnung" (Für Neuleser:Schulkreuzangelegenheit, BverfG 1995). Psychiatrie wird also von der Politik in Anspruch genommen, das Amtsgericht spielte mit, das Landgericht hob dann die Einweisung auf, aber nur weil meine Ehefrau live in den örtlichen Fernsehnachrichten aus München meinen Fall publik machte, alle Pfleger auf der Station 19a schauten die Sendung, mit den Patienten (und meiner Person). Ein Pfleger teilte mir später mit, alle Pfleger hätten gemeinsam beschlossen, sich dem Befehl einer Zwangsabspritzung meiner Person zu widersetzen. - Kritiker, seid bitte vorsichtig, zu schnell werden Urteile gefällt, ohne die Hintergründe zu kennen. Es geht um Aufklärung:

http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/gross...

Für Schriftsteller, Künstler usw. ist schon interessant, wie die Schicksale auf der Bühne dargestellt wurden (ich im Zuschauerraum) und nun zufällig im Braun-Prozeß die drei Personen nebeneinander im Gerichtssaal saßen. Schicksalskunst ist mehr, als juristisches Denken zu erfassen vermag. Als ich erfuhr, wie Elly Maldaque in der Zwangsjacke in "Kartaus" in Regensburg erstickte, sind wir bewußt zur Premiere, ich wußte nicht, das Schicksal von Mollath, Haslbauer wird ebenfalls in den Pausen dargestellt.

Künstler sehen die juristischen Ereignisse aus einem anderen Blickwinkel als Juristen.

Ich hoffe Regensburger Richter und Staatsanwälte lesen hier mit, ändern ihre oft eingeschränkte Sichtweise....

 

 

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Als juristischer Laie hat man nach dem Urteil und dem vorgegangenen Prozedere leider den Eindruck, dass es der Obrigkeit vornehmlich um zwei Punkte gehen könnte.

1.) Rache für die erlittene Schmach. Unter anderem musste ja eine bayerische Justizministerin ihren Posten räumen und man wurde jahrelang in den deutschen Medien zerrissen.

2.) Abschreckung. Potentielle Justiz- oder Psychiatrieopferunterstüzer könnten eingeschüchtert werden durch das Schicksal des Mollathunterstützers Braun.

Herr Sponsel hat vollkommen Recht. Man kann nicht auf ein mehr als dreistündiges Kreuzverhör vorgenommen durch mehrere juristische Profis schwören, wenn man es nicht vorab in schriftlicher Form zum  Lesen vorgelegt bekommt.

Selbst eine einfache Zeugenaussage vor einem Polizeibeamten bekommt man ausgedruckt und kann sie in Ruhe durchlesen, bevor man sie unterschreibt.

Dass Herr Braun im Endeffekt nur wegen einem Punkt verurteilt worden ist, für den eine Protokollierung nicht notwendig gewesen wäre, ändert daran gar nichts.

Der in einem Meineidverfahren Angeklagte muss sich ja im Vorfeld der Verhandlung trotzdem ständig eine mehrstündige Situation vergegenwärtigen, weil er nicht genau weiß auf welchen Punkt verschiedener Anklagepunkte es im Endeffekt hinauslaufen wird.

Was ich nicht verstehe ist, dass Herr Braun sich die Sache nicht ähnlich leicht gemacht wie die Mollath-Exfrau. Herr Braun hätte doch in seinem schlechten gesundheitlichem Zustand ebenfalls mitteilen können, dass er prozessunfähig sei. Auch bei ihm hätten zwei normale Arztatteste ausreichend sein müssen, wenn es um ein faires Verfahren gehen sollte, wo für den „Gegenzeugen“ offenbar auch auf eine amtsärztliche Untersuchung verzichtet worden ist.

Selbst eine amtsärztliche Begutachtung hätte Herr Braun vermutlich als prozessunfähig absolviert, nach einem wie man liest vorausgegangenem Herzinfarkt, einem Hirnschlag, plus Diabetes.

Vermutlich können sich die Kommentatoren an den Fall der „Rentnergang vom Chiemsee“ erinnern. Einer der Tatverdächtigen, eine Orthopäde, kam zwar in U-Haft, in die Krankenabteilung der Strafanstalt Stadelheim, wurde aber dann vornehmlich wegen eines Herzleidens als prozess- und haftunfähig angesehen.

Was das Kugelschreibergutachten angeht, so habe ich den Eindruck, dass es eben nicht eindeutig zuverlässig aussagt wann der Kugelschreibereintrag gemacht worden ist. Der Gutachter verweist ja auf den Punkt, dass die Tinte nur dann verblasst wenn sie nicht abgedeckt sei. Wie bereits ein anderer Kommentator erwähnte, hätte man Herrn Braun hier zugestehen müssen, dass das Blatt, bzw. diese Schreibtischunterlage im allgemeinen ohne Sonnen- oder Lichtexposition aufbewahrt worden ist und dass es dann wenige Male kurz hervorgeholt worden sein könnte um weitere Eintragungen zu machen.

Hier denke ich an den Fall des mutmaßlichen Vergewaltigers und Mörders der Freiburger Studentin. In diesem Fall haben gleich zwei Gutachter festgestellt, dass der Mann über 22 Jahre als wäre und trotzdem wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, weil ein solches Gutachten, oder sogar zwei davon eben keine hundertprozentige Sicherheit bieten würden.

Dass der Zeuge Brauch nicht erwünscht war konnte er ja bereits zu dem Zeitpunkt erkennen als er seine ursprüngliche eidesstattliche Erklärung den Anruf der Mollath-Exfrau betreffend abgeliefert hatte und dann kein erfreutes Feedback bekam sondern stattdessen einen Kostenbescheid, der später wieder aufgehoben worden ist, nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, soweit ich mich erinnere.

Dr. Strate hat dieses für ihn „unsägliche Entscheidung“ der 7. Strafkammer des LG Regensburg vom 25.01.2012 in folgendem Text sehr anschaulich beleuchtet:

Seite 29 - https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-04.pdf

Des Weiteren wurde aus dem Grund mit der vorausgegangen „unsäglichen“ Behandlung der Eingabe Braun von Dr. Strate ein Befangenheitsantrag an das LG Regensburg gestellt. Hier der Link zu dem Schreiben vom 04.07.2013. Als Anlage liegen die Anträge Braun und die Repliken bei.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04...

Nur am Rande erwähnt sieht man hier übrigens, dass Herr Braun zwar mitteilt, dass ihm die Mollath-Exfrau angeboten habe Geld in der Schweiz anzulegen, aber er hier spricht hier nicht davon, dass etwaige Gelder „mit Autos“ in die Schweiz gebracht werden sollten. Das hat er nur im ARD-Beitrag erwähnt, aus Folkloregründen wie er angab. Auch diesen geringfügigen Vorfall hat man dann dazu benützt um ihn als unglaubwürdigen Lügner darzustellen.

Der nächste kritische Punkt war für mich als im WAV eine alte Steuerstrafsache des Herrn Braun ausgebreitet worden ist. Da hatte man als Außenstehender auch den Eindruck, dem werden sie an den Karren fahren. Vor allem war er der einzige Zeuge, zu dem in Bezug auf die Vorgeschichte etwas vorgetragen worden ist. Ich weiß allerdings nicht ob die restlichen Zeugen auch vorab durchleuchtet worden sind.

 

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Als (wichtiger) Zeuge im WAV hätte Herr Dr. Braun auch den § 68b StGB (Zeugenbeistand) für sich verwenden können.

(Oder er hätte an den Friedrich Zimmermann noch denken müssen btw., man braucht nur "Friedrich Zimmermann Meineid" in eine  Suchmaschine einzugeben, dann kann man einiges noch dazu finden, was auch heute noch Laune macht ......)

 

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Ist die Berichterstattung der Medien im Fall Mollath, im Meineidsverfahren gegen Herrn B. und in Gerichtsprozessen eine Art Hofberichterstattung?

Allein die Überschriften Meineidsverfahren und Verurteilung des Freundes von Herrn Mollath in den meinungsführenden Medien und insbesondere auch in der Boulevardpresse hat in der Hauptsache und der Wirkung dazu geführt, dass bei der Mehrheit der Leser es so ankommt, dass der Freund von Gustl Mollath ein Lügner ist. Damit wurde auch die Glaubwürdigkeit und Integrität des Justizopfers Mollath schwer getroffen und in Frage gestellt. War dies die Absicht aus bestimmten Kreisen der Justiz, dieses unselige Meineidsverfahren anzustrengen? Es wird auch von vielen Lesern so aufgefasst, dass erst und nur durch die eidesstattliche Erklärung von Herrn B. es zu einem Wiederaufnahmeverfahren gekommen ist und bei Kenntnis der Falschaussage das Wiederaufnahmeverfahren nicht notwendig gewesen wäre. Dies wird indirekt durch den Artikel in der SZ mit der Überschrift „Ein Geschenk des Himmels“ so dargestellt. Herr Holzhaider, erklärt, dass das Bekanntwerden der eidestattlichen Erklärung von Herrn B. für den Oberstaatsanwalt Meindl „ ein Geschenk des Himmels war“ und die ausschließliche Begründung für seinen Antrag auf Wiederaufnahme war. Tatsächlich bestanden drei Hauptgründe für den WA-Antrag 1.der bekanntgewordene Revisionsbericht der Bank, 2. die fragwürdige Attestierung der angeblichen Körperverletzung durch einen noch nicht approbierten Arzt und 3.die eidestattliche Erklärung von Herrn Braun.

Selbst reflektierten und informierten Menschen fällt es schwer, diese Anklage wegen einer angeblichen Falschaussagen, die Zusammenhänge und fragwürdigen Hintergründe zu verstehen

Der sehr erfahrene Berichterstatter über Gerichtsprozesse von der Süddeutschen Zeitung , Herr Holzhaider brachte es tatsächlich fertig einen Tag vor der Urteilsverkündigung im WA-Verfahren einen sehr ausführlichen Artikel mit der diskriminierenden Überschrift zu verfassen „Der seltsame Gustl Mollath“. Danach eine fettgedruckte Überschrift mit der sinngemäßen Aussage: Aber Reifenzerstechen, das geht nicht. Einen Tag später wurde Gustl Mollath von dem Verdacht des Reifenzerstechens entlastet. Eine miese Vorverurteilung in dieser renomierten Zeitung.

Wiederum kurz vor dem Urteil im Meineidsverfahren ein insgesamt eher sachliche Artikel von Herrn Holzhaider. Aber eine entscheidende Aussage des Vorsitzenden Richters wird wie im Münchner Merkur bewußt oder unbewußt einfach weggelassen.

Auch das Weglassen wichtiger Information in Gerichtsverfahren und in den Medien stellt eine schwerwiegende Manipulation dar!

Es wurde verschwiegen, dass Herr B. nicht wegen seiner glaubhaften Kernaussage verurteilt wurde, sondern nur wegen der fragwürdigen Dokumentation des Anrufs.Im Gegensatz zu der weniger renommierten Mittelbayerischen Zeitung unterließen SZ, der Münchner Merkur die sehr wichtige Aussage des Vorsitzenden Richters: Das der Anruf der damaligen Frau von Herrn Mollath mit diesen inhaltlichen Aussagen möglich sein kann. Also es ist nicht erwiesen ist, dass Herr Braun in der Frage des Anrufs und des Inhalts einer Lüge überführt wurde.

Aus dieser Aussage kann gefolgert werden, dass der Vorsitzende Richter die schwer zerstörerische Drohung der Ex-Frau für möglich hält (die ja tatsächlich Realität wurde).

Es stellt sich deshalb die Frage, berichten die Medien überwiegend gegenüber der Justiz staatskonform, ist ihre Funktion eine unkritische Art der Hofberichterstattung, insbesondere wenn es um eine institutionelle Kritik an der Justiz, der Psychiatrie und der Forensik geht?

Beim Artikel „Der seltsame Gustl Mollath“ kurz vor dem Urteilsspruch im WA-Verfahren bestand der nachhaltige Eindruck, dass durch diese tendenziöse Berichterstattung das fragwürdige Urteil medial vorbereitet wurde, um Irritationen und Proteste in der Bevölkerung präventiv niedrig zu halten.

Wie auch bei den meisten Berichten über Gerichtsprozesse, so auch im Meineidsverfahren wird kaum oder nicht über den Standpunkt der Verteidigung berichtet. Es wäre an sich sehr leicht, den Verteidiger von den Medien zu intervieven und nicht nur den Justizsprecher und so eine ausgewogene Berichterstattlung über Gerichtsprozesse herzustellen.

In München hat eine beachtenswerte Kundgebung über Justizunrecht stattgefunden und die ehemalige Justizministerin Frau Leutheuser-Schnarrenberger und Herr Blüm haben sehr engagiert über dieses alle Bürger angehende Thema „Justizunrecht“ gesprochen.

Die Süddeutsche Zeitung hat darüber kein Wort verloren.

Massive Probleme in der Psychiatrie, menschenverachtende Mißstände in der Forensikund der horrende Einsatz von Neuroleptika mit gefährlichen Nebenwirkungen werden  gesellschaftlich nicht thematisiert und sind ein fatales Tabu in nahezu allen Medien.

Gleichzeitig wird aktuell reumütig und vergangenheitsbezogen über den Mißbrauch und Tötungen in der Psychiatrie des Dritten Reiches berichtet oder über die Gefährdung des Rechtsstaates in anderen Ländern ohne hin zu schauen, wo gravierende rechtsstaatliche Defizite  in Deutschland bestehen.

Die Mainstream-Medien versagen m.E. weitgehend bezüglich der Mißstände in der Justiz, der Psychiatrie und insbesondere in der Forensik und tragen nicht dazu bei, dass der Reformstau und die Reformverweigerung in diesen Bereichen endlich angegangen wird.

Die eidesstattliche Erklärung war für den betroffenen Herrn Braun, der für das Verbrechen des Meineids verurteilt wurde, " kein Geschenk des Himmels".

Wie kann man so eine …...... Überschrift setzen, wo bereits abzusehen war, dass die Absicht bestand, Herr B. zu verurteilen.

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Menschenrechtler schrieb:

Auch das Weglassen wichtiger Information in Gerichtsverfahren und in den Medien stellt eine schwerwiegende Manipulation dar!

Es wurde verschwiegen, dass Herr B. nicht wegen seiner glaubhaften Kernaussage verurteilt wurde, sondern nur wegen der fragwürdigen Dokumentation des Anrufs.Im Gegensatz zu der weniger renommierten Mittelbayerischen Zeitung unterließen SZ, der Münchner Merkur die sehr wichtige Aussage des Vorsitzenden Richters: Das der Anruf der damaligen Frau von Herrn Mollath mit diesen inhaltlichen Aussagen möglich sein kann. Also es ist nicht erwiesen ist, dass Herr Braun in der Frage des Anrufs und des Inhalts einer Lüge überführt wurde.

Aus dieser Aussage kann gefolgert werden, dass der Vorsitzende Richter die schwer zerstörerische Drohung der Ex-Frau für möglich hält (die ja tatsächlich Realität wurde).

Das ist so richtig, @ Menschenrechtler. Die Verteidigung von Herrn Dr. Braun hatte ja das Problem, daß sie einen Beweisantrag formulieren mußte, keinen Beweiserhebungsantrag, der ja abgelehnt werden kann. So hatte die schriftliche Aussage der ehemaligen Frau Mollath dem Gericht offensichtlich ausgereicht, auch die Atteste wurden akzeptiert, das persönliche Erscheinen vor den Beteiligten des Verfahrens konnte nicht herbeigeführt werden. Da war die ehemalige Frau Mollath schon sehr geschickt gewesen, sich da so herauszuhalten, sich persönlich also nicht befragen zu lassen. Sehr ärgerlich zwar für den Herrn Dr. Braun, daß diese Atteste vom Gericht selber nicht angezweifelt wurden, aber eine andere Aussage wäre von ihr auch kaum zu erwarten gewesen, sie selber hätte ja auch mit einem Zeugenbeistand erscheinen können. Außerdem ist das Fragerecht auch nicht unbeschränkt (§§ 239 - 242 StPO), denn verhandelt wurde jetzt ein Meineidsvorwurf gegen Dr. Braun.

Anzusetzen wäre m.E. nur beim Gutachten zu den Notizen von Dr. Braun gewesen, echte Beweise gegen die Hauptbelastungszeugin zum Telephonat scheint es aber keine gegeben zu haben, aber auch kein Gegengutachten zu seinen Notizen. Dr. Braun hatte m.E. da keine guten Karten mehr in der Hand gehalten.

Es stellt sich deshalb die Frage, berichten die Medien überwiegend gegenüber der Justiz staatskonform, ist ihre Funktion eine unkritische Art der Hofberichterstattung, insbesondere wenn es um eine institutionelle Kritik an der Justiz, der Psychiatrie und der Forensik geht?

Das Verhältnis Justiz zur Forensik, teilweise auch zur allgemeinen Psychiatrie bei richterlich angeordneten Einweisungen, ist ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis, sehr problematisch also. Eine so massive Kritik an der Presse aus dem Komplex Mollath alleine heraus aber nun zu äußern, das halte ich nicht für angemessen, weil zu pauschal.

Eine Bemerkung aus meiner Sicht aber auch noch zu den psychiatrischen Gutachtern und ihren Gutachten, ohne das jetzt auf Herrn Mollath oder Herrn Dr. Braun zu beziehen.

In diversen Strafverfahren versuchen doch auch öfters Täter bzw. ihre Verteidiger, Strafmilderungen durch den § 21 StGB zu erreichen. Dabei werden dann auch Alkohol, Drogen, oder auch psychische Beeinträchtigungen angeführt, die zu einer Minderung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat geführt hätten. Wer das aber öfters dann so versuchte als ein Mehrfachtäter, der muß dann aber auch mal mit den §§ 63 oder 66 oder 67 StGB rechnen. Da hörte ich auch schon mal dann von Delinquenten, früher hätten sie das ja auch nur aus taktischen Gründen so angegeben. Ja was denn nun?

Ein Übertaktieren kann sich eben auch mal rächen, und ein Mörder, der angeblich wegen innerer Stimmen zum Mörder wurde, der muß deswegen nicht immer eine paranoide Schizophrenie oder eine schwere Persönlichkeitsstörung gehabt haben mit dem § 20 StGB, oder auch jetzt noch haben, sondern das wurde dann lediglich doch nur simuliert.
Siehe den  "Prozeß um den Reutlinger Imbißbudenmord", in dem nun auch schon das Urteil bereits gesprochen wurde.
http://www.swr.de/swraktuell/bw/tuebingen/prozess-um-reutlinger-imbissbu...
Auch den Münchner NSU-Prozeß könnte man da vielleicht noch dabei erwähnen mit der vermutlich neuesten Volte der Angeklagten Beate Zschäpe.
Und wie es um die vormalige Frau Mollath wirklich gesundheitlich, also physisch und auch psychisch steht, auch das ist ungeklärt, solange da nicht wirklich qualifizierte und unabhängige Gutachten mal erstellt und auch vorgelegt werden.

Alle Gutachten dürfen und sollen m.E. kritisch bewertet werden, ob sie wissenschaftlichen Kriterien auch noch standhalten, Atteste sowieso.

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Die Verteidigung von Herrn Dr. Braun hatte ja das Problem, daß sie einen Beweisantrag formulieren mußte, keinen Beweiserhebungsantrag, der ja abgelehnt werden kann.

Woher haben Sie denn diese strafprozessuale "Weisheit"? Seit wann kann ein "Beweiserhebungsantrag" anders abgelehnt werden als ein "Beweisantrag"? Was soll überhaupt der Unterschied sein?  Da ist kein Unterschied; beides ist ein Antrag, Beweis zu erheben.

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Gast schrieb:

Woher haben Sie denn diese strafprozessuale "Weisheit"? Seit wann kann ein "Beweiserhebungsantrag" anders abgelehnt werden als ein "Beweisantrag"? Was soll überhaupt der Unterschied sein?  Da ist kein Unterschied; beides ist ein Antrag, Beweis zu erheben.

Das (diese strafprozessuale "Weisheit") ist eine schon häufig erlebte und gehörte Erfahrungstatsache mit diesen beiden unterschiedlichen Formulierungen, werter Gast, da gab ich auch nur einige Vorsitzende von Strafkammern wieder, die das so begründeten:

In einem Beweisantrag müßte nach deren Darlegungen stehen, was genau bewiesen werden soll mit dem Beweisantrag, das wäre hier z.B. gewesen, daß die Zeugin (vormalige Frau Mollath) angerufen habe mit dem behaupteten Gesprächsinhalt, in einem  Beweiserhebungsantrag stünde dann außerdem, daß sie dazu auch noch persönlich zu laden sei. Und da dem Gericht aber schriftliiche Aussagen von ihr schon vorlagen, in denen dem  bereits widersprochen wurde von der Zeugin, könne ein solcher Antrag dann abgelehnt werden, weil damit keine neuen Erkenntnisse mehr zusätzlich gewonnen werden könnten.

Genau so wurde da mehrfach argumentiert von diesen Vorsitzenden. Wenn das aber fehlerhaft sein sollte, dann freuen diese sich sicher nun über Ihr besseres prozessuales Wissen, das Sie nun auch bitte hier mal anschließend noch ausbreiten sollten.

Auch ich selber bin da nun aber noch sehr gespannt darauf.

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Das (diese strafprozessuale "Weisheit") ist eine schon häufig erlebte und gehörte Erfahrungstatsache...

Was man "erlebt" und "gehört" hat, ist nicht immer das, was Recht ist. So auch in diesem Fall.  Und Ihre "Erfahrungstatsachen" sind keine Normen. Mit anderen Worten: Sie irren!

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Gast schrieb:

Das (diese strafprozessuale "Weisheit") ist eine schon häufig erlebte und gehörte Erfahrungstatsache...

Was man "erlebt" und "gehört" hat, ist nicht immer das, was Recht ist. So auch in diesem Fall.  Und Ihre "Erfahrungstatsachen" sind keine Normen. Mit anderen Worten: Sie irren!

Dann würde nicht ich mich geirrt haben, sondern andere würden sich da in ähnlichen Fällen geirrt haben, nur auf das hatte ich ja abgehoben.

Bitte auch noch um Ihre Darlegung zur Rechtslage in diesem Fall, als eine schriftliche Aussage bereits vorlag und zwei ärztliche Atteste, die ein persönliches Erscheinen der Zeugin vor dem Gericht verhinderten.

Das haben Sie bisher ja noch unterlassen.

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Dann würde nicht ich mich geirrt haben, sondern andere würden sich da in ähnlichen Fällen geirrt haben

Falsch. Sie haben wieder einmal, wie hier generell üblich, nur alles in den falschen Hals bekommen. Und aus den falschen Hälsen heraus wird fehlargumentiert, was das Zeug hält.

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Gast schrieb:

Dann würde nicht ich mich geirrt haben, sondern andere würden sich da in ähnlichen Fällen geirrt haben

Falsch. Sie haben wieder einmal, wie hier generell üblich, nur alles in den falschen Hals bekommen. Und aus den falschen Hälsen heraus wird fehlargumentiert, was das Zeug hält.

Die Rechtslage entzieht sich also Ihrer eigenen Kenntnis und Sie bekommen alles in den richtigen Hals.

Dann ist ja alles in Ordnung.

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Die Beweisaufnahme hat nach § 244 StPO von Amts wegen alle zur Erforschung der Wahrheit für die Entscheidung erheblichen Tatsachen und Beweismittel zu umfassen. Dazu können Beweisanträge gestellt und abgelehnt werden.

Der Beweiserhebungantrag wird in der ZPO eine Rolle spielen, da dort nicht von Amts wegen Beweis erhoben wird. Eine Vermutung von mir.

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Ein Beweisantrag muß eben schon sehr bestimmt sein. Ein unbestimmter Antrag, der nur auf eine vage Möglichkeit abhebt, zu neuen und relevanten weiteren Erkenntnissen zu kommen, der hat eben keine Chancen.

Aber ich gebe auch gerne noch ein weiteres Beispiel meiner eigenen Erfahrungen wieder: Eine Verteidigerin in einem BtM-Fall fand es relevant, daß doch auch Bill Clinton schon mal zugegeben hatte, selber Drogen konsumiert zu haben, also wäre das doch kein Problem.

Als Zeugen im verhandelten Fall allerdings wollte sie ihn nicht laden lassen zum Beweis dieser Tatsache. Dieser "Beweisantrag" hätte mit Sicherheit nämlich auch keinen Erfolg gehabt.

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Ein neue Tatsache im Meineidsverfahren, die m.E. bislang noch nicht bekannt war und nicht diskutiert wurde:

In dem ausführlichen Bericht in der SZ vom 3.April 2017 mit der unpassenden Überschrift "Ein Geschenk des Himmels" wird von Herrn Holzhaider berichtet (in der rechten Spalte oben): "Der Regensburger Staatsanwaltschaft reichte das aber aus, um ein Vorermittlungsverfahren gegen B. einzuleiten und die Ex-Frau Mollaths als Zeuge  z u  v e r n e h m e n ." Es wird also bestätigt, dass eine persönliche Vernehmung stattgefunden hat. Ist das Ergebnis dieser Vernehmung bei der Gerichtsverhandlung eingebracht worden, hat dieses Vernehmungsprotokoll die Verteidigung und auch Herr Braun einsehen können? Wo hat diese Vernehmung stattgefunden, zumal die ExFrau in Nürnberg wohnt. Wie ist es möglich, dass die Ex-Frau wegen einer körperlichen Erkrankung nicht vor Gericht erscheinen kann, jedoch in der Lage ist vernommen zu werden?

Es besteht der nachhaltige Eindruck, dass der Ex-Frau sehr weitgehenden tgegengekommen wurde. Was für eine Erklärung gibt es dafür? Weiß die Ex-Frau zu viel über die Schwarzgeld-Anleger und über die Mittäter bei dem Verräumen von G.M.

Die Verurteilung von Herrn B. beruht also nicht nur auf der schriftlichen Erklärung der Frau P.M.

 

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Ich vermute, dass mit dem Rechtsmittelverzicht die Sache zumindest juristisch abgeschlossen ist. Die Justiz hat wohl das Maximum aus der Sache herausgeholt, ohne sich zu offensichtlich und nachhaltig in den öffentlichen Verdacht der persönlich motivierten Nachstellungen und des Schattenboxens zu begeben. Die Frage, warum z.B. das plötzlich während des WA-Verfahren aufgetauchte Attest gerade nicht durch einen Urkundentechniker forensisch überprüft wurde, sondern von den Herren der STA nur persönlich per Augenschein, kann man immer wieder stellen. Und das wäre nur der Anfang einer langen Kette von Fragen, die nicht zuletzt auch bei der vorsintflutlichen Dokumentation im Ermittlungs- und Strafverfahren anlangen würde. Kompetenz geht jedenfalls anders. Da helfen auch keine Doktortitel drüber hinweg. An Offenbarung der Systemmängel hat die Justiz zumindest derzeit kein echtes Interesse und wird vermutlich den Ball erstmal flach halten. Die Belastungszeugen des Meineidsverfahren können froh sein, nicht näher in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Die Ex von Mollath bekam dafür tatsächlich einen erstaunlichen Sonderstatus. Kaum anzunehmen, dass von dort aktiv Weiteres kommt. Der Verurteilte hat sich aus ganz persönlichen Gründen zurückgezogen, ohne das Urteil in der Sache zu bestätigen. Wer ihn Straftäter nennt, darf sich auf eine Strafjustiz berufen, die das Licht der Öffentlichkeit scheut. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Für mich ist offen geblieben, ob der Verurteilte tatsächlich einen Meineid begangen hat oder sich mit der Annahme des Urteils nur der Belastung durch eine unsägliche Verfolgungsmanie entziehen will. Er wird nun kaum ein Interesse an weiterer Öffentlichkeit haben und froh sein, wenn er von weiterem "Justizerleben" verschont wird. Vielleicht ist es auch die wichtigste Erkenntnis, dass das "Justizerleben" für Nichtjuristen oftmals sehr lebensfremd bis unheilvoll ausfällt. Dabei wäre es eigentlich sehr wichtig, Rechtsstaatlichkeit als transparent, klarstellend und überzeugend wahrzunehmen. Sie ist ein Grundpfeiler einer demokratischen, freiheitlichen staatlichen Ordnung. Wer Rechtsstaatlichkeit durch juristische Fehlleistungen gefährdet, gefährdet Demokratie und Freiheit. Ich weiß nicht, wie es Juristen mit der derzeitigen Praxis geht. Ich habe überzeugende Juristen kennengelernt, die auch überzeugende Justizleistungen erbracht haben. Aber zumindest der gefühlte Anteil dieser Vorbilder an meinen gesamten Erfahrungen ist doch viel zu gering. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass überzeugende Justizleistungen i.d.R. nicht mehr angegriffen und hinterfragt werden, womit sie nur die notwendigen und angemessenen Nachwehen erzeugen (Effektivität und Effizienz). Dagegen ziehen schlechte Justizleistungen wie Untote durch die eigensinnige Justizwelt und beeinträchtigen Betroffene in einem erheblichen Maß. Nach meiner Erfahrung macht dieser Teil den überwiegenden Aufwand in der Justiz aus. Solange das so bleibt, ist nach dem Prozess sehr häufig zugleich vor dem Prozess. Wer sich also zu eingefleischten Justizkritikern mit sicher z.T. sehr kategorischen Ansichten kritisch äußert, sollte sich einmal die massiven Wirkungen von versehentlichen und wissentlichen Fehlern der Justiz auf das normale Leben der Betroffenen vergegenwärtigen und sich überlegen, was die Justiz nicht nur theoretisch sondern auch praktisch wirksam dagegen unternimmt. Der bloße Verweis auf systemintegierte Instanzen, Rechtsmittel und Fachleute belegt keine praktische Wirksamkeit, kein Ergebnis, sondern nur eine vorgegebene Prozedur mit unbestimmter Wirkung. Damit hat die Justiz sicherlich kein Alleinstellungsmerkmal. Aber das macht die Sache keineswegs besser.       

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Menschenrechtler schrieb:

Die Verurteilung von Herrn B. beruht also nicht nur auf der schriftlichen Erklärung der Frau P.M.

Auch das Vernehmungsprotokoll ist doch eine Verschriftlichung von Erklärungen / Aussagen der Frau P.M.

Und ihre späteren schriftlichen Erklärungen / Aussagen wird sie doch kaum mehr widersprüchlich dazu abgefaßt haben. Frau P.M. halte ich weder für naiv noch für so unerfahren, in eine solche Falle auch noch selber zu laufen.

Die eigenen Fehler von Gustl M. und Edward B. in allen Verfahren sind eben m.E. endlich auch mal noch zur nachhaltigen Kenntnis zu nehmen, und können auch nicht mehr nachträglich hinweg diskutiert werden. Sie hätten sich aber doch vermeiden lassen.

Wer als Prozeßbeobachter aber dabei gewesen ist, den bitte ich jetzt mal um Angabe aller Beweisanträge der Verteidigung, am besten auch im vollen Wortlaut, und wie das Gericht damit dann umgegangen ist.

Weiter nur im luftleeren Raum zu spekulieren, das kann auch der werte Herr Gast ja gerne immer noch weiter machen, aber ohne diese Beweisanträge zu kennen, sehe ich für mich keinerlei Sinn mehr in weiteren Diskussionen über das Urteil zum Meineidsfall. Wer eben auch eigene Fehler machte, wie Herr Mollath und auch Herr Dr. Braun, der hat die Konsequenzen daraus m.E. auch noch zu tragen und damit zu leben.

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Eine neue Tatsache, die so neu ist, dass sie der Gerichtsreporter mitbekommen hat?

Also

1. Frau M. ist im Verfahren gegen Braun Zeugin.

2. Wenn sie im Ermittlungsverfahren (das irgendwann nach der Aussage Brauns vor dem LG Regensburg begonnen hat) also zwischen 2015 und 2017 von der Staatsanwaltschaft -egal wo - als Zeugin vernommen wurde, besagt das doch überhaupt nichts darüber, ob sie im März 2017 gesund genug ist, um zur Vernehmung vor Gericht zu erscheinen.

3. Wieso sollte das Vernehmungsprotokoll nicht bei der Akte gewesen sein? Wenn M. als nicht erreichbar wegen mangelnder Vernehmungsfähigkeit galt, dann konnte das Vernehmungsprotokoll verlesen werden, § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO. Und das ist offenbar auch geschehen. Sie glauben nicht im Ernst, dass nur ein Gerichtsreporter und weder Braun noch Mollath (der bei der Verhandlung dabei war) noch der Verteidiger Brauns gemerkt haben, dass es eine Vernehmung Ms als Zeugin im neuen Ermittlungsverfahren gegen Braun gegeben hat und das Gegenstand der Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg war?
 

4. Die Verurteilung Brauns beruht, wenn Sie die verlinkten Presseartikel vielleicht noch mal nachlesen, überhaupt nicht auf der schriftlichen Erklärung M.s. Denn das Gericht hat ausgeführt, dass es weder Braun noch M. glaubt, was den Ablauf und die Inhalte des Telefonats angeht. Braun wurde NUR wegen seiner Falschangaben dazu verurteilt, dass er seine Notiz zeitnah angefertigt haben will. Für das Gericht war NUR das Sachverständigengutachten ausschlaggebend, ganz und gar nicht aber die Aussage von Frau M.

Ihre ganzen "auch sie wusste zuviel"-Spekulationen (It's a conspiracy!) sind schon deshalb neben der Sache, abgesehen davon, dass Mollath, der jetzt seit geraumer Zeit nicht mehr "verräumt" ist ja auch nach seinem WA-Verfahren noch keinen einzigen Namen irgendeines Beschuldigten oder irgendeines seiner Beweismittel öffentlich präsentiert hat. Oder irgendein Verfahren, in dem es aufgrund seiner Angaben zu einer Anklage und einer öffentlichen Hauptverhandlung gegen einen Schwarzgeldverschieber oder Gehilfen gekommen wäre.

 

 

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Gast schrieb:
4. Die Verurteilung Brauns beruht, wenn Sie die verlinkten Presseartikel vielleicht noch mal nachlesen, überhaupt nicht auf der schriftlichen Erklärung M.s. Denn das Gericht hat ausgeführt, dass es weder Braun noch M. glaubt, was den Ablauf und die Inhalte des Telefonats angeht. Braun wurde NUR wegen seiner Falschangaben dazu verurteilt, dass er seine Notiz zeitnah angefertigt haben will. Für das Gericht war NUR das Sachverständigengutachten ausschlaggebend, ganz und gar nicht aber die Aussage von Frau M.

Verdächtig war Dr. B. doch auch dadurch geworden, daß er seinen Freund M. nicht gleich - oder bald - über die behaupteten 2 Telephonate plus Inhalte informierte, was m.E. lebensfremd ist. Außerdem sollte man in  solchen Fällen selber eine möglichst umfassende Beweissicherung machen, also ein möglichst genaues Gedächtnisprotokoll solcher Anrufe mit Zeitpunkten und Inhalten möglichst rasch schreiben und von einem Anwalt - oder auch auf andere Weise - mit einem Datumsstempel und mit Zeitangabe und mit Unterschrift versehen lassen, um später einen Nachweis  über dieses selbst angefertigte Gedächtnisprotokoll zu haben und auch evtl. Zeugen über den Zeitpunkt seiner Anfertigung.

Eventuell kann man bei einer Polizeidienststelle auch einen Eintrag ins Wachbuch noch erreichen, daß man mit einem selbst angefertigten Gedächtnisprotokoll auf der Wache am Tage X um die Uhrzeit Y erschienen ist. Außerdem wäre der Diensthabende dann auch ein Zeuge für Tag und Uhrzeit des Erscheinens auf der Wache, den Namen des Diensthabenden sich also auch gleich selber noch notieren und auch den Zeitpunkt des Besuchs auf der Wache.

Beweissicherung ist da ja alles, auch um sich selber mal im Fall der Fälle noch entlasten zu können bei genauen Befragungen vor Gerichten. Die Polizei (als der Freund und Helfer) kann das nämlich so machen und einem Bürger so bei dessen Beweissicherung helfen, denn Polizisten selber machen es ja genau so, sonst bekommen sie ja auch u.U. noch Probleme bei ihren eigenen Zeugenaussagen mal später im Gericht, wenn sie genau zu den Umständen ihres eigenen Berichts, oder zu Vernehmungsprotokollen befragt werden von den Beteiligten in einem Strafprozeß.

Sie werden mir hoffentlich recht geben, dass das Juristische lebensfremd ist. Als lebende und damit auch widerspruchsvolle Person in einer individualisierten Welt mit Leuten die schon Telefonbücher auswendig gelernt haben, wieder anderen die sich zwar nicht an heute vormittag aber an den letzten Kaiser erinnern können und noch anderen die zwar wissen, das es ein Recht auf scheinbar irrationales Verhalten gibt, aber zugleich in der Rückschau alles rational aus ihrer persönliches Perspektive auf andere Individuen übertragen und aus dieser Perspektive Straftaten des Anderen herausmunkeln, kann man in der berühmt-berüchtigten "Gesamtschau" nur die Überzeugung der allgegenwärtigen Lebensfremde feststellen. Eine große Räuberbank Z wird von bösen Bankräubern X und Y um Peanuts erleichtert, eine rege Ermittlungstätigkeit entfaltet sich, großes Kino "XY - ungelöst" überführt evtl. X und Y oder auch die verblüfften X' und Y', die am falschen Ort, zur falschen Zeit, mit der falschen Einstellung und juristisch unbeleckt erwischt werden. Von Profis, die sich die Tatsachen nach Bedarf zurecht behaupten und natürlich später an nichts erinnern. Aber Z bleibt jedenfalls unbehelligt, weil die Fahnder eher für unzurechnungsfähig erklärt werden, als das sich etwas regt. Man sollte! Sollte man? Was sollte man denn eigentlich?   

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Lutz Lippke schrieb:

Man sollte! Sollte man? Was sollte man denn eigentlich?   

Aus meinen Erfahrungen heraus sollte man viel mehr in die Verhandlungen selber gehen, weniger im TV sich solche nur ansehen, oder nur in einzelnen Print-Medien darüber lesen.

Und nicht nur in der Schwarz-Weiß-Manier sich Bilder malen, oder nur gut oder böse noch sehen, oder digital nur 0 oder 1 noch kennen, oder naiv alles für wahr halten, was andere einem so alles erzählen aus deren eigenen Interessen heraus.

Eine Gesamtschau ist m.E. schon wichtig, auch noch im echten Leben. Dazu auch BGH-Richter Thomas Fischer in ZEIT ONLINE:

  1. Seite 1 — Beweis und Überzeugung
  2. Seite 2 — Krisen des Geständnisses
  3. Seite 3 — Der Wert des Beweises
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Ich hatte gehofft, dass Sie den Schutz von X' und Y' vor fehlerhafter Verurteilung sehr hoch hängen und auch den Ermittlungszwang gegen Z klar bestätigen würden. Viel aufschlussreicher als Verhandlungen, von denen danach jeder andere Inhalte erinnert oder behauptet, sind Schriftsätze der Juristen. Mein Fundus dazu ist erheblich und ich scheue mich davor, in einer Gesamtschau Rückschlüsse auf den Zustand der Anwaltschaft, der Richterschaft und ihre Sachverständigen zu ziehen. Das hängt nicht nur am Aufwand, sondern auch an der faktischen Brutalität der zu erwartenden Erkenntnisse. Man hält sich daher lieber an den Ausnahmen fest, von der Herr Fischer sicher eine ganz besondere ist, aber auch nicht frei von eigenen Interessen. 

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Da gibt es auch keine sehr großen Unterschiede mehr, nur sind Schriftsätze von Juristen mir noch zu wenig, auch für eine eigene aktuelle Einschätzung von Situationen, Personen und auch ganzen Lagen. Dazu braucht man auch noch andere Spuren, also auch Ermittlungsakten, Laborberichte, Prüfprotokolle, Photos, Filme usw., auch die Augenzeugen oder mal später auch noch die Zeitzeugen.

All das spielt in einer jetzigen Gerichtsverhandlung schon eine Rolle und auch für einen Historiker später ist das sehr wertvoll. Schriftsätze der Juristen alleine sind mir da zu wenig. Denn auch an die ganze deutsche Geschichte und die Juristen dabei vor ca. 80 Jahren denke ich ebenfalls ja auch noch. Und nun werden Sie mir vermutlich doch noch zustimmen müssen.

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