Eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte – Erstdiagnose per Video

von Dr. Michaela Hermes, LL.M., veröffentlicht am 07.05.2017
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Zu einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten kommt es jährlich allein in der ambulanten Versorgung. Das teilte die Bundesärztekammer in ihrer veröffentlichten Statistik mit. Das bedeutet: eine Milliarde Sekunden oder -in der Summe über 31 Jahre- Händeschütteln zwischen Arzt und Patient. Diese Kontakte werden zukünftig vielerorts nicht mehr möglich sein. Denn an vielen Orten fehlen die Ärzte. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg rechnet damit, dass in den nächsten Jahren im Südwesten 500 Hausärzte fehlen werden (FAZ vom 29.04.2017). Zwar stiegen die Ärztezahlen leicht, wie die Statistik der Bundesärztekammer zeigt. Doch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass mehr Ärzte als Angestellte und in Teilzeit arbeiten möchten. So erhöhte sich nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der Anteil der Ärzte und Psychotherapeuten die in Teilzeit arbeiten schon 2015 auf 10,6 %.

Erstdiagnose via Video

Vor diesem Hintergrund gewinnt die telemedizinische Behandlung an Bedeutung. So hat sich die Landesärztekammer Baden-Württemberg für Modellprojekte ausgesprochen, wonach Ärzte bald auch Erstdiagnosen über einen Video-Chat stellen dürfen. Dazu der Blog Beitrag "Medizinische Behandlung 2.0".

Dafür startete die Landesärztekammer jetzt die Bewerbungsphase. Von ihr müssen die Projekte genehmigt und evaluiert werden. Standards des Datenschutzes und der Qualitätssicherung will die Ärztekammer dabei einhalten. Dann könnte der Arzt anhand von Fotos und über den Bildschirm auch erste Diagnosen erstellen,  Therapien anordnen und sogar Rezepte ausstellen.

Bisher ist der Erstkontakt per Bildschirm nur bei Patienten erlaubt, die bereits in Behandlung sind. Denn die Videosprechstunde sollte nicht zu einer Umgehung des sogenannten „Fernbehandlungsverbotes“ führen. In § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) darf individuelle ärztliche Behandlung und Beratung nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchgeführt werden darf.  Anerkannt ist, dass im Rahmen eines bereits bestehenden Behandlungsverhältnisses Arzt und Patient sich online verständigen können. 

Doch partizipieren dürfen nicht alle Arztgruppen. Durchführen und abrechnen können u.a. Hausärzte, Augenärzte, Anästhesisten Orthopäden, Gynäkologen Hautärzte und Psychiater die Videosprechstunde.

Das hat der Bewertungsausschuss in seinem Beschluss am 21.02.2017 festgelegt. Nach den Vorgaben des Bewertungsausschusses eignet sich beispielsweise die Kontrolle einer operativen oder anderen Wunde, Bewegungseinschränkungen oder -störungen sowie die Beurteilung der Stimme.

Technik

Die technischen Voraussetzungen für die Videosprechstunde sind in der Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Zur Durchführung der digitalen Sprechstunde muss der Arzt sich eines Videodienstanbieters bedienen. Dort muss er sich registrieren lassen. Patienten können sich ohne Account anmelden. Der Klarname darf nur für den Arzt erkennbar sein. Der Videodienstanbieter muss gewährleisten, dass sämtliche  Informationen während des Übertragungsprozesses mit einer „End-zu-Ende“-Verschlüsselung gesichert sind.

Für Videosprechstunden erhalten Arztpraxen bis zu 800 Euro jährlich pro Arzt. Ab April gibt es für jede Videosprechstunde einen Technikzuschlag von 4,21 Euro, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Andere Projekte

Schon lange ist bekannt, dass Behandlungsbedarf und Kapazitäten immer weiter auseinander klaffen. Ob sich über einen Video-Chat demographische Probleme einer älter werdenden Gesellschaft und die zunehmende Landarztflucht lösen lassen, bleibt abzuwarten.

Ab Mai 2017 können Hausärzte und Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an einem telemedizinischen Projekt teilnehmen, so die ÄrzteZeitung vom 05.05.2017. Speziell geschulte medizinische Fachangestellte in der Hausarztpraxis, die sogenannten VERAHs, können die Hausbesuche für den Hausarzt übernehmen.  Ausgestattet sind sie mit einem digitalen Rucksack, der auch ein Tablet-PC zur Videokommunikation mit dem Arzt für den Bedarfsfall enthält. Möglich ist auch die Medikamentenkontrolle per Scanner oder eine Sturz-Risiko-Analyse. Gebunden ist das Modell an die Vertragspraxis der hausarztzentrierten Versorgung gebunden. Patienten dürfen ab Juli 2017 ohne diese Einschränkung mit machen.

Update vom 17.04.2018

Nun -am 16.04.2018- ist das Baden-Württemberger Pilotprojekt der telemedizinischen Patientenversorgung gestartet. In zwei Regionen, Tuttlingen und Stuttgart, sollen Patienten einen Arzt online konsultieren können. Dafür stehen 35 niedergelassene Ärzte an jedem Wochentag zwischen 9 und 19 Uhr zur Verfügung. Gesetzlich Krankenversicherte können sich über die Plattform „DocDirekt“ per App, Telefon oder online an die Fachärzte wenden, wenn sie ihren eigenen Arzt nicht erreichen können. Je nach Dringlichkeit wird dem Patienten ein virtuelles Ticket für ein Behandlungszeitfenster ausgestellt. Dieses können die Ärzte aufrufen. Als Zeitrahmen für diesen ärztlichen Rückruf sind etwa 40 Minuten vorgesehen. Elektronische Rezepte dürfen die Teleärzte jedoch nicht ausstellen. Zu viele juristische Bedenken wurden hiergegen geäußert.  

Spannend wird sein, wie viele gesetzlich Versicherte das Angebot ausprobieren werden. Es stellt sich auch die Frage, ob die virtuelle Behandlungsmöglichkeit hier weit genug geht. Werden die Tele-Ärzte doch häufig am Wochenende benötigt. Dann, wenn die akuten Erkrankungen plötzlich auftreten und nur der Weg zum ärztlichen Bereitschaftsdienst oder ins Krankenhaus bleib. Da sind die Ärzte des Projekts aber offline.

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