Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.05.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2491 Aufrufe

Cannabiskonsum und Straßenverkehrsteilnahme ist ein Dauerbrenner im Blog. Heute geht es um eine aktuelle Entscheidung des OVG Koblenz, das sich mit der Frage einmal mehr befasst hat und seine Rechtsprechung gefestigt hat. Der Sachverhalt im einzelnen ist dabei gar nicht so wichtig. Der Leitsatz lässt sich aus sich heraus sehr gut verstehen:

Der Senat hält an seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung fest, wonach ein Verkehrsteilnehmer unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss dann ein Fahrzeug führt, wenn sein Blut eine THC Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml Serum aufweist und beim Fahrer zusätzliche drogenbedingte Auffälligkeiten zutage treten. Die Stellungnahme der Grenzwertkommission vom September 2015 (Blutalkohol 52/2015, S. 322) rechtfertigt es nicht, erst ab einer THC Konzentration von 3 ng/ml Serum und mehr vom fehlenden Trennungsvermögen des Cannabiskonsumenten auszugehen.

 
OVG Koblenz Beschl. v. 3.5.2017 – 10 B 10909/17, BeckRS 2017, 109057

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