Aha - du zahlst keinen Unterhalt! Dann gibt`s halt ein Fahrverbot!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 27.05.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|3614 Aufrufe

Manchmal scheint alles so einfach: Das Fahrverbot als Heilsbringer für das allgemeine Strafrecht ist schon länger in der Diskussion. In der Praxis hört man viel Kritik an dem Vorhaben. Trotzdem ist spätestens im Sommer das Fahrverbot als Strafe auch bei allgemeiner Kriminalität immer für ein paar Zeitungsüberschriften gut. Hier eine Meldung aus dem Beck-Aktuell-Bereich, die auch schon ähnlich in den letzten Tagen in der Tagespresse zu lesen war: 

Richter stehen Führerscheinentzug als Strafe aufgeschlossen gegenüber
Die Justiz ist dem Führerscheinentzug als alternativer Strafe nicht abgeneigt. Als mittelschwere Sanktion, etwa für Einbrecher und säumige Unterhaltszahler, sei eine Zwangspause für die Kfz-Nutzung zusätzlich zum bisherigen Strafkatalog aus Geld- und Freiheitsstrafen durchaus denkbar. Zu diesem Schluss kamen die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bei ihrer Jahrestagung in Düsseldorf.

Alternative zu existenzgefährdender Haftstrafe

Die Verhängung von Fahrverboten auch bei Straftaten, die nichts mit dem Auto zu tun haben, sei durchaus denkbar. "Wir verhängen ja auch Geldstrafen für Delikte, die nichts mit Finanzen zu tun haben", hieß es am 24.05.2017. So könne der Führerscheinentzug - etwa anstelle einer existenzgefährdenden Haftstrafe - je nach konkretem Fall eine sinnvolle Sanktion sein.
 

Schwesig: Führerscheinentzug für säumige Unterhaltszahler

Mehrere SPD-Minister hatten sich im vergangenen Jahr für einen entsprechenden Gesetzentwurf eingesetzt. So hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) den Führerscheinentzug für säumige Unterhaltszahler ins Gespräch gebracht. "Wir sind beim Einfordern von Unterhalt zu lasch", hatte sie gesagt.

Interessant vor allem der letzte Absatz. Meiner Erfahrung nach fehlt es einfach oft an Einkommen, in das vollstreckt werden kann, wenn etwa die verletzte gesteigerte Erwerbsobliegenheit erst zur (fingierten) Leistungsfähigkeit führt. Wo nichts ist, kann auch nicht gezahlt werden.  Und wenn der Führerschein dann auch noch weg sein soll (gemeint war wahrscheinlich im Falle einer Verurteilung wegen § 170 StGB), dann wird es ja auch nicht besser mit der Unterhaltszahlung.... Egal: die Politik wird es schon wissen!

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