Keine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung nach bereits erfolgter Einigung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 10.06.2017
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2906 Aufrufe

Die Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung hat den BGH im Beschluss vom 09.05.2017 - VIII ZB 55/16 -  einmal mehr beschäftigt, diesmal mit der Frage, bis wann eine solche Terminsgebühr noch entstehen kann. Der BGH hat klargestellt, dass ein Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts nur dann noch mitwirken kann, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war. Im konkreten Fall hatten sich die Parteien bereits untereinander geeinigt, durch das Telefonat, in dem dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin von der Beklagten die getroffene Einigung mitgeteilt wurde, konnte nach dem BGH keine Terminsgebühr mehr entstehen.

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