Urteilsgründe des BGH: Keine Bewährung nach Fahrzeugrennen mit Tötung in Köln?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 13.07.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1927 Aufrufe

Ich hatte bislang nicht größer zu den strafrechtlichen Folgen von Fahrzeugrennen gebloggt. Ich will an dieser Stelle auch nur der Vollständigkeit halber auf das Vorliegen der Urteilsgründe des in der Tagespresse bereits ausführlich dargestellten Urteils des BGH vom   6.7.2017 - 4 StR 415/16  aufmerksam machen. Es geht hierbei um die Frage, ob nach Verurteilung zu einer noch bewährungsfähigen Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten bzw. 2 Jahren wegen fahrlässiger Tötung bei einem Rennen eine Bewährunsaussetzung stattfinden kann. Die Bewährung hat der BGH erst einmal kassiert, weil § 56 StGB falsch geprüft worden sei. Hier geht es zu der Entscheidung.

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