Private Krankenversicherung: Selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 07.08.2017
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Ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger hatte in einem Jahr seine Krankheitskosten selbst getragen, um von einer Beitragserstattung zu profitieren.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil v. 19.4.2017 - 11 K 11327/16) sah in dieser Zahlung der Arztkosten aber keine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 EStG, da es an einer Zwangsläufigkeit fehle. Der Steuerpflichtige hätte ja auf eine Erstattung freiwillig verzichtet. Auch stelle die die private Zahlung der Arztrechnungen nicht, wie es § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG verlangt, einen Beitrag zu einer Krankenversicherung dar. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das Finanzgericht Revision zum BFH zugelassen.

Bis höchste deutsche Finanzgericht entscheidet, heißt es für privat Krankenversicherte rechnen, rechnen, rechnen:
Auf der einen Seite die Beitragsersparnis (Beitragsrückerstattung), auf der anderen Seite: steuerliche Entlastung durch privat bezahlte Krankenheitskosten ([Bezahlte Kosten abzüglich zumutbare Eigenbelastung] mal individuellem Grenzsteuersatz).

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2 Kommentare

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Nach den Buchstaben des Gesetzes richtig, aber diese Rechtslage muss zu irren Allokationsentscheidungen führen. Für den Versicherten ist es de lege lata günstiger, 3000 Euro Versicherungsbeiträge zu zahlen als 2000 Euro Krankheitskosten, und für die Versicherung sowieso ... der einzige, der dabei verliert, ist der Staat, der diese Rechtslage geschaffen hat. Traurig.

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Es ist nach Erfahrungen des Verfassers noch viel schlimmer: es trifft tendenziell die gering verdienenden privat Versicherten. Denn bei den besser Verdiendenden wirken sich Krankheitskosten aufgrund der zumutbaren Belastung regelmäßig erst bei sehr teuren Operationen steuermindernd aus - also die Situationen, wo die Krankenversicherung greifen soll.

Unter Allokationsgesichtspunkten wäre wahrscheinlich eine Bürgerversicherung für alle die effizientere Lösung - aber die ist schon bei der vorvorherigen Bundestagswahl durchgefallen.

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