OLG Karlsruhe sehr sachgerecht zum angeblichen Vollmachtsmißbrauch

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 13.08.2017
Rechtsgebiete: Erbrecht|3693 Aufrufe

Werden mehr Vollmachten erteilt, führt dies unweigerlich zu Gerichtsentscheidungen zum Thema Vollmachtsmißbrauch. Zielorientiert und sachgerecht hat das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 16.05.2017 moderate Zahlungsansprüche des alleinerbenden Sohnes abgelehnt (Az. 9 U 167/15).

Zum Fall: Die Erblasserin hat ihre Tochter bevollmächtigt. Diese betreute sie; dazu haben Tochter und Mutter einen Betreuungsvertrag mit monatlich 1000 EUR abgeschlossen. Nach dem Erbfall forderte der alleinerbende Bruder Zahlung von seiner Schwester.

2010 hatte die Tochter insgesamt 5.920 EUR abgehoben. Dazu hat sie sich darauf berufen, dass sie die Beträge aufgrund des Betreuungsvertrages erhalten habe. § 812 BGB wurde verneint, weil die Tochter einen Rechtsgrund bewiesen hatte. Auch § 667 BGB lag nicht vor, da diese Beträge nicht im Rahmen eines Auftrages zu verwenden gewesen waren.

Dann hatte die Tochter vier Mal 200 EUR abgehoben. Sie berief sich darauf, dass sie die Gelder als „Taschengeld“ der Erblasserin gegeben hätte. Als Beweis ließ das OLG Karlsruhe die informatorische Befragung der Tochter zu; die Ausführungen seien glaubwürdig.

Das Urteil belegt, dass Richter zugunsten des Bevollmächtigten einen überzeugenden Weg finden, wenn sich die Beträge im Rahmen halten. „Vorreiter“ zu solchen sachgerechten Lösungen ist auch das OLG Düsseldorf (FamRZ 1999, 1423 = OLGR 1999, 6).

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen