Ausländische Kreditinstitute dürfen keine deutschen Steuerbescheinigungen ausstellen

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 17.08.2017

Steuerbescheinigungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden). Neben der Höhe der Einnahmen und dem in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag weist der Steuerpflichtige dadurch insbesondere die anrechenbaren inländischen und ausländischen Quellensteuern nach.

Hierzu bedarf es aber der Steuerbescheinigung eines deutschen Kreditinstituts. Dies gelte auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, so das Hessische FG (Urteil v. 16.05.2017 - 4 K 2554/13). Denn der nationale Gesetzgeber habe keine Rechtsmacht, ausländische Banken bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen zu verpflichten.

Der Rechtsauffassung des Hessischen Finanzgerichts ist zutreffend. Hierfür sprechen nicht nur der Verpflichtungsgrad, sondern auch die Möglichkeit der Überprüfbarkeit und Haftung einer evtl. unzutreffend ausgestellten Bescheinigung.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen