Einführung des Wettbewerbsregisters als neue „Schwarze Liste“

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 18.08.2017

Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist in wesentlichen Teilen am 29. Juli 2017 in Kraft getreten. Das neue zentrale Wettbewerbsregister soll es ermöglichen, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen leichter zu überprüfen, ob es bei Unternehmen zu Wirtschaftsdelikten oder anderen erheblichen Straftaten gekommen ist.

Nach dem geltenden Vergaberecht können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen vom Vergabeverfahren zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ausgeschlossen werden. Mit dem neuen Wettbewerbsregister, das beim Bundeskartellamt geführt wird, können Auftraggeber mit einer elektronischen Abfrage überprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ab einem Auftragswert von 30.000 Euro vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag beim elektronischen Register abzufragen, ob das Unternehmen, das den Auftrag erhalten soll, eingetragen ist.

Zu den zwingenden Ausschlussgründen zählen u. a. rechtskräftige Verurteilungen wegen Bestechung, Menschenhandels, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Ebenso im Register eingetragen werden arbeitsrechtliche Verfehlungen und insbesondere kartellrechtliche Bußgeldbescheide (ab 50.000 Euro und ohne Bestandskraft). Letztere können nach freiem Ermessen des Auftraggebers zu einem Ausschluss führen.

Nach Ablauf bestimmter Fristen (drei oder fünf Jahre) können eingetragene Unternehmen aus dem Register gelöscht werden. Eingetragene Unternehmen haben die Möglichkeit, nach erfolgter Selbstreinigung - z.B. bei Durchführung von Maßnahmen zum Schadensausgleich - einen Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Register zu stellen. Weitere Informationen enthält auch eine entsprechende Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen