Staatskasse muss Umsatzsteuer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung erstatten

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 22.08.2017
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht2|3310 Aufrufe

Dass der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse auch dann einen Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer hat, wenn die von ihm vertretene Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist, hat nunmehr auch das OLG Braunschweig im Beschluss vom 07.08.2017 - 2 W 92/17 entschieden. Mit der Beiordnung werde zwischen dem Hoheitsträger, der die Beiordnung vorgenommen habe, und dem beigeordneten Rechtsanwalt ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis begründet. Die Landeskasse trete als Vergütungsschuldner an die Stelle der bedürftigen vertretenen Partei. Hinsichtlich des gegen die Landeskasse nach §§ 45 ff. RVG bestehenden Vergütungsanspruchs des Anwalts komme es deshalb richtigerweise nur darauf an, ob dieser gegen seine vorsteuerabzugsberechtigte Partei einen Anspruch auch auf die Umsatzsteuer (aus § 675 BGB iVm mit den Vorschriften des RVG) hätte. 

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