Arbeitsrecht im Wahlprogramm der AFD

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 22.09.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|4597 Aufrufe

Am 24. September 2017 stehen die Wahlen zum Deutschen Bundestag an. Die Wahlprogramme der Parteien liegen allesamt vor, finden allerdings nur mäßige Beachtung. An dieser Stelle sollen in den nächsten Wochen auszugsweise die Passagen wiedergegeben werden, die sich mit dem Arbeitsrecht und den angrenzenden Fragen befassen. Welche Pläne haben die Parteien, mit was müsste man also rechnen, wenn die betreffende Partei nach der Wahl Regierungsverantwortung übernähme?

Es folgt ein Auszug aus dem Wahlprogramm der AFD:

PROGRAMM FÜR DEUTSCHLAND

Wahlprogramm der Alternative für Deutschland

für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 24. September 2017

Kapitel 10 Steuern und Finanzen, Wirtschaft und Arbeit

10.3 Soziale Arbeitswelt

Die AfD befürwortet einen gesetzlichen Mindestlohn, da er bei den jetzigen Verhältnissen die vergleichsweise schwache Position der Niedriglohnempfänger gegenüber den Interessen der Arbeitgeber stärkt.

Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch sehr bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit auch die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Armutskosten.

Der zunehmende Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen wirkt sich negativ auf den Wohlstand aus. Daraus entstehen Negativwirkungen für die Demografie. Zudem leidet der Aufbau der eigenen Altersvorsorge.

Die AfD fordert deshalb auch eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent Beschäftigten mit Leih- oder Werkverträgen in Unternehmen.

Leiharbeit muss nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden. Zeitarbeitsverträge dürfen nur einmal verlängert werden. Sie dürfen nur unter festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden.

Fazit: Sehr dürftig - das Thema Arbeitsrecht scheint dieser Partei offenbar keiner besonderen Mühe wert.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen