Datentransfer: EU Standardvertragsklauseln kommen auf dem Prüfstand des EuGH

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 04.10.2017
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtDatenschutzrecht5|6180 Aufrufe

Der irische High Court hat sich heute dafür entschieden, Rechtsfragen aus dem Verfahren Data Commissioner v. Schrems/ Facebook in Irland dem EuGH zur Entscheidung nach Art. 267 EUV vorzulegen. In Irland haben u.a. Facebook und Google ihren EU-Sitz.

Die Richterin Costello gab in ihrem Beschluss von 153 Seiten („This is an unusal case…“) zu verstehen, dass der irische Datenschutzbeauftragte begründete Bedenken geäußert habe, dass es begründete Hinweise auf fehlende wirksame US-Abhilfemaßnahmen für EU-Bürger, deren Daten in die USA übertragen werden. Deren Daten könnten dort gefährdet sein, weil sie US- Behörden zugänglich gemacht und dort verarbeitet werden. Dies könnte mit der EU-Charta vereinbar sind. Die Entscheidung der EU-Kommission zum Privacy Shield stehe einer Vorlage an den EuGH nicht entgegen.

Sie erwähnt ausdrücklich, dass ihr keine Werturteile über die Art und Weise, wie sich die USA mit dem Datenschutz und der Überwachung durch Regierungsstellen befassten, zukomme. Richterin Costello betonte, es sei nicht die Funktion des Gerichts, die Gesetze eines souveränen Staates zu kritisieren oder die Vorzüge und Nachteile der Gesetze der USA oder der EU zu bewerten.

Das Gericht bittet die Parteien nunmehr um Formulierungsvorschläge zu den an den EuGH zu richtenden klärungsbedürftigen Rechtsfragen. Mit der Sache will sich der High Court wieder in einer Woche befassen.

Diese Richtervorlage kommt nicht unerwartet. Nach der Einreichung der konkreten rechtlichen Fragen wird der EuGH viele Monate benötigen, bis ein Urteil über die Angelegenheit zu erwarten ist. Ob dieses Verfahren ähnlich wie mit dem viel beachteten Schrems-Urteil von 2015 gegen Safe Harbor ausgeht, bleibt abzuwarten. Ob damit der Privacy Shield ebenfalls rechtlich gefährdet ist, ist ebenfalls offen.

Was meinen Sie, wie das Verfahren ausgeht und welche Konsequenzen es auf die Datenübermittlungen in die USA hat?

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5 Kommentare

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Ich bin gespannt, die die deutsche Industrie ihre Daten in die USA bekommen wird, wenn der EuGH der EU Kommision juristisch auf die Finger schlägt und die beliebten Standardvertragsklauseln und die Privacy Shield aussetzt oder annuliert.

 

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Jaja, und der Herr Magister Schrrrrems hat das alles natürlich net gewollt. Hier ein Kommentar von ihm zu dem Beschluss:

"I am of the view the standard contractual clauses are perfectly valid, as they would allow the data protection commissioner to do its job and suspend individual problematic data flows, such as Facebook’s," he said. "It is still unclear to me why the DPC is taking the extreme position that the SCCs should be invalidated across the board, when a targeted solution is available. The only explanation that I have is that that they want to shift the responsibility back to Luxembourg instead of deciding themselves.”

Geh schleich di!

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