Urteilsbesprechung: Unscharfes, kontrastarmes und grob gekörntes Messfoto

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 07.10.2017
Rechtsgebiete: Ordnungswidrigkeiten|2771 Aufrufe

Nur einmal wieder ein kurzer Hinweis auf eine im Fachdienst erschienene und derzeit kostenfrei zu lesende Besprechung einer OWi-Entscheidung des Kammergerichts. Es geht um das in OWi-Sachen alltgliche Problem der Täteridentifizierung anhand eines mäßigen Messfotos. Leitsatz:

Ein sehr unscharfes, kontrastarmes und grob gekörntes Messfoto, das die – zudem teilweise verdeckten – Gesichtskonturen des Fahrers kaum erkennen lässt, ist in der Regel nicht als Grundlage geeignet, den Betroffenen zu identifizieren. (Leitsatz des Gerichts)

KG, Beschluss vom 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17- 162 Ss 88/17, BeckRS 2017, 124868

Den Volltext der Besprechung finden Sie hier.

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