Höherer Mindestunterhalt ab 2018 und 2019; Vorschau auf die Düsseldorfer Tabelle 2018
von , veröffentlicht am 24.10.2017Der scheidende Justizminister Heiko Maas hat am 28.09.17 gemäß § 1612 a BGB die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erlassen.
Sie ist im BGBl. 2017, 3525 veröffentlicht.
Der Mindestunterhalt beträgt danach
in der 1. Altersstufe ab 01.01.18 348 € und ab 01.01.2019 358 € (bislang 342€)
in der 2. Altersstufe ab 01.01.18 399 € und ab 01.01.2019 406 € (bislang 393 €)
in der 3. Altersstufe ab 01.0118 467 € und ab 01.01.2019 476 € (bislang 460 €)
Die jeweiligen Zahlbeträge errechnen sich durch Abzug des jeweils hälftigen Kindergeldes.
Es ist davonauszugehen, dass das OLG Düsseldorf die Unterhalstbeträge in seiner Tabelle für die höheren Einkommensgruppen entsprechend anpassen wird.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA Rienäcker kommentiert am Permanenter Link
Leider ist Ihnen beim Übertragen der Zahlen aus dem Verordnungstext ein Fehler unterlaufen:
ab 01.01.2019 beträgt der Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe nicht 358 €, sondern richtig nur 354 €.
MfG
M. Rienäcker
354 kommentiert am Permanenter Link
... und das darf man dann auch mal zur Kenntnis nehmen und noch rechtzeitig vor dem 1.1.2019 berichtigen.