Höherer Mindestunterhalt ab 2018 und 2019; Vorschau auf die Düsseldorfer Tabelle 2018

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 24.10.2017
Rechtsgebiete: Familienrecht2|43737 Aufrufe

Der scheidende Justizminister Heiko Maas hat am 28.09.17 gemäß § 1612 a BGB die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erlassen.

Sie ist im BGBl. 2017, 3525 veröffentlicht.

Der Mindestunterhalt beträgt danach

in der 1. Altersstufe ab 01.01.18 348 € und ab 01.01.2019 358 € (bislang 342€)

in der 2. Altersstufe ab 01.01.18 399 € und ab 01.01.2019 406 € (bislang 393 €)

in der 3. Altersstufe ab 01.0118 467 € und ab 01.01.2019 476 € (bislang 460 €)

Die jeweiligen Zahlbeträge errechnen sich durch Abzug des jeweils hälftigen Kindergeldes.

Es ist davonauszugehen, dass das OLG Düsseldorf die Unterhalstbeträge in seiner Tabelle für die höheren Einkommensgruppen entsprechend anpassen wird.

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2 Kommentare

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Leider ist Ihnen beim Übertragen der Zahlen aus dem Verordnungstext ein Fehler unterlaufen:

ab 01.01.2019 beträgt der Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe nicht 358 €, sondern richtig nur 354 €.

MfG

M. Rienäcker

 

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