Ausgezogen - Zutrittsrecht verloren

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 27.10.2017
Rechtsgebiete: Familienrecht|3916 Aufrufe

Die Ehegatten sind Miteigentümer zu ½ eines Hausgrundstücks.

Sie leben getrennt, er ist in dem Haus geblieben, seine Frau ist ausgezogen.

Das Scheidungsverfahren läuft, er betreibt parallel die Teilungsversteigerung für das Hausgrundstück.

Sie will die Versteigerung vermeiden und hat einen Makler mit der Veräußerung der Immobilie beauftragt.

Er lehnt das ab und hat dem Makler den Zutritt zum Haus verweigert.

Ihr (VKH-)Antrag, den Antragsgegner zu verpflichten, dem Makler und Kaufinteressenten den Zugang zu Besichtigungszwecken zu ermöglichen blieb erfolglos.

Das OLG Bremen stellt fest, dass ein Miteigentümer, der das Haus endgültig verlassen hat, nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes das Recht hat, die Immobile zu betreten.

Dieses Anliegen der Ast. stellt indes keinen den von ihr begehrten Zutritt des Maklers und etwaiger Kaufinteressenten zu der Immobilie gegen den Willen des Ag. rechtfertigenden besonderen Grund dar, weil ein freihändiger Verkauf der Immobilie hier von vornherein an der ablehnenden Haltung des Ag. scheitert. Das Verhalten des Ag., das von dessen Hoffnung auf einen günstigen Eigenerwerb der Immobilie in der Teilungsversteigerung getragen sein mag, mag der Ast. aus eigenen wirtschaftlichen Erwägungen nicht gefallen. Es kann jedoch nicht als treuwidrig angesehen werden, weil grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, zur Vermeidung einer Teilungsversteigerung einer einverständlichen Lösung zuzustimmen. Denn das Gesetz sieht zwar einen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft gem.  §§ 749 ff BGB, aber keinen Anspruch des Miteigentümers auf freihändigen Verkauf vor.

OLG Bremen v. 22.8.2017 – 5 WF 62/17

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