Kann ein Anwaltsvertrag ein Fernabsatzvertrag sein?
von , veröffentlicht am 07.11.2017Ob ein Anwaltsvertrag ein Fernabsatzvertrag ist, der ein Widerrufsrecht begründet, hat das AG Brandenburg im Urteil vom 13.10.2017 - 31 C 244/16 - ausführlich beschäftigt. Das AG Brandenburg hat in dieser Entscheidung aufgrund der konkreten Form der Mandatsakquise (Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - Kanzleibetrieb so organisiert, dass Verträge mit Mandanten regelmäßig auch im Fernabsatz abgeschlossen und abgewickelt werden können) das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bejaht. Kommt es bei einem als Fernabsatzvertrag zu qualifizierenden Anwaltsvertrag zu einem Widerruf, ist insbesondere die Anwaltsvergütung problematisch zu berechnen, da die entsprechenden Regelungen des BGH und des RVG nicht harmonisiert sind.
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Kommentare als Feed abonnierenHans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Eine brisante Entscheidung - insbesondere für Anwälte, die die sog. „Online-Scheidung“ anbieten