Kann ein Anwaltsvertrag ein Fernabsatzvertrag sein?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.11.2017
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht1|6983 Aufrufe

Ob ein Anwaltsvertrag ein Fernabsatzvertrag ist, der ein Widerrufsrecht begründet, hat das AG Brandenburg im Urteil vom 13.10.2017 - 31 C 244/16  - ausführlich beschäftigt. Das AG Brandenburg hat in dieser Entscheidung aufgrund der konkreten Form der Mandatsakquise (Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - Kanzleibetrieb so organisiert, dass Verträge mit Mandanten regelmäßig auch im Fernabsatz abgeschlossen und abgewickelt werden können) das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bejaht. Kommt es bei einem als Fernabsatzvertrag zu qualifizierenden Anwaltsvertrag zu einem Widerruf, ist insbesondere die Anwaltsvergütung problematisch zu berechnen, da die entsprechenden Regelungen des BGH und des RVG nicht harmonisiert sind. 

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