Vergleich im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren - ja oder nein ?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.11.2017
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2025 Aufrufe

Soll man dem Mandanten dazu raten, bereits im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren einen Vergleich abzuschließen? Vor dieser Frage stehen Anwälte immer wieder, da es nach dem BGH, Beschluss vom 8.6.2004 - VI ZB 49/03 - im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren für der Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren keine Verfahrenskostenhilfe gibt. Teile der Rechtsprechung vertreten gleichwohl  eine gegenteilige Auffassung. Allerdings hat das OLG Stuttgart im Beschluss vom 9.10.2017 - 8 WF 202/17 - leider - seine bislang gegenteilige Ansicht aufgegeben und entschieden, dass, wenn im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren für den Abschluss eines Vergleichs Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, sich der Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse auf eine Einigungsgebühr gemäß VV 1003 RVG beschränke und eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3335, 3337 RVG nicht festzusetzen ist.

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