Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung bei Verfahrensverbindung stets erforderlich

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.12.2017
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2061 Aufrufe

Die Regelung des § 48 VI 3 RVG wirft in der Praxis immer wieder Anwendungsprobleme hervor, insbesondere auf dem Hintergrund der in der Rechtsprechung weit verbreiteten Meinung, dass Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbeiordnung bei einer Verfahrensverbindung keine Rolle spielt, wie zuletzt die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 24.10.2017 - 1 Ws 196/17 - zeigt. Mit Blick auf die Streitfrage in der Rechtsprechung ist deshalb dem beigeordneten/bestellten Rechtsanwalt zu empfehlen, sicherheitshalber in allen Fällen der Verbindung die Erstreckung zu beantragen, wenn in einem der hinzuverbundenen Verfahren als Wahlanwalt Tätigkeiten erbracht worden sind.

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