"Justiz erlaubt Verkauf von Merkel-Galgen, weil Galgen Kunst seien" - Wirklich?

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 06.12.2017
Rechtsgebiete: MedienrechtStrafrechtMaterielles Strafrecht73|13922 Aufrufe

1. Journalistische Berichterstattung

Das Nachrichten-Portal "Sueddeutsche.de" hat gestern getitelt: "Sächsische Justiz erlaubt den Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel". U.a. Tagesspiegel, Deutschlandfunk, Hannoversche Allgemeine und Nachrichtenportale schrieben ab. Aufgebacken wird das luftige Empörungs-Soufflé durch Variantionen der Diktion, wonach etwa die "Justiz" den Verkauf der "Merkel-Galgen" "gebilligt" habe oder die Staatsanwaltschaft "kein Problem" darin sehe, dass ein Pegida-Anhänger in Sachsen "Mini-Galgen für die Kanzlerin" "herstellt".

In dem Artikel von Sueddeutsche.de wird weiter behauptet, dass "zentrales Argument" der Staatsanwaltschaft für die Verfahrenseinstellung gewesen sei, dass die Minatur-Galgen "Kunst" seien. Auch dies wurde ungeprüft in abgeschriebenen Folgemeldungen anderer Portale übernommen.

2. Zugrunde liegender Sachverhalt

Hintergrund der Meldung ist Folgendes: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte zu prüfen, ob der in Vereinsräumlichkeiten erfolgte Verkauf von Miniaturgalgen mit zwei daran befestigten Zetteln , auf welchen „Reserviert für Angela „Mutti“ Merkel“ und „Reserviert für Sigmar „das Pack“ Gabriel“ zu lesen ist, einen Straftatbestand erfüllt.

Selbstverständlich kam die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung zu dem strafrechtlich evidenten Ergebnis, dass § 111 StGB schon mangels erforderlicher Öffentlichkeit und auch wegen Fehlens des nach der Rechtsprechung des BGH notwendigen Aufforderungscharakters nicht erfüllt ist. Aus denselben und weiteren Rechtsgründen verneint die Staatsanwaltschaft auch eine Verwirklichung der Tatbestände der §§ 106, 126, 130, 140241 StGB. Das Wort "Kunst" ist in der gesamten Einstellungsverfügung nicht zu finden. Geschweige denn vertritt die Staatsanwaltschaft Chemnitz - wie von Sueddeutsche.de und anderen behauptet - als "zentrales Argument", dass die hergestellten Miniatur-Galgen "Kunst" seien. Es handelt sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, welche dem Grunde nach einen Anspruch auf Gegendarstellung gemäß § 56 RStV zur Folge hat.

3. Bewertung

Es ist nicht zu beanstanden und auch notwendig, dass die freie Presse sich mit Geschmacklosigkeiten und Verrohungen wie der Veräußerung von Miniatur-Galgen unter namentlicher Nennung von Politiker(inne)n kritisch auseinandersetzt. Die Grenze legitimer und rechtlich zulässiger journalistischer Kommunikation wird aber überschritten, wenn auf der Grundlage unwahrer Tatsachenbehauptungen die "Justiz" bzw. die Staatsanwaltschaft unter Vorgabe vermeintlich abwegiger Entscheidungsgründe in das Fluidum parteiischer Opportunität oder gar einer politischen Entscheidung "pro Merkel-Galgen" gerückt wird.

Gerade hierauf zielt indes auch die journalistische Umdeutung, die "sächsische Justiz" habe die Miniatur-Galgen "erlaubt". Die Verkehrung der sachlichen Prüfung der Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens in einen behördlichen, positiven Erlaubnis- oder Billigungsakt ist kein zulässiger Umkehrschluss. Er verbietet sich bei Zugrundelegung der Mindeststandards journalistischer Sorgfalt.

Im Gegensatz zur Presse ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, bestimmte - auch verabscheuungswürdige - Verhaltensweisen gut oder schlecht zu finden bzw. zu "billigen" oder zu "erlauben". Die Deutungshoheit der Staatsanwaltschaft beschränkt  sich auf die rechtliche Prüfung von Sachverhalten hinsichtlich des Vorliegens eines Anfangsverdachts für Straftaten. Journalist(inne)n dürfen hingegen weitgehend schreiben und deuten, wie sie wollen - solange sie bei der Wahrheit bleiben. So ist das in einem Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung. Die Aufgaben von Presse einerseits und "Justiz" andererseits zu differenzieren, ist journalistische Sorgfaltspflicht und im Übrigen auch intellekuell den Journalistinnen und Journalisten ohne Weiteres zumutbar.

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73 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Gast, ist FAZ, jenes aus der Nähe von Offenbach stammende "Qualitäts"-Organ -  LÜgenpresse? Nach ihrer Darstellung stammte das  (zweimalige) Falschzitat von dpa. Ja oder nein? Ich habe leider jene dpa-Meldung nicht. Wenn aber ja: wer dann von oder bei dpa hat die Meldung fabriziert? Wer das Zitat? (Es war falsch, jednefalls laut FAZ). Konnte er kein Steno? Überhaupt schreiben? Und was heißt hier , schnell "Meinung" bilden? Erst einmal Fakten??!! Wenn sie einem schon so bedeutsam erscheinen, daraus einen Titel-Aufreißer zu machen ( was nun wiederum "Meinung", nämlich gesteuerte Bewusstseinsbildung beim Leser! ist) , also Propaganda. Kennen Sie die Studie von Haller ( Otto-Brenner-Stiftung, Juli 2017 )? Ja oder nein? Was lesen Sie daraus? https://www.otto-brenner-stiftung.de/otto-brenner-stiftung/aktuelles/die... Hatte wohl der "Journalist" jenes offenbach-affinen "Qualitäts"-Mediums eine "Meinung",  einen politischen Zweck, wenn er mit Namensnennung ein (dazu auch noch falsches)Zitat knallig fett in eine Überschrift setzt? 

Ich verstehe nicht, was Sie überhaupt wollen! Die FAZ hat berichtet, dass die StA Chemnitz "den Galgen nicht als Kunst einstufe". Schon die Staatsanwaltschaft Dresden habe im Fall des Original-Galgens entschieden, "dass es sich um eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit handele" (s. o.). Was ist daran falsch und was soll daran Lügenpresse sein? Was wollen Sie eigentlich? Außerdem sollten Sie sich von Ihren Witzeleien ("aus der Nähe von Offenbach stammende "Qualitäts"-Organ" etc.) verabschieden, die wirklich niemand komisch findet und Sie nur noch unverständlicher machen, wenn das überhaupt noch möglich ist...

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Sie, sehr geehrter Herr Gast, hatten sich breitflächig zur Frage geäußert, ob der Vorwurf von "Lügenpresse" angängig sei. Fehler könnten unterlaufen, , wenn eine "Meinung" schnell zu bilden sei. Ich hatte mir erlaubt, auf allein zwei Fälle rund um den 17. Januar 2017 zu verweisen. Zu dem einen zitiere ich nun: "„Liebe Leser! Der vorliegende Artikel wurde nach und nach ausgebaut und um neue
Informationen ergänzt.
Dabei haben wir uns zunächst auf die Meldungen der Deutschen Presse Agentur (dpa)
gestützt. Diese hatte in einer frühen Meldung fälschlicher Weise zusammengefasst,
dass Höcke das Denkmal bzw. das Gedenken als Schande bezeichnet habe.
Die anschließende Richtigstellung haben wir im Text, wie an unseren Ausführungen zu
sehen, verarbeitet. Die Überschrift ist hier eine Weile stehen geblieben. Kritik an dieser
alten Version ist natürlich vollkommen gerechtfertigt.“ Wenn hier Grundsatzfragen zu Presse thematisch sind, so eine fundamentale Methodenkritik an der mainstream-"Qualitäts"-Presse. Dass Sie ein einziges (!) Zitat, das nicht gelogen ist, heranziehen, belegt nicht gerade breiten Überblick. Humorlosigkeit ist auch nur bei dem ein Problem, der davon befallen ist.Wenn Sie Verständnisprobleme haben, so wird das hier registriert, ist aber keinen Kommentar wert.
 

Ich gebe auf. Was wollen sie mit "zwei Fälle rund um den 17. Januar 2017"? Hat das jetzt irgendetwas mit dem gegenständlichen "Merkel-Galgen" zu tun? Was? Titelbedingt sollte man annehmen, dass Sie sich eigentlich klar ausdrücken können müssten.

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Sehr geehrter Herr oder Fräuein Gast, Ihre Nachricht entfrachtet. Nutzen würde Ihnen, in der Ruhezeit einiges zu bedenken: "Gegenständlich" war - was bei Lesekunde in Ziff. 3 der Ausgangsüberlegungen des Herrn Prof. Müller lesbar war: "Die Grenze legitimer und rechtlich zulässiger journalistischer Kommunikation". Konkreter Anlass die Fslchdarstellug in der SZ zum "Galgen". Zum "Gegenstand" haben diverse Diskussionsteilnehmer weiteres unterbreitet, teils zur strafrechtlichen Beurteilung des konkreten Anlassfalls, teils auch über weitere Erfahrungen und Belege zu weiteren Fällen mit der Vertrauenswürdigkeit von "Journaille". Ihnen hilfreich wäre gewiss Lektüre der Studie  Haller (Otto-Brenner-Stiftung, Juli 2017), sowie der Berichte über eine Rede eines MdL in Dresden am 17. Januar 2017 mit einem angeblichen Zitat  sowie über den angeblichen Urteilsausspruch des BVerfG am 17. Januar 2017. Die Debatte hier kann nicht dahingehen, dass ich noch die vielen weiteren Fälle von eklatanten Fehlleistungen der sog. "Qualitäts"-Presse und Funk/Fernsehen vortrage und spezifiziere.

Anders als breitlächig die sogenannte "Qualitätspresse" stehe ich nicht an, ausdrücklich einen von mir gemachten ehler offenzulegen: Die Ausgangsüberlegung, namentlich deren von mir aufgegriffene Ziff. 3, stammt von Herrn Prof. Liesching. Herrn Prof. Müller stimme ich zu seinen Erwägungen der Frage der Argumentation zur "Moral" teilweise zu. Motivationen sind für die Frage einer Tatbestandserfüllung, soweit nicht selbst zu Tatbestandmerkmalen gemacht, regelmäßig unerheblich, wohl freilich bei einer etwaigen Rechtsfolgenbemessung - die hier aber nicht in Rede stand, weil schon Strafbarkeit verneint wurde. Sollte allerdings die Nachricht über eine nachgeschibene Erläuterung der StA Chemnitz zutreffen, wonach man das Produkt und Handeln als "Geschmacklosigkeit" ansehe, so wusste ich bisher nicht, dass eine Staatsbehörde dazu  berufen ist, autoritativ über Geschmacksfragen zu befinden und zu verlautbaren. Der Verein hat sich auf eine Motivation des ursprünglichen Urhebers der Plastik bezogen. Im Rahmen einer Debatte über "Presse" halte ich dqs nicht für themenfern.  Was denn anders als "Motivation" und "Moral" ist denn Ursache dafür, dass,was und wie die Presse auswählt und darstellt? Für die Frage des strafbaren Einreisegrenzübertritts ( zum Mangel des Anspruchs darauf vgl. erneut Papier NJW 2016, 2391 ff ) ist doch angebliche Armut, Verfolgung usw. absolut rechtlich unerheblich ( vgl. erneut Papier a.a.O.). Gleichwohl ergeht sich Journaille darin,  solche "Moral", "Motivationen" der Einreisestraftäter jahrelang, quantitativ im Fernsehen stundenlang, breitzuwalzen. Soweit die Verensstellungnahme also mindestens auch das allgemeine Gebarender Journaille in den Blick nimmt, ist dieer Hinweis durchaus nachvollziehbar.

@ Dr. Egon Peus

Wenn Sie sich bemühen würden, etwas verständlicher zu schreiben, würde das Ihrem Anliegen helfen. Ein Satz wie "Ihre Nachricht entfrachtet." ist grammatikalisch möglich, ergibt aber keinen erkennbaren Sinn. "Ihnen hilfreich wäre gewiss Lektüre der Studie Haller (Otto-Brenner-Stiftung, Juli 2017), sowie der Berichte [...]" ist grammatikalisch falsch und transportiert zwar - im Gegensatz zum vorherigen Beispiel - einen Inhalt, ist aber unnötig verschwurbelt.

Jedenfalls ich kenne solchen Sprachgebrauch nur von solchen, die gebildet oder klug wirken wollen, es aber nicht sind. Die Verwendung vermeintlich gebildeter Sprache führt diese Anwender dann auf sprachliches Glatteis, auf dem sie nur noch mehr ins Straucheln kommen. Vielleicht ist das bei Ihnen anders. Aber gerade dann sollten Sie sich sprachlich etwas zurücknehmen.

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Sehr geehrter Herr Leser, de gustibus non est disputandum. Daher möge Süffisanz im Sprachstil goutiert werden oder auch nicht. Ein anderer Debatteur hat subjektive Verständnisgrenzen offenbart. Ja, das ist ad personas verschieden. Disputierbar ist angeblicher grammatischer Fehler. Welcher wäre das? Nach dem Subjekt "Lektüre" im Singular ein Prädikat im Singular, mehrere Genitivappositionen angefügt - daraus wird kein Subjekt im Plural. Wie Sie insoweit richtig erkennen oder darlegen - das Risiko, missverstanden zu werden, trägt in der Tat der Autor. Sie laufen das Risiko, so eingeschätzt zu werden, dass der Personenkreis, dessen Sprachgebrauch Sie zu kennen erklären, etwas reduziert ist. Dem Beleg für einen grammatischen Fehler sehe ich mit Interesse entgegen - man lernt ja dazu und ist dazu bereit.

Ach, um es gleich zu sagen: Tippfehler unterlaufen mir häufig. Selbst wenn ich je nach Bedeutung und Tempo mich um Korrekturlesen bemühe, fällt nicht alles auf. Intellektuell hinlänglich begabte Leser haben dann in der Regel dennoch kein Verständnisproblem, und Oberlehrern gönne ich gern die Freude, den Rotstift toben zu lassen. Wenn sich bei Reaktionen in auch elektronischen Debatten die Gegenrede darin erschöpft, sehe ich mit Vergnügen, dass Sachargumente gegen meine Position augenscheinlich nicht bestehen. Sonst würden sie ja vorgetragen. Ich will auch gar nicht ausschließen, dass mir sogar grammatische Fehler unterlaufen können. Ärgerlich ist es, wenn sie - was eventuell denkbar wäre - die inhaltliche Aussage verfälschen. Aber dafür gibt es ja den Habermas'schen Diskurs: Präzise auf Sachargumente eingehen. So ist man für Rückfragen, Vorhalte und selbstredend auch in der Sache abweichende Meinungen stets offen. Erst recht für Fakteninformationen, korrigierend oder ergänzend.

Die Kerndebatte hier betrifft Journaille und Gebaren imZusammenhang mit Staatsanwaltschaft. Sie eröffnet viele Facetten. So auch folgende: Laut Vorbringen des Vereins war von einer Strafanzeige oder Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dort, anscheinend bei dem Verein wie auch etwa in Rede stehenden Personen im oder im Umfeld des Vereins, nichts bekannt. Die Sache sei erst mit dem gegenständlichen  Artikel in Presse bekannt geworden. Das lohnt exzessiv intensiven und präzisen Faktencheck. Wäre es nämlich so, dann hätten wir einen Vorgang, bei dem ersichtlich personenbezogene Daten von der StA, amtlich oder durchgestochen" (?), einem Journalisten bekanntgegegeben worden wären, die ansehensaffinen Charakter haben. Ein Debattensprecher hat mitfühlend darauf verwiesen, dass die armen Journalisten doch im Gedränge knapper Zeit sich schnell ihre "Meinung" bilden müssten ( wobei alleridngs oft die "Meinung" bereits längst festzustehen scheint und nur hurtige "Auswertung" tendenzpassenden scheinbaren "Materials" zu organiseren, zu formulieren und zu redaktionieren ist, ggf. in knallige Überschriften). Man soll die Kunde sowohl der Journalisten wie auch der Staatsanwaltschaft niemals unterschätzen. Wofür und in welche Richtung  die Nachricht tendenzgeeignet war, kann nicht verborgen geblieben sein.  Nun kann niemand die "Presse" daran hindern, nach monatelangen "investigativen" Recherchen einem "Ziel" eine Frist von drei Stunden einzuräumen, sich auf einen ellenlangen "Fragebogen" zu erklären, und ggf. beizuschreiben, trotz Anfrage habe das Ziel nicht geantwortet. Anders könnte es bei einer Staatsbehörde aussehen: Da ich den Grad der realitätsfernen Bescheuertheit dort als gering bis unerheblich ansehe, erst recht bei Pressesprechern, ist dort doch effektiv wahrnehmbar, dass "der Vorgang" geeignet ist, via Presse das Ansehen der ermittlungsbezogenen Menschen und damit mittelbar des Vereins zu tangieren. Die "Methoden" der Presse sind doch bekannt - schwülstige Berichte über vollzogene "Anzeigen" setzen fast Urteil und Guillotine, zumal Unkunde herrscht in der Öffentlichkeit, dass das erst bei unwahrem Tatsachenvorbringen strafbar ist. Gerade das Organ "SZ" hat ja auch pressenotorische Kunde über "Eidesstattliche Vericherungen", ohne aber darüber zu belehren, dass sie vor Verwendung, nämlich Vorlage bei einer dazu berufenen Stelle in einem dazu relevanten Verfahren, die Rechtsqualität und Verwendbarkeit von Toilettpapier haben). Nach erwähnten behaupteten Fakten scheint es also so, dass die betroffenen Menschen weniger als die armen Journalisten Zeit hatten, sich eine Meinung zu bilden bzw. sich ansehensbezogen rechtzeitig auf eine zu erwartende Pressekampagne einzurichten, sondern diese erst nach Vollzug wahrnehmen zu können. Der Vorgang verdient stunden- und minutengenaue Erforschung und Offenbarung. Wann und durch wen also seitens der StA und an wen bei der "Presse"  wurden Sachinformationen insbesondere über a) Tatsache der Einleitung von Ermittlungen b) deren Gegenstand c) die betroffenen Personen d) Umstände ( Ort, Zeit ) e) Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts und wie f) schriftlich? mündlich?)g) an wen, welchen Menschen und in welcher Funktion,  erteilt? Und hat die StA Chemnitz zu all diesen Umständen die Personen, gegen die die "Ermittlungen" ( oder Vorermittlungen??) geführt worden sind, informiert, insbesondere a) wann? b) überhaupt? c) Nachricht über Benachrichtigung der Presse? Mir scheint, das wäre eine aufgabenorientierte Aufgabe für Datenschutzbeauftragte. Eventuell auch der fach- oder gar Dienstaufsicht in der Justizverwaltung. Nach Stand der Dinge gilt nämlich wohl, dass der Schutz personenbezogener Daten aus dem Bereich des Dienstgeheimnisses gemindert sein soll, wenn wegen des verfassungsmäßig eingeordneten Auftrags der Presse Vorgänge von öffentlicher Bedeutung in Rede stehen. Selbst wenn man dem beitritt - das rechtfertigt nicht eine auch nur zeitliche Vorzugsbehandlung der Presse gegenüber der betroffenen Privatperson. Wir bewegen uns damit ganz grundsätzlich in verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen, auch zur Presse.

Sehr geehrter Herr Peus,

ich selbst habe mich diverse Male über verfehlte Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften geäußert, aber hier kann ich nicht erkennen, dass es im Interesse der Staatsanwaltschaft gelegen haben könnte, dass über die Einstellung großartig berichtet wird. Aber ganz abgesehen davon: Dieser Galgen wurde doch in der Öffentlichkeit (Demonstration, Vereinsheimsregal, Online-Shop) präsentiert und manche Personen/ein Verein haben sich inhaltlich damit in der Öffentlichkeit identifiziert und diesen präsentiert (ja sich sogar stolz auf einem Foto damit in Szene gesetzt). Es ist ein geradezu absurder Widerspruch, dann Datenschutz einzuklagen und die Recherche der Presse deswegen als skandalös zu schildern. Wenn die Betroffenen nicht möchten, dass über die Verbindung zwischen dieser Geschmacklosigkeit und ihrer Person/ihrem Verein berichtet wird, dann sollten sie dies nicht in der Öffentlichkeit tun.

Das enthebt die Presse nicht davon, wahrheitsgemäß auch über die Gründe der staatsanwaltlichen Einstellung zu berichten. Aber dass überhaupt berichtet wird, ist völlig in Ordnung.

Mit bestem Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Professor Müller, so wie Sie es sagen, ist dem zuzustimmen, Nur - woher wusste die Presse? Wenn durch Nachricht von der StA, dann beantworten Sie meine Fragen nicht. Ich wende mich ja gar nicht gegen die Presseveröffentlichung  zu dem ausgestellten Objekt. Nur  a) trifft es zu, dass die Presse überhaupt von dem Vorgang erst durch die StA erfahren hat? b) Und unabhängig davon: die StA muss ja wohl der Presse von aa) Einleitung von (Vor-?) Ermittlungen  bb) von der Einstellung Nachricht gegeben haben. Oder?  c) Und selbst wenn das nicht: Wie denn und auf genau welchem Weg ist denn die verfahrensbezogene Nachricht letztlich an die Presse gelangt? Etwa über "Anzeigeerstatter"? d) Selbst in letzterem Fall sieht man - der Datenschutz und Persönlichkeitsschutz der "Betroffenen" spricht dringend dafür, diese wenigstens auch, am besten mit Verfahrenseinleitung, spätestens aber alsgleich mit Einstellung genau hiervon zu benachrichtigen.  Eine verfassungsrechtliche Grundlage dafür, dass die Presse erst einmal mit zeitlichem Vorsprung Dritte "durch den medialen Fleischwolf" drehen dürfte oder dies zu beanspruchen hätte, sehe ich nicht, insbesondere nicht aus dem GG.

Manchmal genügt es, sich frei nach Ockham um die einfachste Erklärung zu bemühen: Jemand sieht den im Vereinsheim den stolz im Regal präsentierten Galgen, hält dies für eine strafbare Handlung und zeigt den Vereinsvorstand an. Die Staatsanwaltschaft überlegt sich, ob es überhaupt einen Anfangsverdacht gibt und verneint diesen.  Der Anzeigeerstatter benachrichtigt auch einen Journalisten. Der fragt im Rahmen der Recherche nochmal bei der Staatsanwaltschaft nach. Ja, es herrscht eben auch Pressefreiheit. Ich sehe nicht, wo der Daten- und Persönlichkeitsschutz irgendwelcher Betroffener berührt wäre. Und abgesehen davon: Erst (sogar finanziell) von der auch mir übertrieben erscheinenden Medienaufregung profitieren und dann sich noch als Opfer einer Kampagne darzustellen. Das wäre schon ziemlich peinlich (Ergänzung: ist auch nicht so gewesen: s.u.).

 

Wir stellen uns nicht als Opfer einer Kampagne dar. Wir kritisieren nur die Art und Weise, wie die Presse gegenseitig abschreibt und wie teilweise Interviews falsch wieder gegeben werden. Wir haben ALLE Presseanfragen beantwortet, haben Fernsehteams in unser Vereinsheim gelassen, selbst unangemeldet. Haben mit jedem Reporter der uns kontaktierte gesprochen. Haben den Journalisten der SZ angeschrieben und auf die falschen Tatsachen hingewiesen und NULL Reaktion bekommen. Das alles kritisieren wir. Wir haben nie kritisiert, dass irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt wurden oder ähnliches. Wenn wir schon so offen mit der Presse umgehen, erwarten wir auch von der Presse Objektivität, Neutralität und wahrheitsgemäße Artikel. Bereits letztes Jahr haben wir uns einer Reportage des MDR gestellt. Hier haben wir ein 4 stündiges Interview über uns "ergehen" lassen. Im nachhinein haben wir gesagt, dass was dann aus dem Interview wurde, war ok.
Der Umgang mit uns und dem Thema nun hat uns dazu veranlasst, verschiedene Journalisten und Medien uns zu verweigern, sollten hier wieder Anfragen kommen. Wir werden aber auch bei anderen Medien immer wieder zusagen. Leider sind die Medien, die wir auf die "schwarze" Liste gesetzt haben, meist auch die, die am lautesten schreien, wenn sie z.B. bei der AfD außenvorbleiben. Das sag doch dann alles, wie diese kritisierten Medien arbeiten und sie brauchen sich dann auch nicht wundern.
 

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Sehr geehrter Herr Professor Müller, nicht klar zu erkennen ist, ob Sie Fakten berichten oder Hypothesen. Also nunmehr: a) Prüfung auf Anfangsverdacht und Verneinung, das wären sogenannte "Vorermittlungen". b) Nachricht an Anzeigeerstatter. ( Schon hier müssten einem gewieften Presse- und Öffentlichkeitskundigen bei der StA die Ohren klingeln, angesichts des politpropagandistischen Umfelds einschlägiger politischer Richtung und "medialer" Ausschlachtung). c) Spätestens dies aber, wenn ein "Journalist" nachfragt. Ja, warum denn wohl? d) Bisher unerklrt oder ungeklärt blebt auch, d) woher die angeblich "vierseitige" Verfügug stammt e) an wen die StA sie abgereicht hat und f) wann. - Sie, sehr geehrter Herr Professor Müller, lassen über jeden Zweifel erhaben, wo Sie politisch inder Sache stehen. Das ist auch Ihr gutes Recht. Recherchen der Journaille sind auch deren gutes Recht. Ob Ihre Darlegungen zu angeblichen Absichten (sogar finanziell profitieren, sich als Opfer darstellen) oder sonst angeblich propagandistische Absichten des Verens bzw. dessen Vorstands real ermittelter akten entsprechen oder eher, weir scheint, insinuierende Tendenzaussagen, ist eine Sache. ( Was den Profit angeht - erwägenswert, gerade zum "Markterfolg" eines "Qualitäts"-Blattes und der Journaille, nicht wahr? Ich würde wohl Ihre Qualifikation als Medienfachmann sträflich unterschätzen,wenn ich annähme, Sie wären so weltfremd , um nicht zu sagen dämlich, dass Sie nicht genau wüssten, dass Aufreger-Propaganda-Artikel nicht nur wegen ideeller Gesinnung des Journalisten konzipiert werden, sondern auch wegen Auflagenwirkung. Zudem ist die Nähe zur Politelite -vgl. Haller, Studie 2017, ebenfalls nachhaltig ökonomisch wertvoll.). Bei der von mir postulierten frühzeitigen, mindestens Parallelinformation des Vorgangsbetroffenen wäre dem Investigativling nichts an Möglichkeiten genommen, zu erfahren, zu schreiben,was ihm gutdünkt, und wahrscheinlich sogar bei dem heutigen Tempo von elektronischer Veröffentlichung immer noch im Effekt überfallgleich. Ich begehre keine Vorabinformation des Privaten, um notwendigen Zeitvorsprung zu Entfaltung der Reaktion zu gewinnen. Wie schnell er sich auf die Nachricht einstellt, ist seine Sache. Aber die Chance sollte ihm rechtsstaatlich zustehen.

Sehr geehrter Herr Peus,
die Antwort der "Heimattreuen" sollte Sie eigentlich überzeugt haben: Diese sehen sich gar nicht als Opfer ("ahnungslose überwältigte Privatpersonen"), sondern sind mit dem Medienansturm professionell umgegangen. Insofern sind Ihre Annahmen spekulativ, nicht hingegen meine. Dass der Verein dieses Produkt 48 Stunden lang verkauft hat (nicht: verschenkt), steht auf dessen hier im Blog verlinkter Seite (auch dieser Link ist durchaus fachgerechte PR-Arbeit).

Besten Gruß

Hnening Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller, ich kenne die Präzision nicht, die dort bei der Sachverhaltsermittlung, auch zu Ausbildungszwecken herrscht. Behauptet hat der Verein, er stelle sich nicht als Opfer dar. Ich soll mit Ihren Worten sehen, dass der Verein oder "diese" sich nicht als Opfer sehen. Fraglich ist mir, was es bedeuten kann, "sich als etwas darzustellen", fälschlich oder nicht. Oder ob man sich objektiv als Opfer sieht, was etwas anderes ist als sich darstellen". - Es sind hier viele Debattenbeiträge, die sich political correct mit abschätziger und hämischer Würze zu Lasten jenes Vereins und seiner angeblichen oder wirklichen politischen Bestrebungsrichtung ergehen. Das alles ist mir inhaltlich  völlig wurscht, nur abgesehen davon, dass mir natürlich klar ist, dass genau diese Tendenz geeignet ist, eine solche Sache zum medialen "Aufreger" zu machen. Diese Tatsache wiederum müsste eigentlich auch einem Staatsanwalt klar sein. -  Anlass für meine verfassungsrechtlich orienterte Frage waren Tatsachenbehauptungen des Vereins, 10.12.2017 15:56 h, wie folgt:

  1. Die SZ war für ein Porträt des Vereinsvorsitzenden im Frühjahr 2017 im Vereinsheim des Vereines "Heimattreue Niederdorf e.V." und hat einen dieser Galgen dort auf einem Regal gesehen. Dieser Reporterin wurde die komplette Geschichte des Galgens erzählt.Zitat Ende. Richtigkeit dessen unterstellt, war also die Tatsache der Objektaufstellung und -darbietung der sog. "Reporterin" der SZ bekannt, und zwar seit Frühjahr 2017. Diese Kenntnis kann folglich nicht erstmalig erst durch Verfahrenseröffnung bzw. Einstellung seitens der StA verursacht worden sein. Weitere Behauptung ist allerdings: "
  2. Es gab wohl eine Anzeige gegen den Vereinsvorsitzenden des Vereines "Heimattreue Niederdorf e.V." bei der Polizei, wo die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat. Von dieser Anzeige erfuhren wir erst aus der SZ. Woher hat die SZ diese Info, wenn noch nicht einmal die Betroffenen davon wußten?" Zitat Ende. Genau dies, allein dies und nur dies ist Anlass für meine Hinterfragung und rechtliche, auch verfassungsorientierte Überlegung. Schafft man es im heutigen Debattenzustand angeblich juristischer Kunde, a) exakt diese richtig und nachvollziehbare Frage in tatsächlicher Hinsicht zu beantworten? b) zu den mehreren denkbaren Varianten des Geschehensablaufs, die ich genannt habe, die genau gefasste Frage wahrzunehmen, zu erörtern, zu prüfen und Stellung zu nehmen. Trifft es zu, dass "die Staatsanwaltschaft" von Einleitung von(Vor-?)Ermittlungen zu genau einem Sachverhalt und Person eines eventuell zu Beschuldigenden sowie Einstellung mangelsTatverdachts a) nur den Anzeigeerstatter (falls so geschehen) b) auch von vornherein "Presse" (falls geschehen) c) oder jedenfalls nach Rückfrage einer "Presse"/Journalist  diesen zu diesen Begebnissen (Tatsachen!) Tatsachenonformation geben darf, aa) ohne dass überhaupt durch die StA  bb) jedenfalls bevor die betreffende Person ebenso ud zeitgleich davon durch die StA in Kenntnis gesetzt worden ist? Der Anlassfall ist völlig ohne jede Rücksicht auf konkrete weitere Umstände, namentlich konkreter politischer Tendenz, Anlass, diese Fragen generell zu stellen und zu beantworten. Ist es auf deutschem Juristen-, Akademiker-, Promotions- oder gar Hochschulniveau noch möglich, eine solche Rechtsfrage zu verstehen? Die Fragestellung durch den Verein ist eigentlich so klar, dass man sie verstehen können müsste. Für die Beantwortung gibt es einige mir feststehend erscheinenede Parameter: Handelt es sich um ein personenbezogenes Datum? Ist es geeignet, eine Person in ihrem sozialen Geltunganspruch zu tangieren? ( Und dabei ist es mE Sache der Person, abzuwägen, ob die für sie erfreuliche Tatsache der Einstelllung mangels Tatverdachts oder die Tatsache, dass überhaupt "staatsanwaltlich" gegen sie (vor-) ermittelt worden ist, als bedeutsamer eingeschätzt wird).  War sie Gegenstand des Dienstgeheimnisses der StA? Ist die Tatsache einer (Vor-) Ermittlung in einer Sache, die wegen erkennbarer Zuordnung zu aktuell höchst divergent öffentlich debattierten politischen Zusammenhängen Gegenstand rechtserheblich öffentlichen Interesses ist oder jedenfalls sein kann? (Dies bejahe ich, mit der Folge, dass prinzipiell der Presse Auskunft gegebenwerden durfte). Letzteres aber eher nicht ohne vorherige Rückfrage beim Betroffenen (rechtliches Gehör), und keinesfalls einseitig und vorab nur Information an die Presse. Folglich war nach dieser Beurteilung bei entsprechendem Ablauf im Stadium der Nicht- bzw. Noch-Nicht-Information des Betroffenen die Tatsachenmitteilug durch die StA rechtswidriger Bruch des Dienstgeheimnisses. Das von mir je durchaus anerkannte sog. "öffentliche Interesse" manifestiert sich ja in der medialen Ausschlachtung. Es kann hier dahnstehen, ob man die Reaktion des Vereins ebenfalls als propagierendes Ausschlachten wertet. Denn nicht sein, sondern nur(!!) die Auswertung durch Presse wäre von Preisgabe der Sachinformation durch die StA kausal ermöglicht worden und verursacht worden, nicht die des Vereins. (Letztere nur mittelbar, weil natürlich auf dem Transport über die mediale Darstellugn auch dies bekannt wurde).

Sehr geehrter Herr Professor Müller, ergänzend noch: Ob die StA ein "eigenes" Interesse an der Veröffentlichung haben mochte, ist mir hier ziemlich wurscht (das betrifft die anderweitig ventilierte Frage nach der Befugnis, im Behörden-/Staats-/Parteieninteresse Wind durch den Weg über die "öffentliche Meinung" zu machen.). Hier ging es um private Interessen von betroffenen Bürgern. Seit den Entscheidungen zur Sache Wulff u. anderen Verfahren wissen wir, dass die Befugnis von Staatsorganen zur Offenbarung von, ggf. auch personenbezogenen, Dienst- und Amtsgeheimnissen "wg.Pressefreiheit" und Informationsanspruch der Presse wegen deren Funktion zur demokratischen öffentlichen Meinungsbildung je nach öffentlicher Bedeutung bestehen kann.  Aber eine verfassungsrechtlich abgesicherte Pflicht, eine investigativ-überraschende Überwältigung des ahnungslosen Privaten Betroffenen zu organisieren bzw. zu ermöglichen, sehe ich definitiv nicht. Nicht einmal eine Berechtigung, im Gegenteil! Wenn nicht Vorrang, dann besteht mindestens gerade auch in zeitlicher Hinsicht Pflicht zur spätestens gleichzeitigen Nachricht an Betroffene.

Sehr geehrter Herr Peus,

"Überwältigung des ahnungslosen Privaten"? Erst - wenn auch vielleicht nur symbolisch gemeint -  gewählte Politiker mit dem Tod zu bedrohen bzw. mit dieser Auffassung öffentlich zu sympathisieren, und dann sich als "ahnunglos überwältigt" zu gerieren, wenn die Presse darauf aufmerksam wird? Man kann es auch übertreiben. Die ach so schlimm Betroffenen wollten doch diese Aufmerksamkeit. Wer stellt denn so ein Ding in sein Vereinsheims-Regal, wenn nicht als bewusste Provokation und als Darstellung, wie und was man in diesem Vereinsheim als "Heimattreuer" so denkt?

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller, "ahnungslos" weswegen? Es geht um den Fakt des behördlichen Ermittelns und der Ergebnisfindung hierzu, auch der Verlautbarung seitens der Behörde. Als ob das keine Fakten wären. Und jetzt können Sie sagen, die Tatsache der Objektdarstellung wäre ja auch ohne StA recherchierbar gewesen . Gewiss. Meine Frage zielt aber auf die Mitwirkung der Behörde bei dem Informationstransport  ( wegen des Objekts, anscheinend ja nicht, weil dazu ein Anzeigeerstatter, der eventuell einschlägigsten politpropagandistischen Orientierung ja anscheinend wusste), aber: vom Fakt des behördlichen Verfahrens. Wäre es so (Faktenfrage), dass der "JOurnalist" von Objekt und Aufstellungsort überhaupt erst durch die StA erfahren hätte - dann ist zurückzugreifen auf die algemeine Kausalitätslehre im Straf-und Zivilrecht: Kein Täter kann sich darauf berufen, auf seine kaussle Verusachung komme es nicht an, weil ja ansonsten  ein  anderer dieselbe Handlung, beispielsweise Information, getan hätte. Vieleicht ist hilfreich, daran zu erinnern, dass eine Behörde, staatliche Instanz, direkt an Grundgesetz und Grundrechte gebunden ist, sollte das außer Erinnerung geraten sein.

Täusche ich mich, oder ist das Ganze im Grunde genommen mal wieder nur eine Medienblase, die nur der Pegida-AfD-Fraktion die sehnlichst erheischte öffentliche Aufmerksamkeit verschafft?

Sehr geehrter Herr Würdinger, "Qualitäts"-Presseprodukte leben doch von Medienblasen. Das bestätigt sich hier ja auch. Wundert das? Sie ergötzen sich ( und die Auflagenzahl) doch genau dadurch, dass sie Medienblasen produzieren. Denn welche objektive Bedeutung hätte denn in einer Vereinsvitrine ein Figürchen an sich?

Kommen wir zu dem anderen Thema, der Strafbarkeit des Tuns mit dem fraglichen Objekt/Ausstellungs-/Verkaufsgegenstand. Es war schon gesagt, dass Fischer sehr präzise gliedert und Tatbestandsmerkmale prüft. Bisherige Stellngnahmen dazu ergossen sich divergent in  geschmäcklerischen Variationen des Mild- oder Schlimmfindens. Was auch Fischer außer Betracht lässt, ist die Frage nach der Verstehbarkeit im allgemeinen Verständnishorizont, so wie wir Juristen ja bereits im 1. Semester die Auslegung nach dem Empfängerhorizont lernen. Man kann selbstredend die plastisch gefasste und mit Namensschild personell zugeordnete Aussage "ernst" nehmen. Wenngleich symbolhaft es schon deshalb bleibt, weil ein feister Hals nicht in die Schlinge konkret des Objets passt und auch die Höhe nicht für den Vollzug genügt. Aber - nimmt die allgemeine Wahrnehmerschaft das als Sachaussage der Verwendung des Richtmittels ernst? Mindestens liegt nahe, Umfeld und "Gewöhnung" an knallige Aussagen in Betracht zu ziehen. Gewiss, im 19. Jahrundert hat es wohl mindestens einen Fall (österr. Minister) gegeben, bei dessen Erscheinen der Pöbel nicht nur "à la lanterne" brüllte, sondern ihn auch mit definitivem Effekt aufhängte. Da erwiesen sich die Worte der konkret zusammengepeitschten Menge als verbatim wirksam. Nehmen wir die jüngere Zeit der jetzt, wenn auch "schon länger hier Lebenden" - diese Beschreibung gehört ja zu dem, was bei manchen Missvergnügen hervorruft - , so finden wir, mit deutlich reduzierter medial geblasener Empö, etwa "Galgen, mit Puppen dranhängend, UND jeweils Namenschildern mit Vornamen von drei Regierungsmitgliedern der Bundesregierung und auf den Puppenkopf angebracht Bilder/Photo/Karikaturen der Gesichter der konkreten drei Menschen". Nahe dazu ist  die öffentlich demonstrationszugehörig vorgezeigte Guillotine mit Ministernamen. Verbal über Himmer/Goebbels/Freisler hinausgehend ein Ministerpräsident, der -nicht in der Hektik einer Rede, sondern gepflegtem Interview mit einem "Qualitäts"-Möchtegern_Presseorgan sagt, über Menschen, die in zwei Fällen demonstriert und gerufen haben (in einem der beiden Fälle dazu noch eine Brandtstiftungsstraftat, ohne Gefahr für menschliches Leben in concreto, erst recht ohne Leibesschaden): "Das sind keine  Menschen, die so etwas tun. Das sind Verbrecher".  Und was tut man mit, ja was, die keine Menschen sind? Bereits Untermenschen wurden getötet. Freisler sprach Verurteilten für die Zeit bis zur Hinrichtung die Ehre ab, das Menschsein nicht. Man sieht - das ist heutzeitig noch steigerbar. Die Empö von Empö-Geneigten war in allen Fällen stark reduziert, um es vorsichtig zu sagen. Vor allem bei den einschlägig Empö-Interessierten. Aber sonst - Empö, Empö, Empö. "Lügenpresse"? Empö, Empö, Empö! nun ja, "Lügenauer" - Dr. Kurt Schumacher Ex-MdR, danach MdB, 1949, Wahlkampf. "Volksverräter"? Empö, Empö, Empö noch und nöcher. "Bundeskanzler der Alliierten" - was streng nach Hoch- und Landesverrat riecht. Bundestag Nov. 1949. "Merkel muss weg!" - Empö, Empö, Empö. Nun ja, "Der Dicke muss weg" - Wahlkampf ca. 1957 im Saarland. Eine gewisse heutzeitige monodimensional und monodirektional hyperventilierende Empörungsorgie sollte die Einordnung in solches Umfeld des anderweitig Wahrgenommenen vollziehen und dann erst wägen.

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