beA - Handlungsbedarf

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 22.12.2017
Rechtsgebiete: IT-Recht2|4676 Aufrufe

Eigentlich hatten wir Handlungsbedarf beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach ab 1.1.2018 gesehen. Aktuell informiert die Bundesrechtsanwaltskammer, das kurzfristig ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat ab heute nicht mehr gültig ist und deshalb ein neues Zertifikat installiert werden muss.

Einzelheiten einschließlich einer ausführlichen Anleitung sind im Sondernewsletter der BRAK zu finden, den Sie hier abrufen können. Wer die Anwendung zur Nutzung des beA schon installiert hat, sollte also kurzfristig, spätestens vor der nächsten Nutzung, das neue Zertifikat installieren.

Kolleginnen und Kollegen, die beA noch nicht installiert und noch nicht die erste Registrierung durchgeführt haben, sollten dies alsbald nachholen. Ab 01.01.2018 gilt die berufsrechtliche Pflicht, die für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs notwendigen Einrichtungen vorzuhalten und zum Empfang von Nachrichten bereit zu sein. Ab 02.01.2018 ist daher mit Posteingängen im beA ernsthaft zu rechnen. In erster Linie können Kolleginnen und Kollegen, die den sicheren und geschützten Übermittlungsweg nutzen wollen, Nachrichten senden. Auch die Justiz wird sicherlich bald davon Gebrauch machen. Die hessische Justiz sendet schon jetzt fleißig Kostenrechnungen und spart damit erhebliche Portokosten.

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2 Kommentare

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ACHTUNG! Nicht installieren!

Bei der Nachricht, die im Namen der BRAK durchs Internet geistert, handelt es sich offenkundig um eine betrügerische Nachricht. Wer (entgegen den berechtigten Warnungen des Computers!) so ein dahergelaufenes Zertifikat installiert, ohne seine Authentizität sicherzustellen, öffnet auf seinem Computer Tür und Tor für gefälschte Seiten, die sich auf Online-Banking usw. auswirken können.

Die BRAK hat einen seriösen Dienstleister mit der Umsetzung des beA beauftragt. Der verwendet in der richtigen (und bisher funktionierenden) Version ein Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle signiert ist, und braucht nicht zigtausende Anwender aufzufordern, suspekte "selbst-signierte" Zertifikate zu installieren.

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Es wird noch schöner: die bauen AGPL-Code ein, ohne den Quellecode offen zu legen (nichtmal ein Lizenzhinweis).
Damit ist die Lizenz erloschen - Nutzung und Verbreitung ist illegal.

Sieht irgendwie nach gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung aus. Raubkopierer.

 

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