Anschaffungskosten eines ungarischen Professorentitels keine Betriebsausgaben

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 10.01.2018

40.000 Euro plus 7.600 Euro Umsatzsteuer hatte der selbstständig tätige Zahnarzt an Vermittlungsgebühr bezahlt. Für 30 Stunden/Semester Lehrtätigkeit als Blockveranstaltungen an der humanmedizinischen Fakultät einer Universität in Ungarn durfte er als Gastprofessor die akademische Würde Professor führen. Das in drei Raten zahlbare Honorar wollte er als Betriebsausgaben im Rahmen seiner Einkünfte aus selbstständiger Arbeit geltend machen. Das Finanzgericht Münster bestätigte die Versagung des Betriebskostenabzugs (Urteil v. 13.10.2017 – 4 K 1891/14-F).

Der Argumentation des Finanzgerichts Münster ist zu folgen. Zwar hat der Professorentitel eine gewisse betriebliche mit Veranlassung, wird aber von privaten Motiven überlagert. Grundsätzlich anders ist dies bei den ebenfalls in der Entscheidung geschilderten Qualifizierungen und Qualifikationen des Zahnarztes, "insbesondere im Bereich der zahnärztlichen bzw. oralen Implantologie, dem Zahnerhalt, der zahnärztlichen Prothetik und der ästhetischen Zahnheilkunde." Wie bei anderen Fortbildungsaufwendungen auch dienen die damit verbundenen Aufwendungen der Sicherung der Einnahmen und sind damit Betriebsausgaben. Selbst die Aufwendungen für Beiträge in medizinischen Fachzeitschriften und die Vortragstätigkeit auf wissenschaftlichen Fachtagungen, die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Redaktionsbeirat in drei Fachzeitschriften und die Mitgliedsbeiträge in mehreren nationalen und internationalen Fachgesellschaften, die der Zahnarzt aus Nordrhein-Westfalen leistete, sind Betriebsausgaben. Selbst wenn aus der wissenschaftlichen Tätigkeit direkt keine Einnahmen fließen, dienen diese Nebentätigkeiten der eigenen Qualifikation und sind damit durch die selbständige Tätigkeit veranlasst.

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Woher die Erkenntnis kommt, der Erwerb des professorntitels sei von "privaten Motiven überlagert", wird ewig unerklärtes Geheimnis des Gerichts bleiben. Eine Kontrollfrage etwa: hätte der Arzt die Aktion wohl auch im Ruhestand betrieben und bezahlt?

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