Einreise in die USA: Wann darf das Laptop/ Smartphone eines Anwalts durchsucht werden?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 26.01.2018
Rechtsgebiete: Strafverfahrensrecht1|4046 Aufrufe

Für viele, die in die USA reisen (oder die hierhin zurückkehren), ist das ein leidiges Thema – auch wenn das Risiko Durchsuchung durch die US Customs and Border Patrol (CPB) derzeit praktisch nicht sehr hoch ist. Aber man kann sich nie sicher sein. Das Risiko der Durchsuchung betrifft Smartphones, Laptops, Kameras, Tablets, Mediaplayers. CDs usw.

Für einreisende Anwälte stellt sich das Problem, dass bei einer solchen Durchsuchung durch die Einreisebehörden auch Mandatenkommunikation aufgedeckt werden könnte. Der Schutz der Anwaltskommunikation mit dem Mandanten ist grundsätzlich „privileged“ und hat sogar Verfassungsrang. Allerdings hat der US Supreme Court in Flores-Montano, 541 U.S. at 154 auch entschieden, dass die Erwartung an den Schutz der Privatsphäre an der Grenze geringer ist als im Inland.

Die ABA (American Bar Association) ist in der Angelegenheit aktiv und rängt auf neue Richtlinien für die Einwanderungsbehörden zur Behandlung von solcher privilegierten Kommunikation (Schreiben hier).  Als Antwort gibt es jetzt eine neue Direktive für US Customs and Border Patrol  (CBP) vom 04.01.18 mit einigen Klarstellungen.

Darin heißt es u.a.:

  • Der betroffene Anwalt muss CBP ausdrücklich auf „privileged information“ hinweisen.

  • CBP muss daraufhin die als „privileged“ bezeichnete Kommunikation trennen. Dafür kommt ein so genanntes Filter Team zu Einsatz.

  • Nach Abschluss der CBP-Überprüfung werden, sofern keine Materialien identifiziert werden, die auf eine unmittelbare Gefahr für die innere Sicherheit hindeuten, die Kopien der von CBP gespeicherten Materialien vernichtet, mit Ausnahme von Kopien, die in Abstimmung mit dem CBP Associate / Assistant Chief Counsel ausschließlich zur Erfüllung einer Speicherpflicht (litigation hold) oder anderer gesetzlicher Vorschriften gemacht werden.

  • Bei Vorlage eines elektronischen Geräts, das Informationen enthält, die durch einen Zugangscode oder eine Verschlüsselung oder einen anderen Sicherheitsmechanismus geschützt sind, kann der CBP Officer weiterhin die Unterstützung des Einzelnen bei der Präsentation des elektronischen Geräts und der darin enthaltenen Informationen verlangen, der eine Überprüfung des Geräts und seines Inhalts ermöglicht.

  • Passwörter zu einem Cloud Zugang, wie Daten möglicherweise gespeichert sind, dürfen jedoch nicht abgefragt und genutzt werden.

  • Die Passwörter dürfen nur für die Durchsuchung genutzt werden und müssen dann gelöscht werden.

Vielleicht sollten Anwälte neben einem Anwalts-Mitgliedausweis diesen Text ins Reisegepäck für die USA packen. Ein Abspeichern in der Cloud aller mandantenbezogenen Daten könnte hilfreich sein, so dass Tablet und Laptop zuhause bleiben können. Zumindest sollte der Anwalt wissen, wo was elektronisch gespeichert ist.

Haben Sie Erfahrung mit einer Durchsuchung durch die US Customs and Border Patrol, die Sie hier im Blog teilen wollen?

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