Betrüger, die sich als Übersetzer ausgeben – kein seltener Fall

von Peter Winslow, veröffentlicht am 06.02.2018

Täglich landen in meiner Inbox die Lebensläufe anscheinend hochqualifizierter Übersetzer und Übersetzerinnen. Gestern um 17:15 Uhr schickt mir eine gewisse Frau Jeanne S. ihren Lebenslauf – ihren »C.V«, wie sie ihn in großen, fettgedruckten Buchstaben titulierte – zur Ansicht. Sie sei Spanierin, die in der Ukraine, Deutschland und Spanien aufgewachsen sei, und sie scheint imponierend sprachbegabt zu sein: Sie habe zwei Muttersprachen, Deutsch und Spanisch, und könne Englisch auf hohem Niveau (Ukrainisch oder Russisch kann sie nicht?). Sie gibt auch an, »up to now« mehr als 1.000.000 Wörter übersetzt und mehr als 700.000 Wörter lektoriert zu haben sowie regelmäßig 3.000 Wörter am Tag zu übersetzen. Sie soll also ein ansehnliches Tagespensum bemeistern, das durchaus eine vollzeitige Übersetzungstätigkeit voraussetzte.

Ihre Angaben sind umso imponierender, da sie laut ihrem Lebenslauf das alles nebenher als Langzeitstudierende schafft, die von 2012 bis heute ihr MA in »International Information Management – Linguistics and Intercultural Communication« an der Universität Hildesheim macht. Am imponierendsten ist aber nicht, dass sie vor dem MA-Studium, also zwischen 2000 und 2010, den Job zwölf Mal gewechselt (sie war unter anderem mal Sekretärin mal »manageress« mal Hotelfachkraft und mal Personellerin) oder dass sie als Dolmetscherin bei einer Rolling Stones-Konzert im Juni 2007 mitgewirkt hat. Am imponierendsten ist ihr Wortpreis. Er liegt weitaus unter 30 % des Marktwerts.

Frau Jeanne S. möchte nun als kostengünstige Übersetzerin Teil meines Teams werden und wünscht sich ausdrücklich, dass ich bei Fragen etc. nicht zögere, sie zu kontaktieren (»through e-mail, preferably«). »My background and experienced [sic] could be of benefit to your company, why wait?«, fragt sie. … Why wait? Weil der zusammengewürfelte Eintopf aus angeblich erfolgreicher Übersetzungstätigkeit, scheinbar endlosem Studieren, unfreiwillig komischer Angabe, als Dolmetscherin bei einem Rolling Stones-Konzert mitgewirkt zu haben, und selbstaufopfernder Bereitschaft, für Spottpreise zu arbeiten, nicht wirklich schmeckt und zur Vorsicht mahnt. Denn es stellen sich so viele Fragen … wie zum Beispiel: Wenn sie so erfolgreich ist, warum liegt ihr Wortpreis weitaus unter 30 % des Marktwerts? Ist sie wirklich eine Langzeitstudierende mit etwa achtzehn Jahren Berufserfahrung unterschiedlichster Prägung? Und hat sie auf dem Rolling Stones-Konzert konsekutiv oder simultan mitgesungen?

Der Spannung habe ich nachgegeben und bin zur Tastatur gegriffen. Enttäuscht, dass es bei Youtube kein Video von Frau Jeanne S. auf der Bühne beim Dolmetschen gibt, musste ich mich mit einer Google-Suche zufrieden geben. Aus dieser ging hervor, dass sich Frau Jeanne S. die Qualifikationen einer anderen Person angeeignet und in einem neuen Lebenslauf etwas »eingepasst« haben soll und dass dies leider keinen seltenen Fall darstellt.

Laut unterschiedlichen Webseiten sieht der typische Fall etwas wie folgt aus: Der Übersetzer oder die Übersetzerin

  • benutzt eine kostenlose E-Mail-Adresse (z. B. Gmail, aber Yahoo oder Hotmail scheinen auch typisch),
  • schickt ihren Lebenslauf als Word-Datei, die zuletzt weit in der Vergangenheit geändert wurde,
  • hat Eigenschaften nicht aus der Word-Datei gelöscht, die eine andere Person bzw. einer Firma als Autor der Word-Datei angeben,
  • wünscht ausdrücklich nur E-Mailkontakt,
  • gibt keine weiteren Kontaktdaten im Lebenslauf an (weder Telefon noch Adresse),
  • korrigiert offensichtliche Tippfehler nicht,
  • setzt unterschiedliche Schriftarten in augenscheinlich sporadischer Art und Weise ein bzw. vereinheitlicht die Formatierung nicht,
  • behauptet, (manchmal sehr) unterschiedliche Berufserfahrungen bereits gesammelt zu haben,
  • gibt an, in unterschiedlichen Ländern zur Schule gegangen zu sein
  • und so weiter.

Einzeln und für sich genommen wäre eins dieser aufgeführten Merkmale nicht notwendigerweise ein Grund zur Verdacht. Aber sie werden verdächtig, wenn sie zusammen mit den konkreten, im Lebenslauf gemachten Angaben, wie den bereits oben ausgeführten, zu einem unglaubwürdigen Gesamtbild der Tätigkeit des Übersetzers bzw. der Übersetzerin führen.

Übertragen auf unsere Frau Jeanne S. ist das sich ergebende Bild wirklich unglaubwürdig. Aus den konkreten, im Lebenslauf gemachten Angaben geht hervor, dass Frau Jeanne S. – um die obigen Ausführungen sehr knapp zusammenzufassen – eine erfolgreiche Freiberuflerin und Langzeitstudierende mit zwei Muttersprachen und achtzehn Jahren Berufserfahrung unterschiedlichster Prägung sei, die trotz ihrer Erfahrung für weniger als 70 % des Marktwerts der von ihr angebotenen Leistungen arbeitet. Hinzu kommt, dass man in ihrem Fall bei fast allen oben angeführten Punkten ein Haken setzen kann: Frau Jeanne S.

  • benutzt eine Gmail-Adresse, die – wenn gegoogelt – direkt zu einem Scammer-Alert führt,
  • hat ihren Lebenslauf im Jahr 2013 in Umlauf gebracht und seit dem Zeitpunkt nicht einmal geändert, geschweige denn aktualisiert,
  • hat es versäumt, die Eigenschaften in der Word-Datei ihres Lebenslauf zu ändern, sodass die Vermutung aufgehen lässt, dass ihr Lebenslauf nicht von ihr, sondern von einer Person namens »Heba« von der Firma »alsayra« stammt,
  • möchte Teil eines Teams werden, ist aber wegen der Nicht-Angabe ihrer Telefonnummer nur per E-Mail und nicht telefonisch erreichbar,
  • ermöglicht aufgrund der Nicht-Angabe einer Adresse keine in Deutschland ordnungsgemäße Abrechnung für erbrachte Leistungen,
  • hat weder Tippfehler korrigiert noch Formatierung vereinheitlicht,
  • ist »dreiländig« aufgewachsen
  • und so weiter.

Mit anderen Worten: Zur Entlarvung eines Betrügers reicht es nicht aus, eine Mehrzahl der angeführten Punkte abhaken zu können, man muss auch Unsinn finden, der sich unter Umständen tief in den gemachten Angaben birgt.

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4 Kommentare

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Soweit mir bekannt ist, gibt es zwei Varianten. Erstens wird die Arbeit zwar gemacht, aber die Qualität wäre dermaßen schlecht, dass man die Arbeitsergebnisse rügen müsste. Zweitens wird nach einer prozentualen Vorauszahlung gefragt (üblicherweise über PayPal). In beiden Fällen wird die Übersetzung wahrscheinlich an einen Subunternehmer weitervergeben, der für noch weniger Geld arbeitet. Die Probleme bei dieser Variante sind potential endlos. In erster Linie steht naturgemäß die Vertraulichkeit: Ob eine Vertraulichkeitsvereinbarung bzw. Vertraulichkeitsvereinbarungen bzw. eine ordnungsgemäße (und freilich geboten kurze) Vertraulichkeitskette besteht. 

Persönlich kenne ich nur einen tatsächlichen Fall vom Hörensagen (Ironie einer Hörensagenskette?): Da wurde der Betruger bezahlt, hat aber seinen Subunternehmer nicht bezahlt und diesen sogar mit einer Klage (bescheuert, ich weiß) bedroht, wenn der Subunternehmer weiter auf die Zahlnung für die von ihm erbrachten Leistungen beharrt. Auch wurde gedroht, den Endkunden zu kontaktieren, was für Subunternehmer ein absolutes No-Go in der Branche ist. Man weiß nicht, was dem Endkunde mitgeteilt worden wäre, aber man denkt sich schon ein paar unschöne Szanarien aus.

Man verzeihe mir, wenn es nach Häme klingt, einem Übersetzer seine sprachlichen Fehler vorzuhalten. Aber, die Äußerung

>Der Spannung habe ich nachgegeben und bin zur Tastatur gegriffen.<

scheint mir nicht korrekt zu sein. "Greifen" funktioniert nur mit einer Form von "haben", nicht von "sein".

0

Leider mache ich immer noch diese kleinen Fehler. Vielen Danke für den Hinweis.

Mit besten Grüßen
Peter Winslow

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