Datenzugriff der Behörden auch außerhalb der EU – folgt Brüssel jetzt den Amerikanern?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 27.02.2018

Heute ist mündliche Verhandlung im spannenden Revisionsverfahren U.S. v. Microsoft vor dem US Supreme Court. Hierbei geht es um die grundsätzliche Frage, ob und wann strafrechliche Ermittlungsbehörden auf Daten zugreifen können, die auf einem Server in Irland belegen sind (vgl. zur Entwicklung Spies in ZD 2014, 346; ZD 2015, 04588; ZD 2016, 480; ZD Aktuell 2017, 05829). Der deutsche Handelsbeauftragte (BDI/IHK) hat sich vor dem höchsten US-Gericht mit einem Schriftsatz amicus curiae für Microsoft ins Zeug gelegt. Die Entscheidung hat erhebliche Konsequenzen für den Datenverkehr weltweit. Die EU steuert mit Art. 48 DS-GVO einen Kollisionskurs. Dort heißt es:

„Jegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die Übermittlung oder Offenlegung personenbezogener Daten verlangt wird, dürfen unbeschadet anderer Gründe für die Übermittlung gemäß diesem Kapitel jedenfalls nur dann anerkannt oder vollstreckbar werden, wenn sie auf eine in Kraft befindliche internationale Übereinkunft wie etwa ein Rechtshilfeabkommen zwischen dem ersuchenden Drittland und der Union oder einem Mitgliedstaat gestützt sind.“

Interessant ist, dass EU Kommissarin Jourova gerade jetzt kundtut, dass die EU erwägt, ebenfalls eine Gesetzesmaßnahme zu erlassen, um außerhalb der EU auf Daten zugreifen zu können. Der Gesetzentwurf soll Ende März fertig sein. Sie sagte gegenüber Reuters, das Gesetz würde für Taten gelten, die mit einer Mindeststrafe von drei Jahren bestraft werden, um zu gewährleisten, dass schwere Verbrechen wie Terrorismus und Drogenhandel erfasst werden, die Gespräche sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Was meinen Sie: Was steckt dahinter? Hat die EU Kommission den Streit mit den USA aufgegeben? Will sie die USA an den Verhandlungstisch für einen neues Rechtshilfeabkommen (MLAT) zerren? Oder denkt sie nur realitisch?

Weiter gedacht: Welche Auswirkungen hat die Entwicklung in den USA und in Brüssel u.a für das Cloud Computing, wenn die Strafverfolgungsbehörden weltweit in Datenbanken ermitteln können? Kommt das Territorialprinzip beim Datenschutz an seine Grenzen? Was wird aus dem Art. 48 DS-GVO?

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2 Kommentare

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Hier eine Zusammenfassung des Oral Argument:

https://www.reuters.com/article/us-usa-court-microsoft/u-s-supreme-court-wrestles-with-microsoft-data-privacy-fight-idUSKCN1GB0GY

Schwer vorherzusagen, wie die Sache vor dem Supreme Court ausgeht. Vielleicht rafft sich der Kongress bis Juni doch noch zu einem Gesetz auf.

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