Arbeit ist Arbeit - Freizeit ist Freizeit

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.03.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht2|3878 Aufrufe

...nicht ganz so ist das mit der nachfolgenden Entscheidung, auf die ich aufmerksam machen möchte. Habe die anlässlich anderer Recherchen in Beck-Online gefunden und möchte zumindest den Tenor der Entscheidung einmal hier bringen. Es ging um einen Fall in Belgien. Dort wollte eine Transportfirma einen Erlass für nichtig erklären lassen, nach dem eine Geldbuße verhängt werden kann, wenn der Fahrer eines LKW seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Ist also vor allem auch Arbeitsrecht. Der EuGH schlägt sich da auf die Seite der Fahrer:
 
Art. 8 VI und VIII der VO (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.3.2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen Nr. 3821/85/EWG und Nr. 2135/98/EG des Rates sowie zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 3820/85 des Rates ist dahin auszulegen, dass ein Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten i.S.v. Art. 8 VI dieser Verordnung nicht in seinem Fahrzeug verbringen darf.
 
EuGH (Zehnte Kammer), Urteil vom 20.12.2017 – C-102/16 (Vaditrans BVBA/Belgischer Staat), BeckRS 2017, 136156.
 
 

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2 Kommentare

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"schlägt sich da auf die Seite der Fahrer" kann ich nicht nachvollziehen. Denen wird es bloß schwerer gemacht. Im Zweifel müssen sie nun auch noch  im Freien schlafen... oder verstehe ich da etwas falsch?

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