Neues Skript Internetrecht kostenlos

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 11.03.2018
Rechtsgebiete: IT-Recht5|15371 Aufrufe

Eine Rezension von Herrn Dingeldey (danke!) statt Eigenlob

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (März 2018) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Nach knapp einem Jahr erschien kürzlich die aktualisierte Ausgabe des Skriptum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommuniaktions- und Medienrecht der Universität Münster. Üblicherweise erscheint dieses Werk halbjährlich. Diesmal liess sich Hoeren fünf Monate länger Zeit. Eine Herbstausgabe 2017 schien auch nicht notwendig, schaut man sich die aktuelle Ausgabe an. Viel getan hat sich in dem knappen Jahr seit April 2017 nicht. Der Umfang des Skripts ist gegenüber der Vorauflage zwar voluminöser geworden: aus 630 Seiten wurden 689. Die zusätzliche Fülle ist jedoch einem ausführlichen Literatur- und Abkürzungsverzeichnis zum Anfang der .pdf-Datei geschuldet. Auch die Anzahl der Fußnoten hat deutlich zugenommen, und diese bergen die wirkliche Entwicklung im Internetrecht: aus 2.962 wurden nun 3.161 Fußnoten. Hoeren hat vornehmlich neue Rechtsprechung eingearbeitet und zahlreiche Textstellen überarbeitet. So fand unter anderen eine EuGH-Entscheidung (Urt. v. 26.04.2019 – C-527/15) zu Urheberrechtsfragen hinsichtlich der »Öffentlichen Wiedergabe« bei der Zugänglichmachung von Webseiten durch vorinstallierte Add-ons, sowie die BGH-Entscheidung (Urt. v. 21.09.2017 – I ZR 11/16, Fn 809) zur »Öffentlichen Wiedergabe« Eingang. Leichte Überarbeitungen finden sich beispielsweise in den Abschnitten über Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften und das Darknet. Im Abschnitt über Auswirkungen der DSGVO findet die Beschließung des DSAnpUG vom 27. April 2017 Erwähnung, die die Ersetzung des BDSG durch das BDSG (neu) in die Wege leitet. Verloren gegangen sind bei alle dem die letzten zehn Seiten der Vorausgabe, die die Mustervorschläge für unter anderem den Vertrag zum »Erwerb von Musikrechten für die Online-Nutzung« und AGB-Vorschläge enthielt.

Wie immer können wir das Skriptum Internetrecht von Thomas Hoeren wärmstens empfehlen. Das Manuskript steht – wie übrigens seine archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die zukünftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft weit über EUR 100,–; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skriptum Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

Vorauflagen und weitere Skripte (darunter das Skriptum IT-Vertragsrecht) finden Sie ebenfalls auf Seiten des Instituts.

http://domain-recht.de/domain-recht/buchtipp/buchtipp-neuauflage-von-pro...

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5 Kommentare

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Ich kann mir garnicht vorstellen, wie viel Arbeit da rein geflossen sein muss. Bemerkenswert, so ein umfangreiches Werk kostenlos anzubieten. Meinen Respekt und vielen Dank!

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Ich habe übrigens eine Korrektur: Im Literaturverzeichnis wird ein Lutz Meyer-Grossner zitiert; der Mann heißt Meyer-Goßner. :)

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