Von Unterschriften und Übersetzungen

von Peter Winslow, veröffentlicht am 14.03.2018

Dieser kurze Beitrag handelt von einem langweiligen, aber wichtigen Thema: Unterschriften, jenen schnörkeligen Linien am Ende manchen Schriftstücks. … Bei juristischen Fachübersetzungen kommen Unterschriften regelmäßig in drei Formen vor: (1) handgeschrieben (Schnörkeligkeit: hoch), (2) elektronisch (Schnörkeligkeit: niedrig) und (3) gestempelt (Schnörkeligkeit: variabel). Der Umgang mit den letzten beiden Formen ist einfach, mit der ersten nicht so sehr.

  Elektronische Unterschriften und Unterschriftsstempel

Wenn etwa die Unterschrift »sig./Peter Winslow« elektronisch angebracht wird, so erfolgt die Wiedergabe wie folgt: [gez./Peter Winslow]. Wenn diese Unterschrift mit einem Unterschriftsstempel angebracht wird, so erfolgt die Wiedergabe wie folgt: [Stempel: gez./Peter Winslow].

  Handgeschriebene Unterschriften

Häufig sieht man handgeschriebene Unterschriften, die beispielswese mit »[Unterschrift von Peter Winslow]« wiedergegeben werden. Das ist vielleicht im Einzelfall schön und gut, wenn der Übersetzer mich und meine Unterschrift kennt. Es ist aber im Einzelfall wie auch in allen anderen Fällen falsch, wenn der Übersetzer mich und meine Unterschrift nicht kennt. Wie hat dann die Wiedergabe einer handgeschriebenen Unterschrift zu erfolgen, wenn der Übersetzer den Unterzeichnenden und/oder seine Unterschrift nicht kennt? … Schließlich ist das der Regelfall.

Meines Erachtens ist die beste Haltung zu handgeschriebenen Unterschriften, dass diese immer als unleserlich gelten, und zwar unabhängig davon, ob man die Person persönlich kennt. Handgeschriebene Unterschriften sollte also immer wie folgt wiedergegeben werden:

[unleserliche Unterschrift].

Dies hat zwei Gründe. Erstens sind die meisten handgeschriebenen Unterschriften erfahrungsgemäß unleserlich. Zweitens möchte man nicht den Anschein erwecken, dass man als Übersetzer die Echtheit der Unterschrift bestätigt oder aber zu einer solchen Bestätigung auch nur befugt wäre. Bei beglaubigten Übersetzungen stellt Letzteres eine besondere Gefahr dar. Schließlich ist der Übersetzer im Regelfall nicht etwa auch Notar. …

Auch wenn ein gedruckter Name unter der handgeschriebenen Unterschrift – mit oder ohne Unterschriftszeile – steht, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass die Unterschrift tatsächlich dem gedruckten Namen entspricht und/oder dass diese von der Person stammt, deren Name abgedruckt ist.

  Moral dieser exercise in boredom

Der Vorsicht und guten Ordnung halber sollte man immer skeptisch bleiben und bei handgeschriebenen Unterschriften, seien sie leserlich oder unleserlich, als unleserliche Unterschriften behandeln und entsprechend wiedergeben.

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