Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: Streit mit Hauptgeschäftsführerin beigelegt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 04.04.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|4449 Aufrufe

Im Dezember hatte ich hier im BeckBlog über den Streit der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mit ihrer langjährigen Hauptgeschäftsführerin um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses berichtet. Jetzt haben die Parteien ihren Rechtsstreit einvernehmlich beigelegt. Die RAK Düsseldorf teilt dazu in Ergänzung zum Jahresbericht 2017 ihres Präsidenten mit:

Dem beiderseitigen Wunsch folgend, die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen der RAK Düsseldorf und Frau Dr. Offermann-Burckart einvernehmlich und endgültig zu beenden, haben sich die Beteiligten über eine Altersteilzeitvereinbarung dahingehend geeinigt, dass Frau Dr. Offermann-Burckart ihre Tätigkeit für die Kammer nunmehr als Beauftragte des Vorstands für Grundsatzfragen auf der Grundlage einer Home-Office-Regelung im sog. Blockmodell fortsetzt, wobei die aktive Phase der Altersteilzeit vom 1.3.2018 bis zum 30.8.2020 läuft; hieran schließt sich bis zum 28.2.2023 die sog. passive Phase an und an diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis.

Am 28.2.2023 erhält die Arbeitnehmerin dann eine einmalige Zahlung in Höhe von 100.000 Euro als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und für etwaige Nachteile bei der Altersversorgung.

Allein im Geschäftsjahr 2017 hatte der Rechtsstreit mit rund 40.000 Euro zu Buche geschlagen.

Aus den KammerMitteilungen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 2018, Heft 1, S. 6 und 8.

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Der Präsident sagte, er wasche seine Hände in Unschuld - 'mal sehen was wir uns diemal anhören müssen.

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