OLG München: Keine Bestellung von Sonderprüfern in der KG
von , veröffentlicht am 05.04.2018OLG München v. 14.12.2017 – 23 U 1481/17, BeckRS 2017, 135180 Rn. 59 ff. meint, die Bestellung eines Sonderprüfers habe in einer KG keine gesetzliche Grundlage. Sie komme daher nur in Betracht, wenn und soweit der Gesellschaftsvertrag sie zulasse. Ein dennoch gefasster Bestellungsbeschluss sei bei sachgerechter Auslegung auf eine Änderung des Gesellschaftsvertrags gerichtet. Er bedürfe dann allerdings auch einer satzungsändernden Mehrheit.
Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit OLG Hamm v. 3.12.2012 – 8 U 20/12, BeckRS 2013, 03210, s. dazu von der Linden GWR 2013, 135.
Zur Entscheidung des OLG München s. auch Bochmann/Becker EWiR 2018, 197.
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