Im Fall Anis Amri sind noch viele Fragen offen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 14.04.2018
Rechtsgebiete: StrafrechtMaterielles Strafrecht3|4385 Aufrufe

In Berlin manipulierten zwei Kriminalbeamte im Fall des islamistischen Attentäters vom Breitscheidplatz Anis Amri die Polizeiakten! – Zwei "versierte und erfahrene" (so ihr Behördenleiter) Staatsanwälte hatten in den vergangenen Monaten im Landeskriminalamt (LKA) der Hauptstadt mit großem Aufwand ermittelt. Das Ermittlungsverfahren, bei dem es nicht um Behördenversagen ging und auch nicht darum, ob der Weihnachtsmarktanschlag vom Dezember 2016 mit zwölf Toten hätte verhindert werden können, wurde diese Woche mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (SPIEGEL ONLINE). Doch noch immer ist unklar, was es mit den manipulierten Akten im Fall Anis Amri auf sich hat.

Die beiden Staatsanwälte deckten auf, dass Sachverhalte von einem LKA-Ermittler "komplett abgeändert", Abhörprotokolle eingedampft, kriminelle Aktivitäten des Tunesiers "kleingeschrieben". "Das war zwar ungewöhnlich, aber nicht strafbar", sagten sie.

Das LKA hatte schon Monate vor dem Anschlag gegen Amri wegen Drogenhandels ermittelt. Die Einschätzung in einem Bericht vom 01.11.2016 lautete: banden- und gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln. Nach dem Anschlag strich der Kommissar Mitte Januar 2017 einen zweiten Beschuldigten bei den Drogengeschäften, sodass nur noch "möglicherweise Kleinsthandel" übrig blieb. Die Staatsanwaltschaft bekam eine auf den 20.10.2016 datierte Strafanzeige gegen Amri sowie einen stark verkürzten und geänderten Bericht mit abgeschwächten Vorwürfen.

Vermutet wurde, dass der Kommissar im Nachhinein damit sein Fehlverhalten vertuschen wollte. "Auf die Idee könnte man schon kommen", sagte einer der Staatsanwälte. Doch zu seinem Motiv habe sich der Beamte nicht geäußert. Er konnte auch nicht direkt befragt werden, sondern äußerte sich nur schriftlich über einen Anwalt, wie die Staatsanwälte mitteilten. Bei gewerbs- oder bandenmäßigem Drogenhandel wäre Amri möglicherweise in U-Haft gekommen.

Laut Staatsanwaltschaft argumentierte der Beamte, er habe zu dem zweiten Dealer eine neue Akte anlegen wollen und das nur wegen der vielen Arbeit vergessen. Aufgeklärt werden konnte auch nicht, warum der Beamte den Bericht vom 01.11.2016 nicht an die Staatsanwaltschaft weitergab.

Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen zur Aktenmanipulation: Es lasse sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die beiden Beschuldigten mit Vorsatz handelten und um mögliche eigene Versäumnisse herunterzuspielen.

Und nun erfährt man heute im aktuellen SPIEGEL Nr. 16 / 14.4.2018 S. 41 (SPIEGEL ONLINE) von einem vertraulichen Bericht der vom Berliner Polizeipräsidenten eingesetzten Taskforce „Lupe“, die alle Ermittlungsschritte in mehr als 31.000 Arbeitsstunden durchleuchtete und zu einem vernichtenden Ergebnis kommt: 254 Mängel im Umgang mit Amri, 32 schwere Mängel, weil sie sich auf das Ermittlungsergebnis ausgewirkt hätten.

Jetzt frag ich mich, war dieser Bericht den ermittelnden Staatsanwälten bekannt. Aus dem Artikel im SPIEGEL ergibt sich das nicht.

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3 Kommentare

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Wenn ein zweiter Beschuldigter "gestrichen" wurde (was auch immer das heißen soll) müsste es ja auch noch einen dritten gegeben haben, damit überhaupt der Vorwurf einer Bande im Raum stehen konnte. Das klingt eher nach schlechter Recherche als nach Hand und Fuß. Und angesichts der Berliner Drogenpolitik ist die Wahrscheinlichkeit, dass man dort für BtM-Handel in UHaft geht, eher gering. Sieht man ja am Görlitzer Park, der müsste eigentlich leer sein, wenn gewerbsmäßige Drogenhändler ruck-zuck in U-Haft genommen würden.

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Jetzt frag ich mich, war dieser Bericht den ermittelnden Staatsanwälten bekannt.

Nachdem die Taskforce „Lupe“ zur Polizei gehörte, hatte die "Herrin des Ermittlungsverfahrens", die Staatsanwaltschaft, selbstverständlich Kenntnis. Andererseits wundert man sich natürlich in Berlin über gar nichts mehr.

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Sehr geehrter Herr Gast,

da bin ich mir eben nicht sicher: 

Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ist das eine, eine vom Polizeipräsidenten intern eingesetzte Task Force mit ganz anderem Auftrag das andere. Mich macht auch stutzig, dass das wohl zeitliche Hintereinander.

Mal sehen, ob wir über die Medien noch eine Antwort bekommen.

Mit besten Grüßen

Bernd von Heintschel-Heinegg

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