Asylbewerber spuckt und schlägt bei der Essensausgabe der Tafel: Eigentlich war das Urteil dem OLG zu milde

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.05.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht146|13076 Aufrufe

Leider kann man aus der Entscheidung nur wenig zum Sachverhalt und zu dem Rechtsfolgen entnehmen. Aus dem Leitsatz des OLG Hamm folgt, dass der Asylbewerber offenbar bei der Essensausgabe Mitarbeiter der Tafel bespuckt und geschlagen hat. Nicht schön. Er wurde von AMts- und Landgericht verurteilt. Das OLG dazu: Strafschärfungsgrund "Angiff gegen Tafelmitarbeiter" ist ok. Ansonsten Strafe eigentlich zu milde!

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Paderborn vom 19.10.2017 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am  06.03.2018

auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft nach Anhörung des Angeklagten bzw. seines Verteidigers einstimmig beschlossen:

Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).

Zusatz:

Das Landgericht hat mit Recht strafschärfend berücksichtigt, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet hat, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten hat, und dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des Zeugen für diesen besonders ehrverletzend gewesen ist.

Soweit das Landgericht zu Gunsten des Angeklagten dessen Ungewissheit über den Ausgang des Asylverfahrens und dessen ungünstige Wohn- und Lebensverhältnisse gewertet hat und infolge dessen zu einer außerordentlich milden Strafe gelangt ist, merkt der Senat Folgendes an: Es ist weder ersichtlich, dass diese Umstände als Beweggründe für die Tat eine Rolle gespielt haben könnten, noch dass sie als relevante persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten in irgendeiner Form die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, beeinflussen könnten (vgl. § 46 StGB). Der Angeklagte ist hierdurch jedenfalls nicht beschwert.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.3.2018 - 4 Ws 27/18  (falsche Fundstelle!)

OLG Hamm, Beschl. v. 6.3.2018 - 4 RVs 19/18  (richtige Fundstelle)

findet man im Volltext hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2018/4_RVs_19_18_Beschluss_2018...

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

146 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Ich bezweifle, dass die Sache für das Strafrecht überhaupt eine Besonderheit hat. Allenfalls die strafverschärfende Argumentation "Ehrverletzung eines Helfers" oder die Reduktion/Verengung des Täters auf "Asylbewerber" stellen mögliche Kritikpunkte dar. Wenn der Gast am Buffet mit dem Koch in Streit gerät, geflucht, gespuckt und geohrfeigt wird, dann ist das als leichte KV und Beleidigung, evtl. Hausfriedensbruch und wird häufig eingestellt. Ein Vergleich des Strafmaßes mit politisch neutralen Fällen könnte also auch noch Sinn machen.

 

0

Ob nun ein Mann seine chauvinistische Überheblichkeit oder seine Geringschätzung gegenüber einer Frau daurch zeigt, daß er ihr ins Gesicht spuckt, oder ob ein Schüler der glaubt dadurch cool zu seinen seinem Lehrer ins Gesicht spuckt, oder ob ein Patient der sich übe rlange Wartezeiten ärgert seinem Arzt oder der Sprechstundenhilfe ins gesicht spuckt, oder ob agressiver Strafgefangener einen Justizvollzugsbeamten ins Gesicht spuckt, oder ob ein Rocker oder Hooligan einem Polizisten ins Gesicht spuckt, oder ob ein Homophober einem vemeintlich Schwulen ins Gesicht spuckt, oder ob ein Extremist einem Poitiker ins Gesicht spuckt, oder wer auch immer wem auch immer ins Gesicht spuckt: Sowas sollte aus speziallpräventiven und generalpräventiven Erwägungen strenger bestraft werden als es hierzulande derzeit ülich ist.

Ins Gesicht spucken zeugt von Menschenverachtung. Und es stört den öffentlichen Frieden. Und es handelt sich auch nicht etwa um ein "Kavaliersdelikt" (oder was für Vorstellungen hat vielleicht manch ein Toleranter vom Verhalten eines Kavaliers?).

In hochzivilisierten Staaten wie Japan oder Singapur würde man solche Täter strenger behandeln.

Hierzulande sind wir oft zu milde und zu nachsichtig.

Manche Täter glauben dann, man würde ihnen alles durchgehen lassen, oder sie kämen mit auch mit theoretisch verpönter Gewalt / Dreistigkeit / Frechheit / Unverschämtheiten in der realen Lebenswirklichkeit ganz passabel durch.

0

Mir ist so, als hätten Sie in Ihrer hochzivilisierten Aufzählung die Kombination Tierpfleger-Lama vergessen. Wobei offen bleiben kann, wer da wen unverschämt bespuckt und rempelt. Beiden Kandidaten könnten schon mal die Argumente ausgehen. Wenn Spucken hierzulande als echtes Problem für den öffentlichen Frieden, die Menschenwürde und Zivilisation auftritt, dann wäre es tatsächlich Zeit für eine Strafrechtsreform. Was sagtdenn eigentlich Rainer Wendt dazu? 

0

Einmal aber doch noch nachgehakt für denjenigen, der zwar das Jahr 1492 hier selber einführte, aber auch auf 1948 dann doch lieber verzichten wollte, als es um die diversen Perspektiven ging.

Hier ist noch eine Meldung aus Indien aus dem Jahre 2018: http://www.tagesschau.de/ausland/nipah-virus-109.html

Zitat:

Denn Nipah ist ein Virus, das von Fruchtfledermäusen  übertragen wird, über deren Speichel oder Urin. Knabbern die Fledermäuse Früchte an und werden die wiederum von Säugetieren oder Menschen gegessen, ist die Ansteckungsgefahr groß.

Bisher kein Heilmittel gefunden

Vor allem beim Menschen verlaufe die Krankheit oft tödlich, sagt der Mikrobiologe Dr. Navin Dang: "Wir hatten ja schon zwei Ausbrüche zuvor in Indien. Beim ersten starben fast alle, die sich angesteckt hatten. Beim zweiten starben 65 bis 70. Ich möchte keine Panik verbreiten, aber es gibt leider keinerlei Medikamente, um Nipah zu heilen."

 

Jeder gibt doch sowieso einmal den Löffel ab .....

0

Dass es in Indien 1948 einen Virus gab, bedeutet doch nicht, dass hier in West-Europa eine Bevölkerung dezimiert worden wäre. Außerdem wüßte ich nicht, dass unser hiesige Syrer eine indische Fledermaus in seinem Reisegepäck oder bei der Tafel dabei gehabt hätte, die Ihnen oder einem anderen irgendwie hätte gefährlich werden können. Was reden Sie für Unsinn?

0

Meine Hinweis auf 1948 bezog sich auf etwas ganz anderes, nämlich die unterschiedlichen Perspektiven von Menschen bei "Nakba" vs. "Proklamation eines Staates".

0

Und was sollen diese oder andere mehr oder weniger alltäglichen "unterschiedlichen Perspektiven von Menschen" bei unserem Fall weiterhelfen? Ihnen zu folgen, ist ähnlich schwierig, wie den Tänzeltanz von Bienen zu entschlüsseln...

0

Juristen wollen doch i.d.R. klare Kausalitäten, damit sie auch klar etwas entscheiden können.

Die gibt es aber so gut wie nie, es gibt meistens lediglich Korrelationen zwischen verschiedenen Ereignissen und Wahrscheinlichkeiten für ein Eintreffen von einzelnene Ereignissen.

0

Ihren tänzeltzanztänzerischen Eingebungen kann nach wie vor niemand folgen. Ich empfehle Ihnen, in einem esoterischen oder phlosophischen Forum Ihre Probleme zu klären.

0

Herr Rudolphi,

Sie haben es sicherlich in Ihrem kompetenten Übereifer überlesen, daher mache ich Sie gerne auf Folgendes aufmerksam:

In dem vorliegenden Fall wurde keine (i.W. KEINE) Fledermaus verurteilt oder überhaupt eines Vergehens beschuldigt.

0

Ist doch keine Frage, nur kann es heute niemand sicher voraussagen, ob dieses Nipah-Virus, unbekannter Weise (auch ohne eine böse Absicht) durch damit bereits infizierte Menschen nach Europa dann eingeschleppt, nicht auch hier zu einer Epidemie führen könnte.

Zum Vergleich dazu den Hinweis von "Gast"  am So, 2018-05-20 07:38 mit seinem Bezug zu 1492.

0

Ist doch keine Frage, nur kann es heute niemand sicher voraussagen, ob...

Es kann heute auch niemand sicher voraussagen, ob Sie demnächst ein kleines Mädchen mit Ihrem Auto überfahren. Trotzdem wird Sie niemand deshalb heute schon als Totschläger oder Mörder ins Gespräch bringen.

0

Ich verdränge es nirgendwo, daß es zu "Größten anzunehmenden Unfällen" kommen kann, das muß aber jeweils beziffert werden in der Eintrittswahrscheinlichkeit, um das Risiko dafür abschätzen zu können.

0

Was Sie für wahrscheinlich halten bzw. dazu glauben, das ist Ihnen überlassen, aber irrelevant, da ja nicht mathematisch-statistisch basiert.

0

Das Beispiel mit 1492, das ein "Gast" hier einführte, ging auch doch nicht von einem einzelnen Spanier aus, sondern auch da war die Seefahrt schon übernational.
 

0

Um zum Recht zurckzukehren - Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG markiert einen Unterschied. Selbst wenn Gefahren gleich sein sollten - da man ja Pauschallösungen meiden soll - wenigstens einen Teil kann man loswerden.

Nein aus statistischer Sicht, denn andernfalls wäre auch 1492 ein Spanier aus der sog. "Alten Welt" rein statistisch gesehen für Bewohner der damaligen "Neuen Welt" nicht realiter zu einem hohen Infektions-Risiko im Lauf der dann noch folgenden Jahre geworden. Dieses damalige zahlenmäßig hohe Risiko bei eingeschleppten Infektionen ist im umgekehrten Fall in der Tendenz aber auch noch vorhanden, wenn auch nicht unbedingt mehr in der gleichen zahlenmäßigen Größe. Auch wieder eine Frage von Statistik und Wahrscheinlichkeiten, da geht es aber immer um Zahlen für alle Bewertungen.

0

Nachtrag: Der vorherige Kommentar war die Antwort auf "Gast" (Zitat):

"Also können wir festhalten, dass ein Syrer biologisch nicht gefährlicher ist als ein Europäer?"

Ich weiß eben aus vielfältiger Erfahrung, daß Juristen sich da manchmal etwas schwer damit tun, bei solchen Abstraktionen aus der mathematischen Statistik und der Risikobewertungen.

Darum auch noch ein einfaches Beispiel zur Erläuterung, das natürlich nicht auch alles schon dazu erklärt:

Wer als Radfahrer aus seiner eigenen Wasserflasche 10 mal trinkt, ohne sie jedes Mal vorher extra zu reinigen, bekommt seltener davon einen Lippenherpes mit seinen typischen Bläschen, oder aber eine andere Infektion, als wenn er das genau so aus fremden Wasserflaschen macht, die die Besitzer auch schon selber zum Mund geführt hatten.

Herpesviren haben aber sehr viele Menschen bereits in sich, mit denen die eigenen Immunabwehr aber fertig geworden ist.

Ein anderes Beispiel aber auch noch: Auch körpereigene Organe können ja nicht ohne Risiken in andere Körper transplantiert werden, wegen des dort anderen Immunsystems, siehe: https://www.bgv-transplantation.de/immunsuppression.html

Die mathematische Statistik ist das Kriterium selbstverständlich und sie liefert dann auch Abstraktionen.

Aber manche "Gäste" oder "Leser" oder ...... hier meinen eben noch, das wären lediglich "Eingebungen" aus der "Esoterik".

Eher belegen sie aber damit ihre eigene Einsichtsunfähigkeit.

5

Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG ist ein Deutschenrecht, betrifft unseren Syrer also überhaupt nicht. Insbesondere bildet Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG auch keine Eingriffsgrundlage für die Ausweisung. Die Rechtsgrundlage liefern vielmehr §§ 53 ff. AufenthG. § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG regelt insbes. die Regelausweisung "wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist". Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, wie hier, erfüllt diese Bedingung offensichtlich nicht, sofern meine diesbezüglichen "Abstraktionen aus der mathematischen Statistik und der Risikobewertungen" nicht daneben liegen. Das Genom und die nach einigen Hirnen bestehende Gefahr einer Infektion begründen nach diesen Vorschriften keine Ausweisung. § 60 Abs. 7 AufenthG regelt sogar ein Abschiebeverbot bei "lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen", die mangels entsprechender gesetzlicher Einschränkung (trotz seiner  "genetischen Dürftigkeit", wie Sie meinen) durchaus auch infektiös sein können.

 

0

Der Nipah-Virus ist nicht zu unterschätzen, siehe dazu unter anderem hier: http://www.tagesschau.de/ausland/nipah-virus-113.html und hier https://de.wikipedia.org/wiki/Nipah-Virus

Bis vor ungefähr knapp hundert Jahren traten auch hierzulande oft Seuchen auf, die vielen Menschen die Gesundheit und nicht wenigen Menschen sogar das Leben kostete.

Zu glauben, daß, bloß weil hierzulande in den letzten knapp hundert Jahren (seit der spanischen Grippe) keine massenvernichtenden katastrophalen Seuchen mehr erlebt haben, wir eine Garantie hätten, daß uns deswegen auch in Zukunft nichts mehr passiert, wäre unwissenschaftlich und wirklichkeitsfremd und blauäugig und naiv.

In Lateinamerika, Asien und Afrika grassierende Bakterien und Viren, können aufgrund der Globalisierung heute schneller zu uns kommen als vor hundert Jahren.

Nicht überall in der Welt hat man Impfprophylaxen und Hygienestandards wie in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Lichtenstein, Singapur und Japan.

Blut und Spucke (insbesondere bei Zahnfeischbluten) von Menschen aus Seuchengebieten können Infektionen verbreiten (natürlich auch Blut und Spucke von hierzulande Einheimischen, aber bei Menschen zum Beispiel aus Ebola ist das statistische Risiko Infektionen in sich zu tragen oder weiterzugeben wohl höher).

Der Gesetzgeber und die Behörden und auch die Zivil-Gesellschaft sollten allen Menschen unmißverständlich klar machen, daß es kein harmloses Kavaliersdelikt ist, Mitmenschen ins Essen oder ins Gesicht zu spucken.

Manchen Zeitgenossen fehlt es anscheinend an Problembewußtsein.

Probleme zu ignorieren wäre jedoch unverantwortlich.

0

Allein auf deutschen Flughäfen landen jährlich etwa 200(!) Millionen Menschen. Darunter etliche deutsche(!) Geschäftsleute, die weltweit tätig sind (für die etwas einfach gestrickten: also in allen Teilen der Welt).

Die Gefahr, dass deutsche Heimkehrer Infektionskrankheiten einschleppen dürfte statistisch um ein vielfaches höher sein, als dass ein Flüchtling aus Syrien, nach mehrmonatigem Aufenthalt in Deutschland, durch eine Spuckattacke eine Epidimie auslöst.

Die, die hier vor angeblichen Risiken und vor allem davor warnen, diese Risiken auch bitte schön zu "erkennen", machen nichts anderes, als reaktionäres, fremdenfeindliches Geschwätz von sich zu geben.

0

Tim Beckhaus schrieb:

Allein auf deutschen Flughäfen landen jährlich etwa 200(!) Millionen Menschen. Darunter etliche deutsche(!) Geschäftsleute, die weltweit tätig sind (für die etwas einfach gestrickten: also in allen Teilen der Welt).

Die Gefahr, dass deutsche Heimkehrer Infektionskrankheiten einschleppen dürfte statistisch um ein vielfaches höher sein, als dass ein Flüchtling aus Syrien, nach mehrmonatigem Aufenthalt in Deutschland, durch eine Spuckattacke eine Epidimie auslöst.

Die, die hier vor angeblichen Risiken und vor allem davor warnen, diese Risiken auch bitte schön zu "erkennen", machen nichts anderes, als reaktionäres, fremdenfeindliches Geschwätz von sich zu geben.

Wenn Sie etwas zurückblättern, Herr Beckhaus, schrieb ich doch am Fr, 2018-05-25 13:31 neutral von "Menschen" in dem Zusammenhang:

Ist doch keine Frage, nur kann es heute niemand sicher voraussagen, ob dieses Nipah-Virus, unbekannter Weise (auch ohne eine böse Absicht) durch damit bereits infizierte Menschen nach Europa dann eingeschleppt, nicht auch hier zu einer Epidemie führen könnte.

Darunter fallen selbstverständlich auch Ihre  "deutsche Heimkehrer", "Ist doch keine Frage", wie ich es da schon schrieb.

Für einen einzelnen Menschen aus dieser Gruppe der "deutsche Heimkehrer", vs. einem einzelnen Menschen aus der Gruppe von den Menschen, über die hier debattiert wird, wären da eben genaue mathematisch-statistische Erhebungen anzustellen.

Sie, Herr Beckahus, und auch ein / ein paar andere Diskutanten, die anonym bleiben wollen, behaupten doch unentwegt, da gäbe es keinerlei Unterschiede.

Woher nehmen Sie diese offenbar felsenfesten Überzeugungen?

0

Gast schrieb:

Allein auf deutschen Flughäfen landen jährlich etwa 200(!) Millionen Menschen. Darunter etliche deutsche(!) Geschäftsleute, die weltweit tätig sind (für die etwas einfach gestrickten: also in allen Teilen der Welt).

Die Gefahr, dass deutsche Heimkehrer Infektionskrankheiten einschleppen dürfte statistisch um ein vielfaches höher sein, als dass ein Flüchtling aus Syrien, nach mehrmonatigem Aufenthalt in Deutschland, durch eine Spuckattacke eine Epidimie auslöst.

Die, die hier vor angeblichen Risiken und vor allem davor warnen, diese Risiken auch bitte schön zu "erkennen", machen nichts anderes, als reaktionäres, fremdenfeindliches Geschwätz von sich zu geben.

Eine Spuck-Attacke ist eine massive Infektionsquelle. Egal ob von einem syrischen Flüchtling oder einem Deutschen. Hingegen geht von Geschäftsleuten, die von einer Weltreise heimkehren, sicher ein geringeres Infektionsrisiko aus. 

Wenn man von Medizin keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten. 

0

Tim Beckhaus schrieb:

Allein auf deutschen Flughäfen landen jährlich etwa 200(!) Millionen Menschen. Darunter etliche deutsche(!) Geschäftsleute, die weltweit tätig sind (für die etwas einfach gestrickten: also in allen Teilen der Welt).

Die Gefahr, dass deutsche Heimkehrer Infektionskrankheiten einschleppen dürfte statistisch um ein vielfaches höher sein, als dass ein Flüchtling aus Syrien, nach mehrmonatigem Aufenthalt in Deutschland, durch eine Spuckattacke eine Epidimie auslöst.

Die, die hier vor angeblichen Risiken und vor allem davor warnen, diese Risiken auch bitte schön zu "erkennen", machen nichts anderes, als reaktionäres, fremdenfeindliches Geschwätz von sich zu geben.

Jemand aus der Gruppe "deutsche(!) Geschäftsleute" mit genau gleichen Vorstrafen und genau gleicher Spuckattacke wie besagter Asylbewerber, egal woher der Asylbewerber kommt und welche Nationalität er hat, dürfte doch sämtliche Strafverfahrenskosten selber tragen müssen, auch noch Schadensersatz leisten müssen oder Schmerzensgeld bezahlen aus eigener Tasche inklusive aller weiterer Kosten, Gebühren und Auslagen, und die 5 Monate Strafhaft ohne Bewährung kommen auch noch hinzu.

Der Asylbewerber wird höchstwahrscheinlich keinen einzigen Cent berappen müssen, da die Staatskasse ja für ihn einspringt.

Für Juristen ist das offenbar so absolut gerecht und vollkommen in bester Ordnung, wenn ich einige Juristen hier im Blog da bisher richtig verstehe.

Denn Juristen urteilen doch immer "im Namen des Volkes", sind vollkommen unabhängig als Richter, und das Volk kann ja nur wählen.

Was sagt dann "das Volk" vermutlich dazu in Wahlen?

0

Auch "deutsche Geschäftsmänner" spucken, vgl. hier: "Für Aufmerksamkeit sorgte am Sonntag ein 36jähriger Geschäftsmann in Medebach... Auch spuckte der Gewalttäter einen Polizisten an...". Es zeigt sich wieder einmal, dass alle Menschen gleich sind (nur unsere Fussballer sind noch etwas gleicher...). Ein syrischer Migrant spuckt um Zweifel nicht häufiger als ein deutscher Geschäftsmann.

0

Woraus leten Sie die "rassistische" Aussage ab, es sei ein "deutscher" Gechäftsmann? Die Angabe "aus" einem deutschen Ort besagt hierzu nichts. Denn nach zeitgeistigem Polizei- und Pressejargon werden mit schlichter Ortsangabe "aus" die Alleraufenthältigsten Menschen angegeben. 

Wohlgemerkt, zuerst ginge es um statistisch abstrahierte Einzelpersonen, dann reichen m.E. einfache Multiplikationen mit der Zahl der jeweiligen Gruppenangehörigen für eine Risiko-Einschätzung in erster Näherung  für die Gesamtsituation in der BRD aus.

(Die "Globalisierung" hat doch ihren Preis, zahlbar auf vielen Feldern des Lebens.)

0

Sehr geehrter Herr Beckhaus, wie hoch die Impfraten, die Inkubationszeiten, die Verbreitung von
Risiko-Keimen aller Arten, die  genetischen und epigenetischen / erworbenen Immunbarrieren usw. der Gruppen sind, das spielt doch alles eine Rolle noch dabei.

Daß das nun über eine ganz enge Thematik hinausgeht, auch das ist doch keine Frage, aber ich reagiere lediglich auf Ihre Kommentare, und die von "Gästen" hier.

0

Ich weise darauf hin, dass der Gesetzgeber die Verhütung von und den Umgang mit Infektionen und Infektionskrankheiten längst gesetzlich geregelt hat, und zwar im IFSG. All die mühsam infektiologisch kaschierten fremdenfeindlichen Äußerungen, mit denen wir uns hier herumzuschlagen haben, gehen an der Rechtslage also völlig vorbei und betreffen höchstens die schlechten Fantasien dieser Zeitgenossen. Und gegen schlechte Fantasien helfen bekanntlich keine rationalen Argumente...

0

Besten Dank für Ihren Beitrag!

Das ermüdende an dieser Diskussion ist, dass Fremdenfeindlichkeit mit vermeintlicher Wissenschaftlichkeit kaschiert wird.

Letztlich wird damit lediglich offenbart von nichts eine Ahnung zu haben.

0

Gast schrieb:

Ich weise darauf hin, dass der Gesetzgeber die Verhütung von und den Umgang mit Infektionen und Infektionskrankheiten längst gesetzlich geregelt hat, und zwar im IFSG. All die mühsam infektiologisch kaschierten fremdenfeindlichen Äußerungen, mit denen wir uns hier herumzuschlagen haben, gehen an der Rechtslage also völlig vorbei und betreffen höchstens die schlechten Fantasien dieser Zeitgenossen. Und gegen schlechte Fantasien helfen bekanntlich keine rationalen Argumente...

Ein typischer rechtspostivistischer Ansatz wieder einmal. Im Kern dieses Kommentars steht

[mit eigenen Worten von mir] a): "Alles ist ja bereits bestens geregelt."

b) eine Unterstellung: "..... mühsam infektiologisch kaschierten fremdenfeindlichen Äußerungen, mit denen wir uns hier herumzuschlagen haben, gehen an der Rechtslage also völlig vorbei ....."

c) eine Projektion: ".... und betreffen höchstens die schlechten Fantasien ....."

Daß sich Tim Beckhaus dem "Gast" auch sogleich anschließt, und ebenfalls fast deckungsgleich wieder kommentierte, zeigt noch einmal beider Unterstellung(en) und Projektion(en) (Zitat): "dass Fremdenfeindlichkeit mit vermeintlicher Wissenschaftlichkeit kaschiert wird. Letztlich wird damit lediglich offenbart von nichts eine Ahnung zu haben."

Für diese Zeitgenossen sind offenbar Begriffe wie "Rassismus", "Xenophobie", "Fremdenfeindlichkeit", "Islamophobie", usw. inzwischen völlig austauschbare Kampfbegriffe für deren eigene argumentativen Bemühungen geworden, eine differenzierenden Diskurs zu unterbinden und andere Diskutanten in Schubladen zu stecken bzw. damit auch zu diskriminieren.

Von Anfang ist das in diesem Strang ja auch nachzulesen:

"Asylbewerber spuckt und schlägt bei der Essensausgabe der Tafel: Eigentlich war das Urteil dem OLG zu milde

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.05.2018"

Besten Gruß

GR

5

Ein typischer rechtspostivistischer Ansatz wieder einmal.

Was haben Sie gegen das positive Recht? Verlässliches Recht ist das Gerüst des Rechtsstaats. Ohne diesen Rechtsstaat wären wir nichts und dem hilflosem Geschwurbel moralisierender Möchtegerneliten ausgeliefert. Wo die Moral ihre Macht zeigt, ist die Heuchelei nicht weit. Unter dem Deckmantel der Moral lässt sich vortrefflich der eigene Vorteil verbergen und die eigenen Interessen befördern (vgl. Ogger, Die Diktatur der Moral, S. 11 ff.). Wer den Rechtsstaat nicht ehrt, ist der Diskussion nicht wert.

0

Herr Rudolphi,

haben Sie besten Dank für diesen mieserablen Versuch einer Psychoanalyse.

Er ist zwar vollkommen selbstgefällig, aber wenigstens lustig.

0

Ich hebe zitierend und anerkennend aus Herrn oder Frau GR's ERwägungen erneut hervor: "Für diese Zeitgenossen sind offenbar Begriffe wie "Rassismus", "Xenophobie", "Fremdenfeindlichkeit", "Islamophobie", usw. inzwischen völlig austauschbare Kampfbegriffe für deren eigene argumentativen Bemühungen geworden, eine differenzierenden Diskurs zu unterbinden und andere Diskutanten in Schubladen zu stecken bzw. damit auch zu diskriminieren." Zitat Ende.

Ja , exakt, sehr gut formuliert und analysiert.  Dazu gibt es ja sogar verräterisch öffentliche Gesinnungsterroranweisungen, so im sog. deutschen Presserat. Vertuschen, Unterdrücken, Verschweigen, wo immer und wie lange es immer geht. Nach dem 31.12.2015 durch insoweit sehr billigenswertes whistleblowing war vorübergehend diese Lügenmethode diskreditert, feiert aber bereits wieder fröhliche Urständ.

Für diese Zeitgenossen sind offenbar Begriffe wie "Rassismus", "Xenophobie", "Fremdenfeindlichkeit", "Islamophobie", usw. inzwischen völlig austauschbare Kampfbegriffe...

"Rassismus", "Xenophobie", "Fremdenfeindlichkeit" sind keine "austauschbaren Kampfbegriffe". Diese Begriffe haben eine lange Begriffstradition und sind schon deshalb keine "Kampfbegriffe", sondern wissenschaftlich fundiert. "Islamophobie" könnte ein Kampfbegriff sein, wurde hier aber wohl noch gar nicht verwendet. Unabhängig davon, wohnt jeder monotheistischen Religion eine "Phobie" gegenüber anderen (monotheistischen) Religionen inne. Wer sich also nicht strikt an die religiöse Neutralität des Grundgesetzes hält, kann als Christ schnell "islamophobisch" werden. Aber gerade diese rechtsstaatliche-strikte Bindung an Recht und Gesetz (incl. religiöse Neutralität) ist den einschlägigen Stammtischdiskutierern dieses Forums ja gerade weitgehend fremd, so dass die Befürchtung der "Islamophobie", eigentlich einer Phobie gegenüber allem fremden, nicht eben fernliegen könnte...

0

Sehr geehrter "Gast", jedenfalls "Rassismus" hat keine lange Begrffstradition. Er ist von neobolschewistischen Kreisen in UNterwanderung der US-Bürgerrechtsbewegung implementiert und zum Kampfbegriff gegen jede, als "bürgerlich" verschriene staatliche  und gesellschaftliche Autorität entwickelt und propagiert worden - mit weltweitem Erfolg. 

jedenfalls "Rassismus" hat keine lange Begrffstradition.

"Rassismus als systematisches Lehrgebäude dagegen entwickelte sich seit dem ausgehenden 18. Jh. im kontinentalen Europa und der angelsächsischen Welt" (Wikipedia). Das ist doch was. Immerhin mehr als 200 Jahre. Das kann man durchaus als "lange Begriffstradition" bezeichnen, denke ich.

0

Gast schrieb:

"Islamophobie" könnte ein Kampfbegriff sein, wurde hier aber wohl noch gar nicht verwendet. Unabhängig davon, wohnt jeder monotheistischen Religion eine "Phobie" gegenüber anderen (monotheistischen) Religionen inne. Wer sich also nicht strikt an die religiöse Neutralität des Grundgesetzes hält, kann als Christ schnell "islamophobisch" werden.

Eine völlige "religiöse Neutralität des Grundgesetzes" ist durch seine Präambel doch nicht vorhanden.

Selbstverständlich  ist es  aber durchaus fraglich, wenn z.B. ein gläubiger Christ einem gläubigen Moslem seinen Glauben madig machen möchte.

Denn jeder Glaube an ein "göttliches Wesen als Schöpfer des Universums" ist ja eine irrationale Fiktion, auch wenn es immer noch erhebliche Unterschiede bei den abrahamitischen Religionen gibt und z.B. auch Monotheismus und Trinitätslehre sich doch schlecht miteinander vertragen, was aber auch im Judaismus und im Islam so gesehen wird, nur am Rande mal dazu noch erwähnt. Näheres aber auch noch zu "Christliche Glaubensbekenntnisse":

https://de.wikipedia.org/wiki/Christliche_Glaubensbekenntnisse

 

Wenn Sie sich neben Ihren Humor-Eruptionen und dem Chor der Roten Armee auf Ihrem Profil auch ein wenig mit der einschlägigen theoretischen oder verfassungsrechtlichen Literatur beschäftigen würden, wüßten Sie, dass aus dem "Präambel-Gott" keinerlei Entscheidung für eine bestimmte Art eines "Gottes" folgt. Die Anrufung Gottes enthält nur einen Hinweis auf die Beschränktheit aller staatlichen Gewalt. Die Präambel demonstriert zwar eine Offenheit für Transzendenz, liefert aber keine verfassungskräftige Erkenntnis, dass es einen Gott gibt (vgl. Dreier, Staat ohne Gott, S. 171 ff.).

0

Wenn dem so wäre, wie Sie es hier zu erklären versuchen, warum enthält die Präambel überhaupt den Begriff "Gott", der die Verfasser des GG im Namen des "Deutschen Volks" (also "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt") zu einem "Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott" verholfen haben soll?

Das sollten Sie m.E. nun mit Ihren eigenen Worten mal streng logisch, also schlüssig, damit stringent erklären, ohne lang zu schwadronieren oder zu salbadern.

Warum sollte ich "mit meinen eigenen Worten" etwas erklären, was Dreier (s. o.o) kürzlich lang und breit und lesenswert und viel besser, als ich es je könnte, ausgeführt hat? Kaufen Sie sich das Buch in der nächsten Buchhandlung, sofern Sie Bücher lesen. Außerdem habe ich oben mit dürren Worten kurz zusammengefasst, was Dreier sagt.

0

Gast schrieb:

Warum sollte ich "mit meinen eigenen Worten" etwas erklären, was Dreier (s. o.o) kürzlich lang und breit und lesenswert und viel besser, als ich es je könnte, ausgeführt hat? Kaufen Sie sich das Buch in der nächsten Buchhandlung, sofern Sie Bücher lesen. Außerdem habe ich oben mit dürren Worten kurz zusammengefasst, was Dreier sagt.

Sie müßten nicht nur ab und zu mitlesen, sondern m.E. auch mehr selbständig mitdenken. Auch die Bedeutung der Präambel für das GG ist doch selbstverständlich zeitabhängig interpretierbar und nicht für immer und ewig in Stein gemeißelt. Außerdem vergessen Sie offenbar schon wieder den Art. 146 GG.

"Dreier" hin oder her, mit Verlaub.

Wer nicht lesen will, kann sich das "Denken" sparen. Zum "selbständigen Denken" gehört zwangsläufig das Lesen und die Bildung.

0

Gast schrieb:

Wer nicht lesen will, kann sich das "Denken" sparen. Zum "selbständigen Denken" gehört zwangsläufig das Lesen und die Bildung.

Dann lesen Sie doch mal bitte mehr, auch die Französische Verfassung, neben "Dreier", auch das gehört zur Bildung.

Aber wer bspw. in einem Buch behaupten würde, 1 + 1 wäre nicht 2, sondern etwas anderes, dessen Buch zu lesen kann m.E. nur der Erheiterung dienen.

Die Gesetzmäßigkeiten der Logik sind nicht, wie alle menschengemachten Gesetze, durch Federstriche, oder durch Gesetzgeber in Abstimmungen hinwegzufegen, anonymer "Gast".

Sie verstehen das offenbar immer noch nicht selbständig* als ein mutmaßlicher Jurist, der repetiert, was lediglich andere geschrieben haben.

(* Eine "Logikphobie" ist eben schwer behandelbar, um mich Ihren eigenen, bevorzugten Sprachgebräuchen etwas anzupassen.)

Bemerkenswert Herr Rudolphi, auf dem Niveau sehen Sie unser Grundgesetz? Und meinen Sie ernsthaft, Sie als ehemaliger Mathelehrer seien dazu berufen, europäische Verfassungen im Recht zu vergleichen?

Was Sie schreiben ist nicht nur albern, es ist auch einfältig.

0

Seiten

Kommentar hinzufügen