Mindestlohn steigt 2019 voraussichtlich auf deutlich über 9 Euro

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 11.06.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|5788 Aufrufe

Bis Ende Juni muss die Mindestlohnkommission über die Anpassung des Mindestlohns beraten und beschließen (§ 9 MiLoG). Da sich die Kommission bei ihrem Vorschlag "nachlaufend an der Tarifentwicklung" orientiert (§ 9 Abs. 2 Satz 2 MiLoG) und für diesen Monat keine signifikanten Tarifabschlüsse mehr ausstehen, stehen die maßgeblichen Daten weithin fest. Der Tagesspiegel hatte schon im Februar eine Erhöhung auf 9,19 Euro prognostiziert, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt eine "kräftige Erhöhung" voraus. Vor zwei Jahren war der Mindestlohn um 4,00 % = 0,34 Euro (von 8,50 Euro auf 8,84 Euro) angehoben worden. Eine Anhebung auf 9,19 Euro entspräche einer Steigerung von 3,96 % = 0,35 Euro.

Wenn die Kommission ihren Vorschlag unterbreitet hat, kann die Bundesregierung nach Anhörung der Spitzenorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Mindestlohn durch Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1.1.2019 erhöhen (§ 11 MiLoG).

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