BGH: Ermittlung der „in der Regel“ beschäftigten Arbeitnehmer

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 15.06.2018

BGH v. 17.4.2018 – II ZR 277/16, BeckRS 2018, 9756 Rn. 16 bekräftigt, dass die „in der Regel“ beschäftigten Arbeitnehmer i.S.v. § 1 DrittelbG nicht auf einen Stichtag bezogen werden dürfen, sondern über einen Referenzzeitraum hinweg zu ermitteln sind. Dies entspricht der ganz hM sowie der Rechtsprechung des BAG (BAG v. 4.11.2015 – 7 ABR 42/13, NZA 2016, 559 Rn. 36, 41; ErfK/Oetker, 18. Aufl. 2018, § 1 DrittelbG Rn. 26, § 1 MitbestG Rn. 9). Erstaunlich ist allerdings der Kontext der Aussage – denn ohne ein Statusverfahren gem. §§ 97 ff. AktG bleibt es bis auf Weiteres beim bisherigen Mitbestimmungsregime.

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