Englischer High Court: SE-Verschmelzungsgründung mit arbeitnehmerlosem SPV kein Rechtsmissbrauch

von Dr. Cornelius Wilk, veröffentlicht am 05.07.2018

Der High Court of Justice of England and Wales hat in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2018 Re Liberty Mutual Insurance Europe plc [2018] EWHC 1445 (Ch) zur Zulässigkeit einer SE-Verschmelzungsgründung unter Verwendung eines ausländischen SPV Stellung genommen.

Die Entscheidung betrifft die Rechtmäßigkeitsprüfung nach Art. 26 SE-VO im Zuge einer SE-Gründung. Kontrolliert wird hierbei, ob die Voraussetzungen der SE-Gründung nicht nur auf Ebene der Gründungsgesellschaften erfüllt sind (z. B. Gründungsbeschlüsse), sondern auch auf Ebene der künftigen SE (z. B. Identität der Verschmelzungspläne, Abschluss des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens). Zuständig für die Prüfung ist regelmäßig ein Gericht im Sitzstaat der künftigen SE – hier der High Court.

Zu entscheiden hatte der High Court vorliegend über eine seit Jahren existente und geschäftlich tätige englische Public Limited Company (PLC), die im Rahmen ihrer Brexit-Vorbereitungen eine SE-Verschmelzungsgründung nach Art. 2 Abs. 1 SE-VO anstrebte. Auf die PLC verschmolzen werden sollte dabei eine luxemburgische SA, die erst wenige Monate zuvor gegründet worden war, keinen Geschäftsbetrieb unterhielt und nur über ihr Gründungskapital von EUR 30.000 verfügte.

Nach der Entscheidung des Gerichts steht es der Rechtmäßigkeit der Gründung nicht entgegen, dass die SA augenscheinlich nur gegründet wurde, um der PLC eine SE-Gründung zu ermöglichen. Ein solches Vorgehen sei nach der SE-VO zulässig und stelle keinen Rechtsmissbrauch nach den vom EuGH hierzu entwickelten Grundsätzen dar.

Ebenso wenig stehe es der Rechtmäßigkeit der SE-Gründung entgegen, dass kein Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer durchgeführt worden war. Denn ein solches Verfahren sei entbehrlich, wenn – wie hier – keine der Gründungsgesellschaften Arbeitnehmer beschäftige.

Beides entspricht der herrschenden Meinung im deutschen Rechtsraum.

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