F E S T H A L T E N! B U S F Ä H R T A N!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.07.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht2|2809 Aufrufe

....aber die Klägerin hielt sich im Bus nicht fest! Und stürzte. Wie steht es dann um die Haftung des Busfahrers?

1. Der Fahrer eines Linienbusses braucht sich vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn sich für ihn aufgrund einer erkennbaren, schwerwiegenden Behinderung des Fahrgastes die Überlegung aufdrängt, dieser werde anderenfalls beim Anfahren stürzen.

2. Ein Fahrgast, der beim Anfahren stürzt, haftet grundsätzlich allein, wenn er sich nach dem Einsteigen in einen Bus nicht sofort festen Halt verschafft. Stürzt der Fahrgast beim Anfahren, so streitet der Beweis des ersten Anscheins, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist.

OLG Celle Hinweisbeschluss v. 26.6.2018 – 14 U 70/18, BeckRS 2018, 13641

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

... wenn man dann noch weiß, dass es Situationen gibt, bei denen die erforderlichen Kräfte durch die Fahrdynamik größer sind, als die, die Senioren beim Festhalten aufbringen können, wird es ganz absurd. 

Eines kann man sich schon mal merken: Fahrscheinkontrolleuren sollte man den Fahrausweis nur bei völligem Stillstand des Wagens zeigen, da man sich sonst u. U. nicht ständig ausreichenden Halt verschaffen kann, auch nicht im Sitzen!

0

Kommentar hinzufügen