OLG Düsseldorf: Entscheidung VerfGH des Saarlandes ist nicht sooo wichtig....jedenfalls muss sich der Betroffene frühzeitig bei AE-Versagung kümmern!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.08.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2347 Aufrufe

Wie hier schon im Blog vor einigen Wochen berichtet, hatte der VGH des Saarlandes durch eine Versagung von Akteneinsicht im Bußgeldverfahren einen Verfassungsverstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren gesehen. Kurze Zeit später hatte das OLG Bamberg mehr oder weniger klar entschieden, dass der VGH im Saarland keine Ahnung vom OWi-Recht habe. Eine Verletzung des fairen Verfahrens gebe es in einem solchen Falle nicht. Jetzt gibt es etwas aus NRW. Das OLG Düsseldorf versucht es etwas anders: Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liege jedenfalls dann nicht vor, wenn im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nicht eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde verlangt und diese dann auch nicht im Verfahren nach § 62 OWiG zur Überprüfung gestellt werde. Vielleicht stimmt das...

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