Nichtanordnung des § 64 StGB: Rechtsmittelbeschränkung ist möglich!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.09.2018
|3949 Aufrufe

So ganz häufig werden Rechtsmittelbeschränkungen gegen tatrichterliche Urteile, in denen es zu einer Nichtanordnung einer Unterbringung nach § 64 StGB gekommen ist von den Revisionsgerichten nicht "durchgewinkt". Hier schon:

OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2018 - 1 RVs 139/18

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen