Hitzepausen: Playmobil-Hersteller beantragt Ausschluss von acht Betriebsratsmitgliedern

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 21.09.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2950 Aufrufe

Der ungewöhnlich heiße und sonnige Sommer verabschiedet sich in diesen Tagen. Er hat auch das Arbeitsrecht herausgefordert. So ist u.a. diskutiert worden, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer die Arbeit einstellen dürfen, ob es einen Anspruch auf Ventilatoren oder Klimaanlagen gibt und ob die Lockerung etwaiger Bekleidungsvorschriften verlangt werden kann. Besonders heiß ging und geht es offenbar in Zirndorf zu. Dort hat der Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter seinen Sitz. Mehrere Medien (u.a. das Handelsblatt) berichten, dass das Unternehmen vor dem ArbG Nürnberg den Ausschluss von acht Mitgliedern aus dem Betriebsrat beantragt habe. Eine solche Möglichkeit sieht § 23 Abs. 1 BetrVG für den Fall vor, dass Mitglieder des Betriebsrats grobe Verletzungen ihrer gesetzlichen Pflichten begehen. Der Vorwurf im konkreten Fall lautet: Die betreffenden Betriebsratsmitglieder sollen in einem Werk in Mittelfranken eigenmächtig und ohne Beschluss zu zehnminütigen Hitzepausen aufgerufen haben. Der Aufruf der Betriebsräte sei eine grobe Pflichtverletzung und stelle das Vertrauensverhältnis infrage, argumentierte Arndt Reckler, der Anwalt des fränkischen Spielfiguren-Herstellers. Die betroffenen Betriebsräte und IG-Metall-Mitglieder wiesen die Vorwürfe zurück. Man habe nie die Absicht gehabt, „einen Konflikt vom Zaun zu brechen“, sagte deren Anwalt Daniel Marx. Seine Mandanten seien ihrer Pflicht nachgekommen, die Mitarbeiter zu informieren. Die Betriebsräte berufen sich auf die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur, in der unter anderem auch sogenannte Entwärmungsphasen bei Temperaturen von mehr als 35 Grad aufgeführt sind. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt auf ihrer Webseite kurze Pausen. Der Betriebsrat selber ist offenbar gespalten und vertritt eher die Position der Arbeitgeberseite. Das Unternehmen selbst hatte betont, dass es wegen der Hitze frühzeitig zahlreiche Maßnahmen ergriffen habe – etwa Lüftungssysteme verändert und Wasserspender aufgestellt habe. Der Versuch einer gütlichen Einigung beim ArbG Nürnberg ist am 17.9.2018 gescheitert. Die Richter wollen nun am 24. Januar 2019 eine Entscheidung treffen. Vielleicht erweist sich die Zeit bis dahin ja als Abkühlungsphase, in der noch eine Einigung erzielt werden kann.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen