72. DJT 2018 zum Beschlussmängelrecht

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 28.09.2018

Heute endet der 72. Deutsche Juristentag (DJT) 2018 in Leipzig. Die Abteilung Wirtschaftsrecht beriet bekanntlich über die Frage: „Empfiehlt sich eine Reform des Beschlussmängelrechts im Gesellschaftsrecht?“ Das Ergebnis: Mit breiten Mehrheiten spricht der DJT sich für tiefgreifende Reformen aus, nicht nur, aber auch im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht. So weit, so vorhersehbar. Allein: Dem Gesetzgeber dürfte zurzeit der politische Wille für derart einschneidende Änderungen fehlen – und das ist auch gut so! Nicht nur, dass wichtigere und dringendere Themen einer politischen Lösung harren. Vor allem kommen sowohl die Unternehmen als auch ihre Aktionäre – cum grano salis – mit dem geltenden Recht und seiner Anwendung durch die Gerichte gut zurecht. Und: Eine Generalreform gäbe all die Rechtssicherheit preis, die Justiz und Rechtswissenschaft in jahrzehntelanger Auseinandersetzung mit der Materie gewonnen haben. Wer glaubt in heutigen Zeiten der „Hauruck-Gesetzgebung“ schon an ein gänzlich neues und dennoch schlüssiges Regelwerk – ohne tiefschürfende neue Fragen, Brüche und Wertungswidersprüche?

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