72. DJT 2018 zum Beschlussmängelrecht
von , veröffentlicht am 28.09.2018Heute endet der 72. Deutsche Juristentag (DJT) 2018 in Leipzig. Die Abteilung Wirtschaftsrecht beriet bekanntlich über die Frage: „Empfiehlt sich eine Reform des Beschlussmängelrechts im Gesellschaftsrecht?“ Das Ergebnis: Mit breiten Mehrheiten spricht der DJT sich für tiefgreifende Reformen aus, nicht nur, aber auch im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht. So weit, so vorhersehbar. Allein: Dem Gesetzgeber dürfte zurzeit der politische Wille für derart einschneidende Änderungen fehlen – und das ist auch gut so! Nicht nur, dass wichtigere und dringendere Themen einer politischen Lösung harren. Vor allem kommen sowohl die Unternehmen als auch ihre Aktionäre – cum grano salis – mit dem geltenden Recht und seiner Anwendung durch die Gerichte gut zurecht. Und: Eine Generalreform gäbe all die Rechtssicherheit preis, die Justiz und Rechtswissenschaft in jahrzehntelanger Auseinandersetzung mit der Materie gewonnen haben. Wer glaubt in heutigen Zeiten der „Hauruck-Gesetzgebung“ schon an ein gänzlich neues und dennoch schlüssiges Regelwerk – ohne tiefschürfende neue Fragen, Brüche und Wertungswidersprüche?
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