Voraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 08.10.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2957 Aufrufe

Das BMAS hat den Referentenentwurf für die Rechengrößen der Sozialversicherung 2019 veröffentlicht. Sie sollen wie folgt angepasst werden:

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
West: 80.400 Euro/Jahr, 6.700 Euro/Monat
Ost: 73.800 Euro/Jahr, 6.150 Euro/Monat

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung
Bundeseinheitlich 60.750 Euro/Jahr, 5.062,50 Euro/Monat

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Bundeseinheitlich 54.450 Euro/Jahr, 4.537,50 Euro/Monat

Bezugsgröße
West 37.380 Euro/Jahr, 3.115 Euro/Monat
Ost 34.440 Euro/Jahr, 2.870 Euro/Monat

Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Beschlussfassung des Bundesregierung und der Zustimmung des Bundesrates.

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