Terminsgebühr bei telefonischem Vergleichsvorschlag
von , veröffentlicht am 10.10.2018Die Terminsgebühr in der Entstehungsvariante der außergerichtlichen Erledigungsbesprechung beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3.9.2018 - 3 KSt 1.18 - zutreffend entschieden, dass die Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen auch dann entsteht, wenn ein Prozessbevollmächtigter eine auf Erledigung gerichteten fernmündlichen Vorschlag des gegnerischen Prozessbevollmächtigten zur Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt. Entscheidend ist, dass auf beiden Seiten Bereitschaft zur Einigung bei dem Gespräch besteht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zu Recht bereits schon in der Entgegennahme des Vorschlags der Gegenseite zur Weiterleitung an die eigene Partei als gegeben angesehen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben